Betreff
Mittelbereitstellung für die Verzinsung von Steuernachzahlungen (Erstattungszinsen)
Vorlage
201/021/2021
Aktenzeichen
II/20
Art
Sitzungsvorlage Mittelbereitstellung

Die Verwaltung beantragt nachfolgende überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:

Erhöhung der Aufwendungen um

 

 

Allgemeiner Haushalt

 

 

 

Kostenstelle 202090
Allgem. KST Abt. Gemeindesteuern

 

Produkt 11130010
Finanzmanagement

 

 

6.700.000 für

 

Sachkonto 559201

Verzinsung v. Steuernachzahlungen (Gew.st.-guth.)

 

Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahme

 

 

 

Allgemeiner Haushalt

 

 

 

 

 

Kostenstelle 202090

Allgem. KST Abt. Gemeindesteuern

 

in Höhe von

6.700.000 bei

 

 

Produkt 61110010

Steuern, allgem. Zuweisungen, Umlagen

 

 

Sachkonto 401301
Gewerbesteuer

 

 

 

 


1. Ressourcen

Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:

Für den Verwendungszweck stehen im Sachkostenbudget (fortgeschriebener Planansatz) zur Verfügung


1.791.000 €

Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz)  

---

Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von

     ---

Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits erfolgt in Höhe von

 

0

 

 

Summe der bereits vorhandenen Mittel

1.791.000 €

Gesamt-Ausgabebedarf (inkl. beantragter Mittelbereitstellung)      

8.491.000

 

Die Mittel werden benötigt      auf Dauer

                                                einmalig im Haushaltsjahr 2021     

 

Nachrichtlich:

Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung            

 Das Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.

Verfügbare Mittel im Deckungskreis                                                     

 Die IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.

 

2. Ergebnis/Wirkungen

(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Bei einer Gesellschaft führte das zuständige Finanzamt eine Betriebsprüfung durch. Für die Erhebungszeiträume 2010 bis 2015 führte dies jeweils zu einem niedrigeren Gewerbesteuermessbetrag. Die Grundlagenbescheide datieren vom 12.08.2021. Führt die Festsetzung der Gewerbesteuer zu einem Unterschiedsbetrag, ist dieser unter Beachtung der §§ 233a und 238 Abgabenordnung (AO) zu verzinsen. Mit dem Gewerbesteuerbescheid vom 19.08.2021 wurden unter anderem Erstattungszinsen in Höhe von knapp 7,5 Mio. Euro festgesetzt und an die Gesellschaft zurückgezahlt.

 

3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen

(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Zinsen entstehen kraft Gesetzes. Den Ansatz bei der Planaufstellung genauer zu bestimmen, ist unmöglich, da verschiedene Faktoren eine Rolle spielen, auf die die Stadtkämmerei keinen Einfluss hat:

Zum Beispiel, wann führt das Finanzamt eine Betriebsprüfung durch und zu welchem Ergebnis führt diese? Betriebsprüfungen lösen oft Zinszahlungen aus, sowohl Erstattungszinsen als auch Nachzahlungszinsen.
Oder, wann geben die Steuerpflichtigen die Steuererklärung ab? Der Zinslauf beginnt grundsätzlich 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Er endet mit Ablauf des Tages, an dem die Steuerfestsetzung wirksam wird.

 

4. Prozesse und Strukturen

(Wie sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)

Die für die Zahlung von Erstattungszinsen insgesamt noch vorhandenen Mittel belaufen sich auf 1.791.000 € (fortgeschriebener Planansatz). Demgegenüber wurden bislang Zahlungen in Höhe von 8.464.673 € angeordnet, so dass sich ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf von 6.673.673 €, gerundet 6.700.000 €, errechnet. Die Deckung der zusätzlich benötigten Finanzmittel erfolgt aus Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer.

 

5. Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

 

 


Anlagen: