- Der Empfehlung der Kunstkommission, für Kunst
am Bau am Stadtteilhaus West 1,5 % der
Bauwerkskosten nach den Kostengruppen 300 und 400 (d.i. 157.000 €)
aufzuwenden, wird gefolgt.
- Die benötigten Haushaltsmittel für Kunst am Bau sind für den Haushalt 2022 anzumelden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, Kunst am Bau am Stadtteilhaus West auszuführen.
1. Ergebnis/Wirkungen
Am Stadtteilhaus West entsteht ein Kunstwerk, das dem Inhalt und der Bedeutung des Hauses Rechnung trägt. Es soll zur Identifikation mit dem Stadtteil und zur Auseinandersetzung mit Kunst einladen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
Die Vorlage 41/013/2021 des Amts für Stadtteilarbeit für den KFA vom 30.06.2021 (Beschluss der Vorentwurfsplanung gemäß DA-Bau 5.4) fasst die Ergebnisse des Bürgerbeteiligungsverfahrens für das Stadtteilhaus West zusammen. Es wird deutlich, dass die Bürger*innen beim Planungsprozess als Expert*innen für ihre Bedarfe beteiligt wurden und dass die Ergebnisse – zusammen mit den Bedarfen der nutzenden Dienststellen – in die Vorentwurfsplanung eingeflossen sind. Die zukünftig ineinander aufgehenden Bereiche im Stadtteilhaus West gliedern sich nach den im Beteiligungsverfahren formulierten atmosphärischen und programmatischen Zonen und sind auf Informieren, Erlernen von Fähigkeiten, Veranstalten, Bewegen und Entspannen und den gemeinsamen Austausch ausgerichtet. Das gleiche gilt für den Außenbereich, der einen Bereich für handwerkliches und künstlerisches Gestalten, einen Cafébereich, einen Lesebereich für Kinder, einen großzügigen Veranstaltungsbereich, einen Lagerfeuergarten u.a.m. beinhaltet.
Eine hochwertige Kunst am Bau bzw. Kunst im öffentlichen Raum im Umgriff des Gebäudes markiert auf eine andere Art den Ort und unterstreicht dessen Einzigartigkeit.
3. Prozesse und Strukturen
Die Kunstkommission
beschloss in ihrer Sitzung am 1. Oktober 2020 einstimmig, dem Stadtrat die
Empfehlung auszusprechen, Kunst am Bau am Stadtteilhaus West zu realisieren.
Sie folgte bei ihrer Empfehlung den Argumenten des Leiters des
Gebäudemanagements, 1,5 % der Bauwerkskosten für Kunst am Bau aufzuwenden. Unter
gedanklicher Einbeziehung des Bürgerbeteiligungsprozesses und den Möglichkeiten
der Kunstvermittlung, Interesse für künstlerische Schaffensprozesse bei den
Bürger*innen zu wecken, sprach sich die Kunstkommission für folgendes Vorgehen
aus:
In
der Auslobung zu einem geladenen Wettbewerb wird der gewünschte Bezug zu den
Ergebnissen der vorangegangenen Bürgerbeteiligung formuliert. Die
Kunstkommission ermittelt mit Beteiligung von Nutzervertreter*innen aus den
Wettbewerbseinsendungen eine Wettbewerbssiegerin oder einen Wettbewerbssieger.
Die Auseinandersetzung mit dem Kunstwerk wird den Bürger*innen von Beginn des
künstlerischen Prozesses an ermöglicht. Unter dem Begriff „offenes Atelier“
sind vielfältige Vermittlungsformate denkbar, die den künstlerischen
Schaffensprozess offenlegen und erlebbar machen. Die Jugendkunstschule sowie
die Kunstvermittlung der Abteilung 472 (beide Kulturamt) verpflichten sich, in
enger Absprache mit dem/r Künstler*in zu agieren.
Kurse der Jugendkunstschule sowie die Kunstspaziergänge, auch die Artist Residency in Büchenbach Nord bereiten bereits jetzt einen Boden für die Auseinandersetzung mit Kunst im Stadtteil und machen neugierig auf das Miterleben der Entstehung eines großen und professionellen Kunstwerks.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ 157.000 |
bei IPNr.: 573.406 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden. Die Mittel für Kunst am Bau werden in der IP 573.406
„Stadtteilzentrum Büchenbach“ mitveranschlagt (s. Vorlage 41/013/2021).
Anlagen: