Betreff
Fußgängerüberwege und Radverkehrsfurten an Kreisverkehren als Standard, Antrag 023/2021 der Klimaliste
Vorlage
614/022/2021
Aktenzeichen
VI/61/614
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Der Antrag Nr. 23/2021 der Klimaliste Erlangen ist hiermit abschließend bearbeitet.


Die Klimaliste Erlangen hat beantragt, dass an jedem innerstädtischen Kreisverkehr in Erlangen standardmäßig Fußgängerüberwege und bevorrechtigte Furten für den Radverkehr installiert werden.

 

Rechtslage:

Unter der Voraussetzung, dass die Querungsstelle nicht mehr als 5m vom Kreisverkehr abgesetzt ist, gilt, dass Fußgänger gegenüber dem einfahrenden Verkehr untergeordnet sind und gegenüber dem ausfahrenden Verkehr bevorrechtigt sind. Der Radfahrer ist unter den genannten Voraussetzungen bevorrechtigt. Bei einer Absetzung von mehr als 5m sind sowohl Radfahrer als auch Fußgänger untergeordnet.


Für die Einrichtung von Kreisverkehren gilt neben den Regeln der Straßenverkehrsordnung hierbei das Merkblatt Kreisverkehr und der Einführungserlass der Obersten Baubehörde im Bay. Staatsministerium, der mittlerweile korrigiert wurde.
Damit wurde die
strikte Vorgabe, Überquerungsstellen an innerörtlichen Kreisverkehren nicht als Fußgängerüberwege auszubilden, aufgehoben und in das Ermessen der Straßenverkehrsbehörde gestellt.
Diese können unter den rechtlichen Voraussetzungen der StVO, den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften und Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen angeordnet werden.

Dennoch ist hier die Bildung eines solchen Standards rechtlich nicht möglich. Gemäß der Verwaltungsvorschrift zu § 26 StVO sollten Fußgängerüberwege in der Regel nur angelegt werden, wenn es erforderlich ist, dem Fußgänger Vorrang zu geben, weil er sonst nicht sicher über die Straße kommt, in Abhängigkeit der Fahrzeugstärke und des Fußgängeraufkommens.
Dies ist letztlich eine Einzelfallprüfung wie bei jedem anderen Fußgängerüberweg auch.

Im Übrigen sind bauliche Querungshilfen ein probates Mittel, um die Querung zu erleichtern und sind in der Regel den Fußgängerüberwegen vorzuziehen.

 

 

1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: 

Antrag Nr. 023/2021 der Klimaliste