Der KFA und der HFPA begutachtet und der Stadtrat beschließt als Abweichungen zu den Eintrittspreisen des Stadtmuseums die Ausgabe von Freikarten an die genannten Zielgruppen, den freien Eintritt bei Sonderaktionen sowie die temporäre Nutzung/Gültigkeit von Kombitickets bei städtischen Kooperationen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Durch die zielgerichtete Ausgabe
von Freikarten an Gruppen wie Neubürger*innen, Brautpaare und Studierende im
Erstsemester werden neue Besuchergruppen für das Stadtmuseum geworben. Diese
sehr wirksame und kostengünstige Praxis hat sich als wichtiger Teil der
Öffentlichkeitsarbeit des Stadtmuseums bewährt, ebenso wie die punktuelle
Gewährung von freiem Eintritt bei Sonderaktionen wie dem „Tag der Altstadt“
oder dem „Tag des offenen Denkmals“.
Zudem sollen bei ausgewählten Kooperationen mit einem städtischen Partner wie
dem Kulturamt im Rahmen der Festivals die Möglichkeit bestehen, den Eintritt
ins Stadtmuseum mit dem Ticket des Festivals zu ermöglichen, nicht zuletzt um
die Attraktivität der Kulturangebote zu erhöhen.
Die fehlende Beschlussfassung wurde im Rahmen der letzten Prüfung durch das
Revisionsamt teilweise bemängelt und soll nun nachgeholt werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Als Abweichung zu den Festlegungen der Eintrittspreise für das Stadtmuseum (letzte Beschlussfassung durch den Stadtrat am 22.02.2018) sollen an Gruppen wie Neubürger*innen, Brautpaare und Studierende (Erstsemester) etc. im Rahmen des Marketings des Stadtmuseums Gutscheine für einen freien Eintritt ausgegeben werden.
Im Rahmen des Projektes Xenos, mit dem Ziel der Stärkung der städtischen Willkommenskultur, stimmte der Stadtrat bereits 2015 der Ausgabe von Freikarten an Erlanger Neubürger*innen zu. Eine Beschlussfassung im Rahmen der Eintrittsregelung für das Stadtmuseum steht aber noch aus. Diese Beschlussfassung sollte auch die Ausgabe von Freikarten an weitere Gruppen wie oben ausgeführt, den freien Eintritt bei Sonderaktionen des Hauses im Rahmen des Marketings (z.B. Tag der Altstadt) sowie die temporäre Gültigkeit von Kombikarten bei städtischen Kooperationen umfassen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Ausgabe der Freikarten erfolgt für Neubürger*innen durch das Bürgeramt, für Brautpaare durch das Standesamt und für Studierende im Rahmen der Erstsemesterbegrüßung durch das Stadtmuseum. Zudem soll das Stadtmuseum an Aktionstagen für alle Besucher*innen frei zugänglich sein.
Die temporär gültigen Kombikarten werden nur bei städtischen Kooperationen eingeführt, bei denen ein enger organisatorischer bzw. inhaltlicher Bezug besteht. Die Prüfung obliegt der Museumsleitung.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: