1. Der Vorentwurfsplanung für den Neubau eines Kinderhauses
mit Kinderkrippe und Kindergarten am Brucker Bahnhof wird zugestimmt. Sie soll
der Entwurfsplanung zu Grunde gelegt werden.
2. Für das Lufthygienekonzept wird eine natürliche Belüftung der Aufenthaltsräume gewählt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungsschritte zu veranlassen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Versorgung des Stadtteils Bruck mit den
als bedarfsnotwendig festgestellten Plätzen für die Kindertagesbetreuung. Auf
die ausführliche Begründung zum Bedarf der Kindertagesplätze im
Bedarfsbeschluss nach DA-Bau 26.07.2018 (Vorlagennummer 512/057/2018) wird
verwiesen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Bedarfsgerechter Ausbau von zusätzlichen Kindertagesplätzen, insb. auch integrativen Plätzen für den Krippenplanungsbezirk F-Bruck sowie den Kindergartenplanungsbezirk 09-Bruck. Auf die vorangehenden Beschlüsse über die Vergabe der Betriebsträgerschaft und das an die Inklusion angepasste Raumprogramm (Vorlagennummern 510/011/2020 und 510/025/2021) wird verwiesen.
Der Stadtteilbeirat Anger / Bruck wird beteiligt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
3.1 Nutzung
Im Neubau wird eine zweigruppige Kinderkrippe mit 24 Plätzen und ein dreigruppiger Kindergarten mit 60 Plätzen untergebracht. Beide Einrichtungen werden in ihren Gruppen integrative Plätze im Sinne der Inklusion anbieten.
3.2 Vorplanungskonzept
Der Neubau ist als dreigeschossiges nahezu quadratisches Gebäude konzipiert, das im nördlichen Bereich des Baugrundstücks (Fl.-Nr. 603) angeordnet wird. Umlaufende Balkone dienen als zweiter Rettungsweg aus den Obergeschossen. Im Erdgeschoss ist neben den Küchen- und Büroräumen der zweigruppige Krippenbereich mit direktem Bezug zur Freifläche angeordnet. Im 1.Obergeschoss ist der dreigruppige Kindergartenbereich untergebracht. Im 2.Obergeschoss befindet sich der Mehrzweckbereich und den beiden Nutzungsbereichen zugeordnete Räume (Personal- und Therapieräume). Eine Dachterrasse schafft zusätzliche Außenspielflächen. Durch eine Außentreppe und Treppenrampe im südlichen Bereich ist die direkte Anbindung in den Gartenbereich gegeben. Die Geschosse sind über ein Treppenhaus und barrierefrei über einen Aufzug verbunden. Im Zuge der Vorplanung wurde festgelegt, die im Norden vorhandene Wertstoffcontainerstellfläche umzuwidmen, um einen Stellplatz für die Anlieferung sowie für Menschen mit Behinderung zu schaffen.
Baukonstruktion
Im Rahmen der Planungsphase wurden verschiedene Bauweisen in unterschiedlichen Varianten mit den Schwerpunkten Holz, Beton und Mauerwerk untersucht und in einem Variantenvergleich mit Anforderungen an Statik, Bauphysik und -technik, Nachhaltigkeit, Bauablauf und Wirtschaftlichkeit bewertet. Nach Abwägung aller Kriterien wurde die Variante mit Brettsperrholzwänden und Holz-Beton-Verbunddecken als Balkendecke gewählt und der Planung zugrunde gelegt.
Die Wärmeversorgung erfolgt über einen Fernwärmeanschluss, das Dach wird maximal mit PV-Modulen belegt und zusätzlich extensiv begrünt. Das Gebäude erhält eine umfangreiche Fassadenbegrünung.
Lüftungskonzept
Variante natürliche Lüftung
Die maximale CO2-Konzentration im Gebäude wurde im Rahmen der Vorplanung bei
Vollbelegung unter Berücksichtigung einer natürlichen Belüftung über Fenster
und Öffnungsklappen simuliert. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die
hygienisch notwendige Luftqualität zu jeder Zeit durch natürliche Belüftung
sichergestellt werden kann.
Variante mechanische Lüftung
Als Variante zu einer Nutzung mit natürlicher Belüftung wurde der Einbau einer
mechanischen Lüftungsanlage mit Zentrale auf dem Dach planerisch untersucht,
die nutzerunabhängig einen optimalen Luftwechsel anlagentechnisch sicherstellt.
Als wirtschaftlicher Nachteil sind hier neben den einmaligen Investitionskosten von 280.000 € auch ein Mehraufwand für Wartung und Betriebskosten von 3.557 €/a zu nennen. In der Energiebetrachtung steht für die Variante der mechanischen Lüftung dem Strommehrbedarf von 8.053 kWh/a eine Einsparung durch Wärmerückgewinnung von lediglich 6.324 kWh/a gegenüber. Zusätzlich reduziert sich der PV-Ertrag wegen des Platzbedarfs der Lüftungszentrale auf dem Dach um 4.657 kWh/a. Im Einzelnen ergeben sich folgende Daten:
Einheit |
natürliche
|
mechanische
|
Differenz |
Bemerkung |
|
Strom |
kWh/a |
35.417 |
43.470 |
+ 8.053 |
Mehrbedarf
effiziente Lüftungsanlage |
Fernwärme |
kWh/a |
32.891 |
26.567 |
- 6.324 |
Einsparung
Wärmerückgewinnung |
PV-Stromertrag |
kWh/a |
48.859 |
44.202 |
- 4.657 |
kleinere
PV-Anlage wg. Lüftungszentrale am Dach |
Mehrkosten
|
€ |
- |
280.000 |
Investitionskosten |
|
Mehrkosten
|
€/a |
- |
3.557 |
Strom-
und Wartungskosten |
Die Verwaltung empfiehlt die Ausführung der Variante mit natürlicher Belüftung. Die nachfolgenden Kosten sind auf Grundlage dieser Variante aufgestellt.
3.3 Zeitplan
Erarbeitung der Entwurfsplanung |
März 2022 |
Baubeginn |
März 2023 |
Baufertigstellung |
Mai 2024 |
3.4 Kosten
Die Kostenschätzung des Vorentwurfs setzt sich wie folgt zusammen
Kostengruppe |
K
Kostenschätzung zum Vorentwurf |
|
100 |
Grundstück |
- € |
200 |
Herrichten und Erschließen |
48.000 € |
300 |
Bauwerk- Baukonstruktion |
3.922.000 € |
400 |
Bauwerk- Technische Anlagen |
923.000 € |
500 |
Außenanlagen |
665.000 € |
600 |
Kunst am Bau |
53.000 € |
700 |
Baunebenkosten |
1.189.000 € |
|
Gesamtkosten Bau |
6.800.000 € |
|
Mehrkosten Lüftung (Bau und Planung) |
280.000 € |
|
Gesamtkosten Einrichtung |
Budget Mieterin |
Das Ergebnis der Kostenschätzung kann zum derzeitigen Planungszeitpunkt nur mit einer Genauigkeit von -10%/+30% ermittelt werden.
Bei geschätzten Gesamtkosten i.
H. v. 6.800.000 € wird die Endabrechnungssumme voraussichtlich zwischen
6.120.000 € und 8.840.000 € liegen.
Gegenüber bisherigen Grobkostenannahmen ergeben sich folgende Änderungen:
· Umsetzung der Ergebnisse aus der Nutzerpartizipation für ein inklusives Gebäudekonzept
· Erweiterung des Flächenprogramms gegenüber dem Bedarfsbeschluss für umlaufende Fluchtbalkone, Spielflure und Dachterrasse
· Berücksichtigung von klimarelevanten Maßnahmen im Sinne des nachhaltigen Bauens
Die zur Finanzierung notwendigen Haushaltsmittel stellen sich wie folgt dar:
|
|
|
|
|
|
|
|
|
bis 2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff |
Gesamt |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Haushalt 2022 |
500.000 |
200.000 |
400.000 |
1.570.000 |
2.800.000 |
2.030.000 |
7.500.000 |
VE |
|
2.000.000 |
|
|
|||
Einrichtung |
|
|
|
|
|
|
Budget |
Stand Vorentwurf |
500.000 |
200.000 |
400.000 |
2.000.000 |
2.700.000 |
1.000.000 |
6.800.000 |
Tatsächlicher |
|||||||
VE |
|
2.000.000 |
|
|
|
|
|
Einrichtung
|
|
|
|
|
|
Budget |
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Die Verwaltung verfolgt ein Klima-Konzept in den folgenden priorisierten Schritten:
1.
Reduktion/Suffizient/Vermeidung/Begrenzung
= nur unabdingbar notwendige Flächen sind zu errichten
2.
Effizienz/Optimierung/Verbesserung
= auf energetische Belange optimierte Bauweisen, Techniken, Materialien incl.
Einsatz nachwachsender Materialien
3. Kompensieren/Reparieren
= Ausgleich/Kompensation, auch an anderer Stelle
Das
Ergebnis kann der Anlage „CO2-Bilanz“
entnommen werden
Ergebnis:
Die
CO2-Bilanz mit einem negativen Ergebnis von -749 Tonnen CO2 (natürliche
Lüftung), bzw. -676 Tonnen CO2 (mechanische Lüftung), über den Zeitraum von 40
Jahren ist klimapositiv.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
6.800.000 € |
bei IPNr.: 365B.414 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
2.160.312 € |
bei IPNr.: 365B.414ES |
|
Die Maßnahme wird nach FAG gefördert. Für die Lüftungsanlage
kann u.U. die Bundesförderung „Corona-gerechte stationäre raumlufttechnischen
Anlagen“ (bis zu 80% der Investitionskosten) in Anspruch genommen werden. In
diesem Fall verringert sich der Betrag der FAG-Förderung (keine
Doppelförderung). Die Verwaltung wird das Optimum des Förderszenarios abprüfen.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 365B.414
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Lageplan, Grundrisse EG bis 2. OG, Freianlagen, CO2-Bilanz für natürliche und mechanische Lüftung