Betreff
Kunst am Bau: Empfehlung der Kunstkommission für Kunst am Bau Stadtteilhaus West
Vorlage
47/036/2021
Aktenzeichen
IV/47/GA020
Art
Beschlussvorlage
  1. Der Empfehlung der Kunstkommission, für Kunst am Bau am Stadtteilhaus West 1,5 % der   Bauwerkskosten nach den Kostengruppen 300 und 400 (d.i. 157.000 €) aufzuwenden, wird gefolgt.

 

  1. Die benötigten Haushaltsmittel für Kunst am Bau sind für den Haushalt 2022 anzumelden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, Kunst am Bau am Stadtteilhaus West auszuführen.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen

Am Stadtteilhaus West entsteht ein Kunstwerk, das dem Inhalt und der Bedeutung des Hauses Rechnung trägt. Es soll zur Identifikation mit dem Stadtteil und zur Auseinandersetzung mit Kunst einladen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen

Die Vorlage 41/013/2021 des Amts für Stadtteilarbeit für den KFA vom 30.06.2021 (Beschluss der Vorentwurfsplanung gemäß DA-Bau 5.4) fasst die Ergebnisse des Bürgerbeteiligungsverfahrens für das Stadtteilhaus West zusammen. Es wird deutlich, dass die Bürger*innen beim Planungsprozess als Expert*innen für ihre Bedarfe beteiligt wurden und dass die Ergebnisse – zusammen mit den Bedarfen der nutzenden Dienststellen – in die Vorentwurfsplanung eingeflossen sind. Die zukünftig ineinander aufgehenden Bereiche im Stadtteilhaus West gliedern sich nach den im Beteiligungsverfahren formulierten atmosphärischen und programmatischen Zonen und sind auf Informieren, Erlernen von Fähigkeiten, Veranstalten, Bewegen und Entspannen und den gemeinsamen Austausch ausgerichtet. Das gleiche gilt für den Außenbereich, der einen Bereich für handwerkliches und künstlerisches Gestalten, einen Cafébereich, einen Lesebereich für Kinder, einen großzügigen Veranstaltungsbereich, einen Lagerfeuergarten u.a.m. beinhaltet.

Eine hochwertige Kunst am Bau bzw. Kunst im öffentlichen Raum im Umgriff des Gebäudes markiert auf eine andere Art den Ort und unterstreicht dessen Einzigartigkeit.

 

 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen

Die Kunstkommission beschloss in ihrer Sitzung am 1. Oktober 2020 einstimmig, dem Stadtrat die Empfehlung auszusprechen, Kunst am Bau am Stadtteilhaus West zu realisieren. Sie folgte bei ihrer Empfehlung den Argumenten des Leiters des Gebäudemanagements, 1,5 % der Bauwerkskosten für Kunst am Bau aufzuwenden. Unter gedanklicher Einbeziehung des Bürgerbeteiligungsprozesses und den Möglichkeiten der Kunstvermittlung, Interesse für künstlerische Schaffensprozesse bei den Bürger*innen zu wecken, sprach sich die Kunstkommission für folgendes Vorgehen aus:

In der Auslobung zu einem geladenen Wettbewerb wird der gewünschte Bezug zu den Ergebnissen der vorangegangenen Bürgerbeteiligung formuliert. Die Kunstkommission ermittelt mit Beteiligung von Nutzervertreter*innen aus den Wettbewerbseinsendungen eine Wettbewerbssiegerin oder einen Wettbewerbssieger.
Die Auseinandersetzung mit dem Kunstwerk wird den Bürger*innen von Beginn des künstlerischen Prozesses an ermöglicht. Unter dem Begriff „offenes Atelier“ sind vielfältige Vermittlungsformate denkbar, die den künstlerischen Schaffensprozess offenlegen und erlebbar machen. Die Jugendkunstschule sowie die Kunstvermittlung der Abteilung 472 (beide Kulturamt) verpflichten sich, in enger Absprache mit dem/r Künstler*in zu agieren.

Kurse der Jugendkunstschule sowie die Kunstspaziergänge, auch die Artist Residency in Büchenbach Nord bereiten bereits jetzt einen Boden für die Auseinandersetzung mit Kunst im Stadtteil und machen neugierig auf das Miterleben der Entstehung eines großen und professionellen Kunstwerks.  

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

€ 157.000

bei IPNr.: 573.406

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden. Die Mittel für Kunst am Bau werden in der IP 573.406

                        „Stadtteilzentrum Büchenbach“ mitveranschlagt (s. Vorlage 41/013/2021).


Anlagen: