Die Verwaltung beantragt
nachfolgende überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:
Erhöhung der Aufwendungen um
Allgemeiner Haushalt |
Kostenstelle
202090 |
Produkt
11130010 |
6.700.000 € für |
Sachkonto
559201 Verzinsung
v. Steuernachzahlungen (Gew.st.-guth.) |
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahme
Allgemeiner
Haushalt |
Kostenstelle
202090 Allgem.
KST Abt. Gemeindesteuern |
in Höhe von |
6.700.000 € bei |
Produkt
61110010 Steuern, allgem.
Zuweisungen, Umlagen |
Sachkonto
401301 |
1. Ressourcen
Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:
Für den Verwendungszweck stehen im Sachkostenbudget (fortgeschriebener Planansatz) zur Verfügung |
|
Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz) |
--- € |
Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von |
|
Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits erfolgt in Höhe von |
0 € |
|
|
Summe der bereits vorhandenen Mittel |
1.791.000 € |
Gesamt-Ausgabebedarf (inkl. beantragter Mittelbereitstellung) |
Die Mittel werden
benötigt auf
Dauer
einmalig im Haushaltsjahr 2021
Nachrichtlich:
Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung €
Das
Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.
Verfügbare Mittel im Deckungskreis €
Die
IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.
2. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Bei einer Gesellschaft führte das zuständige Finanzamt eine
Betriebsprüfung durch. Für die Erhebungszeiträume 2010 bis 2015 führte dies
jeweils zu einem niedrigeren Gewerbesteuermessbetrag. Die Grundlagenbescheide
datieren vom 12.08.2021. Führt die Festsetzung der Gewerbesteuer zu einem
Unterschiedsbetrag, ist dieser unter Beachtung der §§ 233a und 238
Abgabenordnung (AO) zu verzinsen. Mit dem Gewerbesteuerbescheid vom 19.08.2021
wurden unter anderem Erstattungszinsen in Höhe von knapp 7,5 Mio. Euro festgesetzt
und an die Gesellschaft zurückgezahlt.
3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die Zinsen entstehen kraft Gesetzes. Den Ansatz bei der
Planaufstellung genauer zu bestimmen, ist unmöglich, da verschiedene Faktoren
eine Rolle spielen, auf die die Stadtkämmerei keinen Einfluss hat:
Zum Beispiel, wann führt das Finanzamt eine Betriebsprüfung
durch und zu welchem Ergebnis führt diese? Betriebsprüfungen lösen oft
Zinszahlungen aus, sowohl Erstattungszinsen als auch Nachzahlungszinsen.
Oder, wann geben die Steuerpflichtigen die Steuererklärung ab? Der Zinslauf
beginnt grundsätzlich 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die
Steuer entstanden ist. Er endet mit Ablauf des Tages, an dem die
Steuerfestsetzung wirksam wird.
4. Prozesse und Strukturen
(Wie
sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)
Die für die Zahlung von Erstattungszinsen insgesamt noch
vorhandenen Mittel belaufen sich auf 1.791.000 € (fortgeschriebener
Planansatz). Demgegenüber wurden bislang Zahlungen in Höhe von 8.464.673 €
angeordnet, so dass sich ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf von 6.673.673 €,
gerundet 6.700.000 €, errechnet. Die Deckung der zusätzlich benötigten
Finanzmittel erfolgt aus Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer.
5.
Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
Anlagen: