Die Geschäftsordnung für den Baukulturpreis der Stadt Erlangen dient zur Kenntnis.
Im April 2021 wurde in einem Gespräch mit Vertretern der Stadtratsfraktionen das weitere Vorgehen für die Einführung eines Baukulturpreises in Erlangen besprochen.
Auf Grundlage der Ergebnisse dieses Gespräches wurde ein Vorschlag für eine Geschäftsordnung erstellt, die den Ablauf und die Vorgehensweise für den Baukulturpreis in Erlangen regelt. Auch das Ergebnis einer Recherche zu Baukulturpreisen in anderen Kommunen ist eingeflossen. Mit der heutigen MzK soll der Entwurf der Geschäftsordnung vorgestellt werden. Sollten Änderungen und Anpassungen notwendig sein, werden wir dies anpassen.
Geschäftsordnung über den
Baukulturpreis der Stadt
Erlangen
§ 1 Präambel
Für herausragende Leistungen bei der Gestaltung des städtischen Raums, von Freiflächen sowie einzelner Bauwerke lobt die Stadt Erlangen einen Baukulturpreis aus.
Baukulturelle Werte sind die Voraussetzung für gute Architektur und Landschaftsgestaltung – sie bilden das Fundament für eine lebenswerte Stadt Erlangen.
Durch den Baukulturpreis soll die Bedeutung einer hochwertigen und nachhaltigen Gestaltung unserer Stadt mehr in das öffentliche Bewusstsein rücken.
§ 2 Baukulturpreis
Es sollen Arbeiten geehrt werden, die sich in besonderem Maße bezüglich ihrer städtebaulichen, architektonischen und ökologischen Qualität verdient gemacht haben und im Hinblick auf eine besondere Standortgerechtigkeit überzeugen.
Dies beinhaltet einerseits eine gelungene Integration in den städtebaulichen oder denkmalgeschützten Kontext, andererseits solitäre Bauten oder Freiraumgestaltungen, die in gestalterischer, technischer oder ökologischer Sicht herausragend sind.
Der Baukulturpreis kann für ein Bauwerk (Neubau, Umbau, Ausbau), eine Gebäudegruppe oder eine städtebauliche bzw. freiräumliche Anlage vergeben werden. Zudem ist jede Gebäudeart und -nutzung zugelassen.
Der Baukulturpreis wird alle 2 Jahre vergeben.
§ 3 Auslober
Der Auslober des Baukulturpreises ist die Stadt Erlangen vertreten durch das
Referat für Planen und Bauen
Werner-von-Siemens-Straße 61
91052 Erlangen
§ 4 Vorsitz des
Baukulturpreises
Der Vorsitz wird mit einfacher Mehrheit von den Mitgliedern des Baukunstbeirats (BKB) aus deren Mitte gewählt. Entsprechendes gilt für die Wahl der Stellvertretung.
Wahl und Bestellung des Vorsitzenden und deren Stellvertretung erfolgen für die Dauer von 2 Jahren. Scheiden der Vorsitzende und/oder dessen Stellvertretung z.B. durch Amtsniederlegung oder aus einem sonstigen Grund vor Ablauf der Amtszeit aus dem Beirat aus, haben sie ihre Ämter bis zur Neuwahl eines Beiratsmitglieds kommissarisch auszuüben.
Der Vorsitzende vertritt den Beirat nach außen.
Dem Vorsitzenden obliegt die Einberufung des Beirats sowie die Planung und Leitung der Beiratssitzungen sowie die Umsetzung der Beschlüsse des Beirats.
Der stellvertretende Vorsitzende nimmt, soweit nichts anderes bestimmt ist, die Aufgaben und Befugnisse des/der Vorsitzenden wahr, sofern dieser verhindert ist.
§ 5 Kontaktstelle und
Kommunikation
Kontaktstelle für den Baukulturpreis ist das
Referat für Planen und Bauen
Geschäftsstelle Baukunstbeirat
Gebbertstraße 1
91052 Erlangen
Beiträge und Vorschläge für die Vergabe des Baukulturpreises sind an die oben genannte Adresse zu richten.
Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Webseite www.erlangen.de/baukulturpreis und über die Mailadresse baukulturpreis@stadt.erlangen.de
Die Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, sich durch regelmäßigen Besuch der Kommunikationsplattform über Informationen und Hinweise zum Verfahren zu informieren.
§ 6 Öffentliche
Ausschreibung
Der Baukulturpreis wird öffentlich ausgeschrieben.
Die Bekanntmachung erfolgt über die Homepage und das Amtsblatt der Stadt Erlangen.
§ 7 Preise
Der Baukulturpreis besteht aus einer Anerkennungsurkunde und einem Objekt zur Anbringung am prämierten Ort.
Der Preis kann an private, institutionelle oder öffentliche Bauherren verliehen werden.
Es können bis zu drei Preise verliehen werden.
Ansonsten erfolgt keine gesonderte Vergütung durch die Ausloberin.
§ 8
Teilnahmeberechtigung
Die eingereichten Arbeiten müssen sich im Stadtgebiet Erlangen befinden.
