Zwischenbericht Wirtschaftsjahr 2021
hier: Mitteilung zur Kenntnis über den Geschäftsgang, insbesondere über die
Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des
Finanzplanes gemäß § 19 Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)
i. V. m. § 8 Abs. 1 Betriebssatzung
Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Gemäß § 8 Abs. 1 der
Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb vom 16.05.1995 i. d. F. v.
04.03.2021 i. V. m. § 19 Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) ist der EBE
verpflichtet, den Werkausschuss, den Oberbürgermeister sowie das Finanzreferat halbjährlich
über den Geschäftsgang, insbesondere über die Entwicklung der Erträge und
Aufwendungen sowie die Abwicklung des Finanzplanes anhand schriftlicher
Unterlagen zu unterrichten.
Nachdem der EBE seine Bücher gemäß § 9 Abs. 1 Betriebssatzung nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung führt, erfolgt dies anhand des Zwischenberichtes zum 30.06.2021 bestehend aus:
- Zwischenbilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Betriebsergebnis
Zur Zwischenbilanz ist anzumerken, dass diese auf den Jahresabschluss 2020 zum 31.12.2020 aufbaut, der vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) geprüft und in der Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 08.06.2021 einstimmig begutachtet wurde.
Anlagen: Bilanz, GuV, Zusammensetzung Erlöse /
Aufwendungen, Erfolgsrechnung,
Vergleichsansätze
Wirtschaftsplan