Die Ausführungen zur Umsetzung
des Schulsanierungsprogramms (SSP) und des Programms Zukunft Grundschulen und
Ganztagsbetreuung (ZGG) werden zur Kenntnis genommen.
Unter Beachtung der Ergebnisse
des ISEK Büchenbach – Nord wird die Verwaltung beauftragt, eine prioritäre
Bearbeitung der Schlüsselmaßnahme „Entwicklung Schulstandort Büchenbach-Nord“
umzusetzen und zusätzlich den „1. Sanierungsabschnitt: Chemie-Räume am
Gymnasium Fridericianum“ anzugehen.
Die Investitionsmittel sind
entsprechend zum Haushalt anzumelden und das Arbeitsprogramm lt. beiliegenden
Terminszenario (Anlage) anzupassen.
Darüber hinaus werden weitere Schulbauprojekte mit dem vorhandenen Personalstamm und den Haushaltsansätzen bzw. -planungen frühestens ab 2025 umgesetzt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Das Schulsanierungsprogramm (SSP) und das Programm Zukunft Grundschulen und Ganztagsbetreuung (ZGG) werden fortgeführt. Die weiteren Schulsanierungsprojekte werden in Abhängigkeit der Beschlusslage, der von der Verwaltung erstellten Priorisierung und nach den zur Verfügung stehenden Ressourcen eingeordnet und bearbeitet.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Sachstand der laufenden Maßnahmen im
Schulsanierungsprogramm (SSP)
·
Albert-Schweitzer-Gymnasiums
Turnhallen
Beim Projekt „Sanierung der Bestandssporthalle und Erweiterungsneubau der
Sporthalle des Albert-Schweitzer-Gymnasiums“ (ASG-T; Beschluss 242/269/2018,
242/320/2019) sind die sanierten Doppelturnhallen wieder in Nutzung und es
wurde in den Sommerferien 2021 mit den Rohbauarbeiten der neuen Doppelturnhalle
begonnen. Die neue Doppelturnhalle soll bis Sommer 2023 in Nutzung genommen
werden und danach werden die Freianlagen ausgeführt. Die Fertigstellung des
Projektes soll dann bis Ende 2023 erfolgen.
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Marie-Therese-Gymnasium
Schulsanierung
Die Generalsanierung des Marie-Therese-Gymnasiums (MTG; Beschluss 242/208/2017,
242/068/2021) befindet sich jetzt im 5.BA, der 4.BA konnte bis zu den
Herbstferien 2021 in Betrieb genommen werden. Grund hierfür waren zeitliche
Verzögerungen durch die zusätzlich notwendigen Deckensanierungen im BT B,
Corona-bedingte Lieferengpässe und Kapazitätsprobleme der ausführenden Firmen.
Der 5.BA (BT A) soll jetzt bis zu den Sommerferien 2022 fertiggestellt werden.
Der Rahmenterminplan wird derzeit überarbeitet und neu abgestimmt. Das Projekt
soll mit dem 7.BA, dem Abbruch der alten als Interim genutzten Turnhalle und
der Neuherstellung der Freianlagen möglichst weiterhin bis Herbst 2023 fertig
gestellt werden.
·
Campus
Berufliche Schule Erlangen CBBE Berufsschule
Beim Projekt Berufsschule läuft nach dem Abschluss der vorgezogenen
Infrastrukturmaßnahme 2020 inzwischen der 1.BA mit einem Ersatzneubau mit dem
ersten Teil der integrierten Fachunterrichtsräume und den Technikzentralen (BS;
Beschluss 242/307/2019). Die Rohbauarbeiten für diesen 1.BA sollen Ende Januar
2022 fertig gestellt werden, der Bezug des 1.BA ist für Sommer 2023 geplant.
Nachdem in Abstimmung mit der Berufsschule nun doch der Abriss des alten
gewerblichen Traktes ohne eine Schaffung von zusätzlichen Interimsräumen
möglich ist, soll der Abriss des 4-geschossigen Bestandsbaus und 2.Teil des
Neubaus mit Atrium nach Bezug des 1.BA erfolgen. Dies schafft zum einen für die
Schule eher eine Verbesserung in der Nutzung und zum anderen ist zu erwarten,
dass die frühere Erstellung der größeren Baumasse sich kostentechnisch
günstiger darstellt. An der Verteilung der Haushaltsmittel für die kommenden
Jahre verändert sich dadurch nichts. Die Sanierung des bisherigen IT- und des
Verwaltungstraktes erfolgt dann als abschließender 3.BA. Die Freianlagen werden
dabei im notwendigen Umgriff um die Berufsschulgebäude wiederhergestellt. Die
Gesamtfertigstellung des Projektes Berufsschule soll weiterhin bis Ende 2026
erfolgen.
