– Gewerbegebiet Eltersdorf –
hier: Verlängerung der Veränderungssperre
Die Satzung zur Verlängerung der Satzung über eine Veränderungssperre für die Grundstücke im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen 1. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. E 226, Bebauungsplans Nr. E 228-A sowie 2. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. E 264 der Stadt Erlangen – Gewerbegebiet Eltersdorf – (Entwurf vom 14.09.2021 - siehe Anlage) wird beschlossen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Der UVPA hat am 9.4.2019 beschlossen, für das Gebiet südlich und westlich der Bundesautobahn A 3, nördlich der Weinstraße und östlich der Bahnlinie Nürnberg – Bamberg das 1. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. E 226, Bebauungsplan Nr. E 228-A sowie 2. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. E 264 der Stadt Erlangen – Gewerbegebiet Eltersdorf – aufzustellen.
Ziel ist es, im Geltungsbereich eine gewerbliche Entwicklung entsprechend der Leitlinien bzw. des Konzeptes zur Gewerbeflächenentwicklung zu ermöglichen und gegenläufige Entwicklungen zu verhindern. Daher sollen die Bebauungspläne um detaillierte Regelungen über die Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit von bestimmten Gewerbebetrieben enthalten. Betriebe, die negative Auswirkungen hinsichtlich schutzwürdiger Nutzungen in der Umgebung sowie negative Auswirkungen verkehrlicher Art (Verkehrsmenge, Fahrzeugarten in Zusammenhang mit der Leistungsfähigkeit der bestehenden Verkehrsinfrastruktur) verursachen, sollen ausgeschlossen werden.
Zusätzlich sollen Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Vergnügungsstätten, ausgeschlossen werden. Des Weiteren sollen Regelungen zur Umsetzung des Städtebaulichen Einzelhandelskonzeptes (SEHK) getroffen werden.
Die Satzung über eine Veränderungssperre wurde am 12.12.2019 vom Stadtrat beschlossen und öffentlich bekannt gemacht (DaS, Die amtl. Seiten Nr.1, 9.1.2020).
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen
zu erzielen?)
Die Planungsziele bestehen weiterhin fort, das Bebauungsplanverfahren konnte bisher jedoch noch nicht abgeschlossen werden. Daher ist eine Verlängerung der Veränderungssperre notwendig.
Zur Sicherung der vorgenannten Planungsziele beschließt der Stadtrat den Erlass beiliegender Satzung über die Verlängerung der Satzung eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen 1. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. E 226, Bebauungsplans Nr. E 228-A sowie 2. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. E 264 der Stadt Erlangen – Gewerbegebiet Eltersdorf – nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Zur Sicherung der vorgenannten Planungsziele beschließt der Stadtrat den Erlass einer Verlängerung einer Veränderungssperre (Anlage 1) für die Grundstücke des in
Aufstellung befindlichen 1. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. E 226, Bebauungsplans Nr. E 228-A sowie 2. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. E 264 der Stadt Erlangen – Gewerbegebiet Eltersdorf – nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Entwurf der Satzung zur Verlängerung der Satzung über eine Veränderungssperre für die Grundstücke im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen 1. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. E 226, Bebauungsplans Nr. E 228-A sowie 2. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. E 264 der Stadt Erlangen – Gewerbegebiet Eltersdorf – (Stand 14.09.2021)