Budget und Arbeitsprogramm 2021 - Stand 31.07.2021
Das Budget und Arbeitsprogramm 2021 – Stand: 31.07.2021 –
wird zur Kenntnis genommen.
Konsolidierungsvorschläge können nicht gemacht werden. Die notwendigen Mittel sind zu beantragen.
Eine Beschlussfassung im HFPA erfolgt vorbehaltlich der Begutachtung im JHA.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Um die gesetzlich vorgeschriebenen
Aufgaben erfüllen zu können, sind weitere Mittel erforderlich.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Erhöhung des Budgets des Jugendamtes.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Siehe Anlage „Budget und Arbeitsprogramm 31.07.2021“
Anlagen: Budget und Arbeitsprogramm 2021 – Stand 31.07.2021 – des Amtes 51