Fortsetzung des Schulsanierungsprogramms (SSP) und des Programms
Zukunft Grundschulen und Ganztagsbetreuung (ZGG) – Anlage Terminszenario
Als nächste Maßnahmen im SSP
wären die Generalsanierung des Gymnasiums Fridericianum (GYF) ab Mitte 2022 und
die Sanierung der Sporthalle des Ohm-Gymnasiums (Ohm-T) voraussichtlich ab
Mitte 2024 vorgesehen (Beginn VGV-Verfahren).
Das SSP soll darüber hinaus
weitergeführt werden mit dem Ersatzneubau der Wirtschaftsschule (Fortsetzung
Masterplan Campus Berufliche Bildung Erlangen, Beschluss 242/138/2016), den
Sanierungen der Sporthallen Zimmermannsgasse und Loschge-Grundschule, sowie den
Sanierungen der Grundschulen Eltersdorf und Frauenaurach (Beschluss
242/339/20219).
Parallel zum SSP sind auch die
Baumaßnahmen des Programms ZGG in die Ressourcenplanung einzuordnen. Das
Programm läuft parallel zum SSP, da die inhaltliche Umsetzung des Programms
Zukunft Grundschulen und Ganztagsbetreuung nicht zwangsweise eine
Schulsanierung zur Folge hat und wiederum noch offene Schulsanierungen nicht in
jedem Fall dem ZGG zuzuordnen sind.
Der
gesetzliche Anspruch auf Ganztagsbetreuung besteht nach Beschluss des
Bundestags und Zustimmung des Bundesrates ab 2026. Nach dem Bedarfs- und Richtungsbeschluss (IV/063/2019)
wird zuerst baulicher Handlungsbedarf in der Friedrich-Rückert-Grundschule
(FRS, Beschluss über Vergabe der Architektenleistungen 242/058/2020) und der
Michael-Poeschke-Schule (MPS, Beschluss über die Umsetzung des Modellvorhabens
zur kooperativen Ganztagsbildung (KoopGTB) IV/013/2021) jeweils mit
Erweiterungsneubauten gesehen. Die Vorentwurfsplanung für die FRS ist erfolgt
und wurde bereits zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die Maßnahme an der MPS befindet sich in der inhaltlichen Raumprogrammfindung.
Dabei zeichnet sich ab, dass durch räumliche Veränderungen im Bestand (z.B.
Verlegung Horträume) und zur barrierefreien Erschließung der Bestandsgebäude
(siehe 242/062/2021) zusätzliche Baumaßnahmen zu einem Erweiterungsbau
notwendig werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Nach heutiger Personalplanung lassen die vorhandenen Personalkapazitäten bei Amt 24 für Schulbaumaßnahmen 2022 Spielraum für den Beginn einer neuen Großmaßnahme. Weitere können dann ab 2025 folgen. Dies betrifft neben dem für diese Projekte federführenden Sachgebiet Hochbau I ebenfalls die Sachgebiete Elektro- und Versorgungstechnik. Darüber hinaus gilt dies auch für die Bereiche Umzugsmanagement, Möblierung, Hausverwaltertätigkeiten und Objektverwaltung, die die Maßnahmen begleitend oder unterstützend betreuen.
In Amt 40 konnte die im Jahr 2020 geschaffene Stelle Projektleitung Programm Zukunft Grundschulen (ZG 25) noch nicht besetzt werden, so dass die anfallenden Tätigkeiten amtsintern verteilt werden mussten. Entsprechend bestehen aktuell auch bei Amt 40 wie bei Amt 24 kaum personelle Kapazitäten für die Aufnahme von weiteren Schulbaumaßnahmen und Projekte. Bei Stellenbesetzung für das Programm Zukunft Grundschulen wäre die Aufnahme einer weiteren Maßnahme möglich.
Aufgrund von
Beschlusslagen, zuletzt die Vorlage 610.3/022/2021 des UVPA zur Entwicklung des
Schulstandorts Büchenbach-Nord als Ergebnis des ISEK, aber auch aktueller
Bedarfsmeldungen oder neuer Rechtsansprüche stehen nun jedoch nachfolgend
aufgeführte Schulbaumaßnahmen in Konkurrenz. Die Aufnahme der Planung und
anschließende Umsetzung ist hier für eine
Maßnahme ab Mitte 2022, weitere je
nach Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln zur Gesamtfinanzierung dann ab 2025ff.
möglich.
