Betreff
Umsetzung von SSP-, ZGG- und weiteren Schulsanierungsprojekten
Vorlage
242/101/2021
Aktenzeichen
VI/24
Art
Beschlussvorlage

Die Ausführungen zur Umsetzung des Schulsanierungsprogramms (SSP) und des Programms Zukunft Grundschulen und Ganztagsbetreuung (ZGG) werden zur Kenntnis genommen.

 

Unter Beachtung der Ergebnisse des ISEK Büchenbach – Nord wird die Verwaltung beauftragt, eine prioritäre Bearbeitung der Schlüsselmaßnahme „Entwicklung Schulstandort Büchenbach-Nord“ umzusetzen und zusätzlich den „1. Sanierungsabschnitt: Chemie-Räume am Gymnasium Fridericianum“ anzugehen.

Die Investitionsmittel sind entsprechend zum Haushalt anzumelden und das Arbeitsprogramm lt. beiliegenden Terminszenario (Anlage) anzupassen.

 

Darüber hinaus werden weitere Schulbauprojekte mit dem vorhandenen Personalstamm und den Haushaltsansätzen bzw. -planungen frühestens ab 2025 umgesetzt.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das Schulsanierungsprogramm (SSP) und das Programm Zukunft Grundschulen und Ganztagsbetreuung (ZGG) werden fortgeführt. Die weiteren Schulsanierungsprojekte werden in Abhängigkeit der Beschlusslage, der von der Verwaltung erstellten Priorisierung und nach den zur Verfügung stehenden Ressourcen eingeordnet und bearbeitet.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Sachstand der laufenden Maßnahmen im Schulsanierungsprogramm (SSP)

 

·         Albert-Schweitzer-Gymnasiums Turnhallen
Beim Projekt „Sanierung der Bestandssporthalle und Erweiterungsneubau der Sporthalle des Albert-Schweitzer-Gymnasiums“ (ASG-T; Beschluss 242/269/2018, 242/320/2019) sind die sanierten Doppelturnhallen wieder in Nutzung und es wurde in den Sommerferien 2021 mit den Rohbauarbeiten der neuen Doppelturnhalle begonnen. Die neue Doppelturnhalle soll bis Sommer 2023 in Nutzung genommen werden und danach werden die Freianlagen ausgeführt. Die Fertigstellung des Projektes soll dann bis Ende 2023 erfolgen.

 

·         Marie-Therese-Gymnasium Schulsanierung
Die Generalsanierung des Marie-Therese-Gymnasiums (MTG; Beschluss 242/208/2017, 242/068/2021) befindet sich jetzt im 5.BA, der 4.BA konnte bis zu den Herbstferien 2021 in Betrieb genommen werden. Grund hierfür waren zeitliche Verzögerungen durch die zusätzlich notwendigen Deckensanierungen im BT B, Corona-bedingte Lieferengpässe und Kapazitätsprobleme der ausführenden Firmen. Der 5.BA (BT A) soll jetzt bis zu den Sommerferien 2022 fertiggestellt werden. Der Rahmenterminplan wird derzeit überarbeitet und neu abgestimmt. Das Projekt soll mit dem 7.BA, dem Abbruch der alten als Interim genutzten Turnhalle und der Neuherstellung der Freianlagen möglichst weiterhin bis Herbst 2023 fertig gestellt werden.

 

·         Campus Berufliche Schule Erlangen CBBE Berufsschule
Beim Projekt Berufsschule läuft nach dem Abschluss der vorgezogenen Infrastrukturmaßnahme 2020 inzwischen der 1.BA mit einem Ersatzneubau mit dem ersten Teil der integrierten Fachunterrichtsräume und den Technikzentralen (BS; Beschluss 242/307/2019). Die Rohbauarbeiten für diesen 1.BA sollen Ende Januar 2022 fertig gestellt werden, der Bezug des 1.BA ist für Sommer 2023 geplant. Nachdem in Abstimmung mit der Berufsschule nun doch der Abriss des alten gewerblichen Traktes ohne eine Schaffung von zusätzlichen Interimsräumen möglich ist, soll der Abriss des 4-geschossigen Bestandsbaus und 2.Teil des Neubaus mit Atrium nach Bezug des 1.BA erfolgen. Dies schafft zum einen für die Schule eher eine Verbesserung in der Nutzung und zum anderen ist zu erwarten, dass die frühere Erstellung der größeren Baumasse sich kostentechnisch günstiger darstellt. An der Verteilung der Haushaltsmittel für die kommenden Jahre verändert sich dadurch nichts. Die Sanierung des bisherigen IT- und des Verwaltungstraktes erfolgt dann als abschließender 3.BA. Die Freianlagen werden dabei im notwendigen Umgriff um die Berufsschulgebäude wiederhergestellt. Die Gesamtfertigstellung des Projektes Berufsschule soll weiterhin bis Ende 2026 erfolgen.

 

 

Fortsetzung des Schulsanierungsprogramms (SSP) und des Programms Zukunft Grundschulen und Ganztagsbetreuung (ZGG) – Anlage Terminszenario

 

Als nächste Maßnahmen im SSP wären die Generalsanierung des Gymnasiums Fridericianum (GYF) ab Mitte 2022 und die Sanierung der Sporthalle des Ohm-Gymnasiums (Ohm-T) voraussichtlich ab Mitte 2024 vorgesehen (Beginn VGV-Verfahren).

 

Das SSP soll darüber hinaus weitergeführt werden mit dem Ersatzneubau der Wirtschaftsschule (Fortsetzung Masterplan Campus Berufliche Bildung Erlangen, Beschluss 242/138/2016), den Sanierungen der Sporthallen Zimmermannsgasse und Loschge-Grundschule, sowie den Sanierungen der Grundschulen Eltersdorf und Frauenaurach (Beschluss 242/339/20219).

 

Parallel zum SSP sind auch die Baumaßnahmen des Programms ZGG in die Ressourcenplanung einzuordnen. Das Programm läuft parallel zum SSP, da die inhaltliche Umsetzung des Programms Zukunft Grundschulen und Ganztagsbetreuung nicht zwangsweise eine Schulsanierung zur Folge hat und wiederum noch offene Schulsanierungen nicht in jedem Fall dem ZGG zuzuordnen sind.

 

Der gesetzliche Anspruch auf Ganztagsbetreuung besteht nach Beschluss des Bundestags und Zustimmung des Bundesrates ab 2026. Nach dem Bedarfs- und Richtungsbeschluss (IV/063/2019) wird zuerst baulicher Handlungsbedarf in der Friedrich-Rückert-Grundschule (FRS, Beschluss über Vergabe der Architektenleistungen 242/058/2020) und der Michael-Poeschke-Schule (MPS, Beschluss über die Umsetzung des Modellvorhabens zur kooperativen Ganztagsbildung (KoopGTB) IV/013/2021) jeweils mit Erweiterungsneubauten gesehen. Die Vorentwurfsplanung für die FRS ist erfolgt und wurde bereits zur Beschlussfassung vorgelegt.


Die Maßnahme an der MPS befindet sich in der inhaltlichen Raumprogrammfindung. Dabei zeichnet sich ab, dass durch räumliche Veränderungen im Bestand (z.B. Verlegung Horträume) und zur barrierefreien Erschließung der Bestandsgebäude (siehe 242/062/2021) zusätzliche Baumaßnahmen zu einem Erweiterungsbau notwendig werden.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Nach heutiger Personalplanung lassen die vorhandenen Personalkapazitäten bei Amt 24 für Schulbaumaßnahmen 2022 Spielraum für den Beginn einer neuen Großmaßnahme. Weitere können dann ab 2025 folgen. Dies betrifft neben dem für diese Projekte federführenden Sachgebiet Hochbau I ebenfalls die Sachgebiete Elektro- und Versorgungstechnik. Darüber hinaus gilt dies auch für die Bereiche Umzugsmanagement, Möblierung, Hausverwaltertätigkeiten und Objektverwaltung, die die Maßnahmen begleitend oder unterstützend betreuen.

 

In Amt 40 konnte die im Jahr 2020 geschaffene Stelle Projektleitung Programm Zukunft Grundschulen (ZG 25) noch nicht besetzt werden, so dass die anfallenden Tätigkeiten amtsintern verteilt werden mussten. Entsprechend bestehen aktuell auch bei Amt 40 wie bei Amt 24 kaum personelle Kapazitäten für die Aufnahme von weiteren Schulbaumaßnahmen und Projekte. Bei Stellenbesetzung für das Programm Zukunft Grundschulen wäre die Aufnahme einer weiteren Maßnahme möglich.

 

Aufgrund von Beschlusslagen, zuletzt die Vorlage 610.3/022/2021 des UVPA zur Entwicklung des Schulstandorts Büchenbach-Nord als Ergebnis des ISEK, aber auch aktueller Bedarfsmeldungen oder neuer Rechtsansprüche stehen nun jedoch nachfolgend aufgeführte Schulbaumaßnahmen in Konkurrenz. Die Aufnahme der Planung und anschließende Umsetzung ist hier für eine Maßnahme ab Mitte 2022, weitere je nach Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln zur Gesamtfinanzierung dann ab 2025ff. möglich.

 

Angesichts der aus dem ISEK-Prozess gewonnenen Erkenntnis, welche die Entwicklung des Schulstandortes Büchenbach-Nord als zentrale Schlüsselmaßnahme und Leuchtturmprojekt für die soziale Stabilisierung und positive Entwicklung des Stadtteils identifiziert hat, hält die Verwaltung eine entsprechende Anpassung der bisherigen Priorisierung für notwendig, um die politischen Vorgaben erfüllen zu können.

Parallel wird hierzu auch auf die Vorlage 40/097/2021 „1. Sanierungsabschnitt Chemie-Räume am Gymnasium Fridericianum“ hingewiesen. Wie dort dargestellt, ist trotz Priorisierung auf den Schulstandort Büchenbach-Nord/Hedenus-MS vorgesehen, einen der Generalsanierung vorgezogenen 1. Sanierungsabschnitt im Bereich der Chemieräume umgehend anzugehen. Damit wird dem Sanierungsstau in den naturwissenschaftlichen Fachräumen des Gymnasium Fridericianum kurzfristig wirksam begegnet und die dringendste Maßnahme umgesetzt.

 

 

Die geänderte Maßnahmenfolge stellt sich dann wie folgt dar:

 

Objekt

Maßnahme

Bisherige Grobkostenannahme

Ab 2022 neu:

 

 

Mönauschule /
Hermann-Hedenus-Mittelschule

Konzentration auf Standort Mönauschule mit Erweiterung zur Einhäusigkeit der HH-MS
Masterplan/Realisierungswettbewerb und Umsetzung eines ersten Bauabschnitts; Ergebnis ISEK

Noch nicht vorhanden

Gymnasium Fridericianum
Sanierungsabschnitt

1. Sanierungsabschnitt Chemie-Räume
als Sondermaßnahme (vergl. Vorlage 40/097/2021)

950.000 €

 

 

 

 

Ab 2024/2025 neu zu priorisieren:

 

 

Gymnasium Fridericianum

Fortsetzung der Generalsanierung im Rahmen SSP; VgV-Verfahren 2024

12.000.000 €
(Stand 2019)

abzgl. Investition MINT-Räume

Ohm-Turnhalle
(bereits verwaltungsseitig auf einen Planungsbeginn 2025 verschoben)

Sanierung und/oder Erweiterung;
VgV-Verfahren 2024

5.000.000 €
(Stand 2019)

Realschule am Europakanal

Ersatz der Modulbauten und Erweiterungsbedarf, Nachrüstung Aufzug/Barrierefreiheit

Noch nicht vorhanden

 

 

Haushaltssituation

Im Investitionshaushalt sind die SSP-Projekte im Deckungskreis SSP und die ZGG-Projekte im Deckungskreis Schulen allgemein abgebildet. Die Gesamtinvestitionen für die kommenden Jahre mit den bisher beschlossenen Maßnahmen können dem beiliegendem Terminszenario (Anlage) entnommen werden.

 

Für die Umsetzung der Maßnahme „Mönauschule / Hermann-Hedenus-Mittelschule Masterplan“ sind bislang noch keine eigenen HH-Mittel eingeplant. Zur Deckung der Planungsmittel für die Wettbewerbsauslobung und ggfls. vorbereitende Maßnahmen in 2022 wird daher vorgeschlagen, Ansätzen der IP-Nr. 217D.401 „Fridericianum Gymnasium, Generalsanierung“ in Höhe von 50.000 EUR für die Wettbewerbsbetreuung und Fachgutachten hierfür umzuschichten. Für 2023 werden zur Fortführung der Planung eine Verpflichtungsermächtigung und weitere Haushaltsmittel benötigt.

 

Der „1. Sanierungsabschnitt: Chemie-Räume am Gymnasium Fridericianum“ ist ebenso aus dieser IP-Nr. 217D.401 zu decken. Insgesamt stehen dort im Jahr 2022 130.000 EUR zzgl. der erwarteten Übertragung von 20.000 EUR aus dem Jahr 2021 zur Verfügung, sodass im Jahr 2022 keine zusätzlichen Mittel benötigt werden.

 

Für nachfolgende Haushaltsjahre erfolgt ggfls. eine haushaltsgerechte Mittelanmeldung im Aufstellungsverfahren.

 

Im HH-Entwurf 2022 stehen incl. der Nachmeldeliste vom 04.10.2021 20,0 Mio. EUR als Verpflichtungsermächtigungen für die Maßnahme CBBE/Berufsschule, was eine zügige Umsetzung entsprechend des geplanten Bauablaufs ermöglicht. Die notwendigen Ansätze der Jahre 2023ff. sind dann im Zuge der HH-Gespräche noch an die tatsächlich erwarteten Auszahlungsbeträge anzugleichen bzw. zu justieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

Siehe Anlage

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind für 2022 vorhanden in den Deckungskreisen SSP und Schulen Allgemein

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             Schulbaumaßnahmen Terminszenario Stand Januar 2022