Verschiedene Straßen und Wege sind
fertig gestellt worden. Sie sind in der Folge zu widmen
(Art. 6 BayStrWG).
Die Auswirkungen auf die Widmung sind in der Anlage dargestellt (Ortsstraße in rot, beschränkt öffentlicher Weg in orange).
Widmung von Ortsstraßen
In der Anschützstraße wurde zwischen der Daimlerstraße und der Bunsenstraße ein Gehweg errichtet.
Zug Straße Beschreibung
170 Anschützstraße Gehweg
Teilfläche Fl.Nr. 551/2, Teilfläche Fl.Nr. 645, Teilfläche Fl.Nr. 680
Träger der Baulast: Stadt Erlangen
Anlage: Lageplan
In der Straße Am Brucker Bahnhof wurde eine Gehwegfläche erworben.
Zug Straße Beschreibung
470 Am Brucker Gehweg
Bahnhof Fl.Nr. 576/30
Träger der Baulast: Stadt Erlangen
Anlage: Lageplan
Widmung von
beschränkt öffentlichen Wegen
Der Lieferweg zur DJK Erlangen zwischen dem „Siedlerweg“ und dem DJK Gelände wurde ausgebaut.
Zug Straße Beschreibung
298 Geh-und Radweg Verbindungsspange Siedlerweg – An den Seelöchern – DJK
Teilfläche Fl.Nr. 1457 Gemarkung Büchenbach, Teilfläche Fl.Nr. 3097 Gemarkung Erlangen
Träger der Baulast: Stadt Erlangen
Anlage: Lageplan
Die Widmungen werden am Tag nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt wirksam.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Straßen
und Wege sind durch Widmung, Umstufung und Einziehung ihrer Zweckbestimmung
zuzuführen bzw. zu ändern oder zu entziehen.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die
Widmungen, Umstufungen und Einziehungen von Straßen und Wegen sind vom BWA zu
beschließen und anschließend ortsüblich bekannt zu machen.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Gemäß
BayStrWG Art. 6, 7, 8 werden vorgenannte Straßen und Wege gewidmet bzw.
umgestuft.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative
Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption
nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen
werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
0 € |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 3 Lagepläne