Betreff
Bedeutung von Grundsatzbeschlüssen; Fraktionsantrag Nr. 152/2021 vom 09.06.2021
Vorlage
30/025/2021
Aktenzeichen
III/30
Art
Beschlussvorlage

1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Der gemeinsame Fraktionsantrag Nr. 152/2021 der Fraktionen Grüne Liste, ÖDP, Erlanger Linke und Klimaliste vom 09.06.2021 ist damit bearbeitet.


Zu den 3 Themen, zu denen die Verwaltung berichten soll, ist Folgendes auszuführen:

 

1. Bedeutung von Grundsatzbeschlüssen

 

Eine zentrale Stelle, die eine Übersicht über sämtliche Grundsatzbeschlüsse zu jeglicher Fachrichtung führt, gibt es nicht. Die Grundsatzbeschlüsse bzw. deren Umsetzung fällt in den Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Fachämter, auf deren Betreiben hin bzw. im Bereich derer Zuständigkeit sie gefasst werden. Jeder Fachbereich ist daher verpflichtet, einen Grundsatzbeschluss, so wie jeden anderen Beschluss des Stadtrats bzw. eines Ausschusses, umzusetzen.

 

2. Erarbeitung von Verträgen und Beteiligung der Fachreferate

 

Die Verhandlung und Erstellung von Verträgen erfolgt grundsätzlich im jeweiligen Fachbereich, ggf. unter Beteiligung weiterer Fachämter. Das Rechtsamt wird beteiligt, wenn rechtliche Fragestellungen nicht eigenständig vom Fachbereich beantwortet / bearbeitet werden können.

 

In Bezug auf die federführend durch das Rechtsamt zu erstellenden städtebaulichen Verträge ist Folgendes auszuführen:

Die Erarbeitung erfolgt durch das Rechtsamt in enger Abstimmung mit den betroffenen Fachbereichen. Inwiefern diese ihre jeweilige Referatsleitung einbeziehen bzw. einzubeziehen haben, liegt in der Verantwortung des jeweiligen Fachbereichs. 

Der verwaltungsintern abgestimmte Entwurf wird vom Rechtsamt an die Vorhabenträger*innen weitergeleitet, mit der Bitte um Prüfung und Rückmeldung. Der zurückerhaltene Entwurf gelangt dann erneut in eine verwaltungsinterne Abstimmung mit den Fachbereichen. Dieses Vorgehen wird solange verfolgt, bis der Entwurf endabgestimmt ist.
Soweit während des laufenden Verfahrens beispielsweise veränderte Grundsatzbeschlüsse gefasst werden, müssen die den Grundsatzbeschluss herbeiführenden Fachämter diesen aktiv und zeitnah an das Rechtsamt kommunizieren, damit dieser noch im laufenden Verfahren berücksichtigt werden kann.

 

 

 

3. Umgang mit Tischauflagen

 

Aufgrund der verwaltungsinternen Vorlaufzeiten ist es manchmal schwierig, erforderliche Anlagen für die Beschlussvorlage zeitgerecht fertig zu stellen. Es besteht bei städtebaulichen Verträgen eine Abhängigkeit von der Zuarbeit der Fachämter und insbesondere auch der Zuarbeit bzw. der Beteiligung durch die Vorhabenträger*innen. Gerade bei der Endabstimmung eines Vertrags für die Beschlussvorlage ergibt sich hierdurch erfahrungsgemäß ein Verzögerungspotential. 

 

Die Verwaltung kann die Kritik an dem Vorgehen aus Sicht des Stadtrates gleichwohl sehr gut nachvollziehen.

In Zukunft wird das Rechtsamt daher noch mehr als schon bislang die Fachbereiche und die Vorhabenträger*innen auf den anvisierten Beschlusstermin für den Vertrag ausdrücklich hinweisen und nochmals verstärkt während des Verfahrens allen Beteiligten konkrete Fristen setzen.

Sollten trotz alledem zum Abgabezeitpunkt beim Rechtsamt nicht alle für die Beschlussvorlage notwendigen Unterlagen vorliegen, werden wir den Tagesordnungspunkt nicht melden.
Der Beschluss des Vertrags wird dann für den nächstmöglichen Termin vorgesehen. Auf dieses Vorgehen und die Folgen eines nicht rechtzeitigen Vorliegens endabgestimmter Unterlagen werden die Vorhabenträger*innen rechtzeitig und gesondert hingewiesen.

 

Nachdem Billigungs- und Auslegungsbeschlüsse von Bebauungsplänen stets in dieselben Sitzungen des UVPA bzw. StR wie die Beschlussvorlagen zu den zugehörigen Städtebaulichen Verträgen eingebracht werden, weist die Verwaltung daraufhin, dass hierdurch ebenso eine Verschiebung der Billigungs- und Auslegungsbeschlüsse verbunden ist.

 

 

      Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

X             nein

 

 


Anlage:          Fraktionsantrag Nr. 152/2021 vom 09.06.2021