Teilnahmeberechtigte Bewerber am Baukulturpreis sind Bauherren, Architekten und Stadtplaner sowie Landschaftsarchitekten eines Vorhabens. Die Bewerber können auch als Arbeitsgemeinschaft auftreten und sich gemeinsam bewerben. Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen.
Jede Arbeit darf nur einmal am Baukulturpreis teilnehmen und sich um diesen bewerben.
Juroren und die Vertreter der Vorprüfung des jeweiligen Verfahrens sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
§ 9 Teilnahme am
Verfahren
Beiträge und Vorschläge für die Vergabe des Baukulturpreises sind unter Angabe des Stichwortes „Baukulturpreis Erlangen“ an folgende Adresse zu richten:
Referat für Planen und Bauen
Geschäftsstelle Baukunstbeirat
Gebbertstraße 1
91052 Erlangen
Die eingereichten Arbeiten sind in einem verschlossenen Umschlag einzureichen bzw. zuzusenden. In diesem Umschlag sollen sowohl die Bewerbungsunterlagen in gedruckter als auch in digitaler Form auf CD oder USB-Stick bereitgestellt werden.
Für die Einreichung ist das vorgegebene Musterlayout zu verwenden.
§ 10 Teilnahmegebühr
Für jede eingereichte Arbeit wird eine Teilnahmegebühr in Höhe von 100,00 € erhoben, die zur Deckung der Unkosten des Verfahrens beiträgt.
§ 11 Unterlagen und
Informationen
Die für das Verfahren notwendigen Unterlagen und Informationen werden den Teilnehmern unter www.erlangen.de/baukulturpreis zur Verfügung gestellt.
§ 12 Verfahren
Das gesamte Verfahren wird durch den Vorsitzenden des Baukulturpreises unter Ausschluss des Rechtsweges abgewickelt. Dies gilt sowohl für das Verfahren als auch für die Entscheidung des Preisgerichts.
§ 13 Vorprüfung der
eingereichten Vorschläge
Die eingereichten Arbeiten werden durch die Bauverwaltung der Stadt Erlangen vorgeprüft. Die Bauverwaltung nimmt in Abstimmung mit dem Preisgericht eine engere Wahl der Arbeiten vor, welche im Rahmen einer Preisgerichtssitzung juriert werden.
§ 14 Preisgericht
Das Preisgericht wird vom Vorsitzenden des Baukulturpreises eingeladen.
Das Preisgericht besteht aus [13] stimmberechtigten Mitgliedern. Es setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Baukunstbeirates [7], einem Mitglied jeder Stadtratsfraktion [4], einem Architekturkritiker [1] und einem Ehrenbürger der Stadt Erlangen [1].
Das Preisgericht ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Die Empfehlung des Preisgerichts bedarf der einfachen Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
Als beratende Mitglieder des Preisgerichts werden – nach Bedarf – der Stadt- und Heimatpfleger und Mitglieder aus der Bauverwaltung hinzugezogen.
Das Preisgericht tagt unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
§ 15 Entscheidung
durch das Preisgericht
Das Preisgericht bewertet die fristgerecht eingereichten Beiträge.
Es legt die engere Wahl der eingereichten Arbeiten fest und besichtigt diese vor Ort.
Das Preisgericht entscheidet über die Verleihung der Baukulturpreise in nichtöffentlicher Sitzung.
Dem Stadtrat wird die Entscheidung zur Kenntnis gegeben.
Über das Auswahlverfahren wird ein Protokoll angefertigt. Das Preisgericht begründet jede Auszeichnung mit einer schriftlichen Würdigung.
Es besteht keine Rechtspflicht, den Baukulturpreis zu vergeben.
§ 16 Preisverleihung
Die Preisverleihung erfolgt durch den Oberbürgermeister der Stadt Erlangen und den Vorsitzenden des Baukulturpreises oder einem jeweiligen Vertreter.
§ 17 Ausstellung und
Veröffentlichung
Durch ihre Beteiligung am Verfahren geben die Bewerber ihre Zustimmung zur Ausstellung ihrer Arbeiten sowie zu sonstigen Veröffentlichungen (Presse, Katalog, Social Media, Internet o.ä.) ohne Vergütung und stellen dem Baukulturpreis das dafür erforderliche Material, insbesondere Pläne und Fotos, kostenlos und frei von Rechten Dritter zur Verfügung. Die an den Entwürfen beteiligten Verfasser sowie die Fotografen der eingereichten Unterlagen werden aus urheberrechtlichen Gründen namentlich benannt.
In der Ausstellung und im Katalog werden alle die Arbeiten dokumentiert, die eine Auszeichnung oder Anerkennung erhalten haben. Ob weitere am Verfahren beteiligte Arbeiten veröffentlicht werden, bleibt der Entscheidung der Ausloberin vorbehalten
Stand: 28.09.2021.
Gender-Hinweis:
Aus Gründen der besseren
Lesbarkeit wird in dieser Geschäftsordnung bei Personenbezeichnungen und
personenbezogenen Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Entsprechende
Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle
Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und
beinhaltet keine Wertung.
Anlagen: