Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Der Antrag Nr. 23/2021 der Klimaliste Erlangen ist hiermit abschließend
bearbeitet.
Die Klimaliste Erlangen hat beantragt, dass
an jedem innerstädtischen Kreisverkehr in Erlangen standardmäßig
Fußgängerüberwege und bevorrechtigte Furten für den Radverkehr installiert
werden.
Rechtslage:
Unter der Voraussetzung, dass die
Querungsstelle nicht mehr als 5m vom Kreisverkehr abgesetzt ist, gilt, dass
Fußgänger gegenüber dem einfahrenden Verkehr untergeordnet sind und gegenüber
dem ausfahrenden Verkehr bevorrechtigt sind. Der Radfahrer ist unter den
genannten Voraussetzungen bevorrechtigt. Bei einer Absetzung von mehr als 5m
sind sowohl Radfahrer als auch Fußgänger untergeordnet.
Für die Einrichtung von Kreisverkehren gilt neben den Regeln der
Straßenverkehrsordnung hierbei das Merkblatt Kreisverkehr und der
Einführungserlass der Obersten Baubehörde im Bay. Staatsministerium, der
mittlerweile korrigiert wurde.
Damit wurde die strikte Vorgabe,
Überquerungsstellen an innerörtlichen Kreisverkehren nicht als
Fußgängerüberwege auszubilden, aufgehoben und in das Ermessen der
Straßenverkehrsbehörde gestellt.
Diese können unter den rechtlichen Voraussetzungen der StVO, den dazugehörigen
Verwaltungsvorschriften und Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von
Fußgängerüberwegen angeordnet werden.
Dennoch ist hier die Bildung eines solchen
Standards rechtlich nicht möglich. Gemäß der Verwaltungsvorschrift zu § 26 StVO
sollten Fußgängerüberwege in der Regel
nur angelegt werden, wenn es erforderlich ist, dem Fußgänger Vorrang zu geben,
weil er sonst nicht sicher über die Straße kommt, in Abhängigkeit der Fahrzeugstärke
und des Fußgängeraufkommens.
Dies ist letztlich eine Einzelfallprüfung wie bei jedem anderen
Fußgängerüberweg auch.
Im Übrigen sind bauliche Querungshilfen ein probates Mittel, um die Querung zu
erleichtern und sind in der Regel den Fußgängerüberwegen vorzuziehen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Antrag Nr. 023/2021 der Klimaliste