Angesichts
der aus dem ISEK-Prozess gewonnenen Erkenntnis, welche die Entwicklung des
Schulstandortes Büchenbach-Nord als zentrale Schlüsselmaßnahme und Leuchtturmprojekt
für die soziale Stabilisierung und positive Entwicklung des Stadtteils
identifiziert hat, hält die Verwaltung eine entsprechende Anpassung der
bisherigen Priorisierung für notwendig, um die politischen Vorgaben erfüllen zu
können.
Parallel wird hierzu auch auf die Vorlage 40/097/2021 „1.
Sanierungsabschnitt Chemie-Räume am Gymnasium Fridericianum“ hingewiesen. Wie
dort dargestellt, ist trotz Priorisierung auf den Schulstandort
Büchenbach-Nord/Hedenus-MS vorgesehen, einen der Generalsanierung vorgezogenen 1. Sanierungsabschnitt im
Bereich der Chemieräume umgehend anzugehen. Damit wird dem Sanierungsstau in
den naturwissenschaftlichen Fachräumen des Gymnasium Fridericianum kurzfristig
wirksam begegnet und die dringendste Maßnahme umgesetzt.
Die geänderte
Maßnahmenfolge stellt sich dann wie folgt dar:
Objekt |
Maßnahme |
Bisherige
Grobkostenannahme |
Ab
2022 neu: |
|
|
Mönauschule / |
Konzentration auf Standort Mönauschule mit
Erweiterung zur Einhäusigkeit der HH-MS |
Noch nicht vorhanden |
Gymnasium Fridericianum |
1. Sanierungsabschnitt Chemie-Räume |
950.000 € |
Ab 2024/2025 neu zu priorisieren: |
|
|
Gymnasium Fridericianum |
Fortsetzung der Generalsanierung im Rahmen SSP; VgV-Verfahren
2024 |
12.000.000 € abzgl. Investition MINT-Räume |
Ohm-Turnhalle |
Sanierung und/oder Erweiterung; |
5.000.000 € |
Realschule am Europakanal |
Ersatz der Modulbauten und Erweiterungsbedarf, Nachrüstung
Aufzug/Barrierefreiheit |
Noch nicht vorhanden |
Haushaltssituation
Im Investitionshaushalt sind die SSP-Projekte im
Deckungskreis SSP und die ZGG-Projekte im Deckungskreis Schulen allgemein
abgebildet. Die Gesamtinvestitionen für die kommenden Jahre mit den bisher
beschlossenen Maßnahmen können dem beiliegendem Terminszenario (Anlage)
entnommen werden.
Für die Umsetzung der Maßnahme „Mönauschule / Hermann-Hedenus-Mittelschule Masterplan“ sind
bislang noch keine eigenen HH-Mittel eingeplant. Zur Deckung der Planungsmittel
für die Wettbewerbsauslobung und ggfls. vorbereitende Maßnahmen in 2022 wird
daher vorgeschlagen, Ansätzen der IP-Nr. 217D.401 „Fridericianum Gymnasium,
Generalsanierung“ in Höhe von 50.000 EUR für die Wettbewerbsbetreuung und
Fachgutachten hierfür umzuschichten. Für 2023 werden zur Fortführung der Planung
eine Verpflichtungsermächtigung und weitere Haushaltsmittel benötigt.
Der „1.
Sanierungsabschnitt: Chemie-Räume am Gymnasium Fridericianum“ ist ebenso aus dieser IP-Nr. 217D.401 zu decken. Insgesamt stehen dort im Jahr 2022 130.000 EUR zzgl. der
erwarteten Übertragung von 20.000 EUR aus dem Jahr 2021 zur Verfügung, sodass
im Jahr 2022 keine zusätzlichen Mittel benötigt werden.
Für nachfolgende Haushaltsjahre erfolgt ggfls. eine
haushaltsgerechte Mittelanmeldung im Aufstellungsverfahren.
Im HH-Entwurf 2022 stehen incl. der Nachmeldeliste vom
04.10.2021 20,0 Mio. EUR als Verpflichtungsermächtigungen für die Maßnahme CBBE/Berufsschule,
was eine zügige Umsetzung entsprechend des geplanten Bauablaufs ermöglicht. Die
notwendigen Ansätze der Jahre 2023ff. sind dann im Zuge der HH-Gespräche noch
an die tatsächlich erwarteten Auszahlungsbeträge anzugleichen bzw. zu
justieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
Siehe Anlage |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind für 2022 vorhanden in den Deckungskreisen SSP und Schulen Allgemein
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Schulbaumaßnahmen Terminszenario Stand Januar 2022