1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der gemeinsame Fraktionsantrag Nr. 152/2021 der Fraktionen Grüne Liste, ÖDP, Erlanger Linke und Klimaliste vom 09.06.2021 ist damit bearbeitet.
Zu den 3 Themen, zu denen die Verwaltung berichten soll, ist Folgendes
auszuführen:
1. Bedeutung von Grundsatzbeschlüssen
Eine zentrale Stelle, die eine Übersicht über sämtliche Grundsatzbeschlüsse zu jeglicher Fachrichtung führt, gibt es nicht. Die Grundsatzbeschlüsse bzw. deren Umsetzung fällt in den Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Fachämter, auf deren Betreiben hin bzw. im Bereich derer Zuständigkeit sie gefasst werden. Jeder Fachbereich ist daher verpflichtet, einen Grundsatzbeschluss, so wie jeden anderen Beschluss des Stadtrats bzw. eines Ausschusses, umzusetzen.
2. Erarbeitung von Verträgen und Beteiligung der Fachreferate
Die Verhandlung und Erstellung von Verträgen erfolgt grundsätzlich im jeweiligen Fachbereich, ggf. unter Beteiligung weiterer Fachämter. Das Rechtsamt wird beteiligt, wenn rechtliche Fragestellungen nicht eigenständig vom Fachbereich beantwortet / bearbeitet werden können.
In Bezug auf die federführend durch das Rechtsamt zu erstellenden städtebaulichen Verträge ist Folgendes auszuführen:
Die Erarbeitung erfolgt durch das Rechtsamt in enger Abstimmung mit den betroffenen Fachbereichen. Inwiefern diese ihre jeweilige Referatsleitung einbeziehen bzw. einzubeziehen haben, liegt in der Verantwortung des jeweiligen Fachbereichs.
Der verwaltungsintern abgestimmte
Entwurf wird vom Rechtsamt an die Vorhabenträger*innen weitergeleitet, mit der
Bitte um Prüfung und Rückmeldung. Der zurückerhaltene Entwurf gelangt dann
erneut in eine verwaltungsinterne Abstimmung mit den Fachbereichen. Dieses
Vorgehen wird solange verfolgt, bis der Entwurf endabgestimmt ist.
Soweit während des laufenden Verfahrens beispielsweise veränderte
Grundsatzbeschlüsse gefasst werden, müssen die den Grundsatzbeschluss
herbeiführenden Fachämter diesen aktiv und zeitnah an das Rechtsamt
kommunizieren, damit dieser noch im laufenden Verfahren berücksichtigt werden
kann.
3. Umgang mit Tischauflagen
Aufgrund der verwaltungsinternen Vorlaufzeiten ist es manchmal schwierig, erforderliche Anlagen für die Beschlussvorlage zeitgerecht fertig zu stellen. Es besteht bei städtebaulichen Verträgen eine Abhängigkeit von der Zuarbeit der Fachämter und insbesondere auch der Zuarbeit bzw. der Beteiligung durch die Vorhabenträger*innen. Gerade bei der Endabstimmung eines Vertrags für die Beschlussvorlage ergibt sich hierdurch erfahrungsgemäß ein Verzögerungspotential.
Die Verwaltung kann die Kritik an dem Vorgehen aus Sicht des Stadtrates gleichwohl sehr gut nachvollziehen.
In Zukunft wird das Rechtsamt daher noch mehr als schon bislang die Fachbereiche und die Vorhabenträger*innen auf den anvisierten Beschlusstermin für den Vertrag ausdrücklich hinweisen und nochmals verstärkt während des Verfahrens allen Beteiligten konkrete Fristen setzen.
Sollten trotz alledem zum
Abgabezeitpunkt beim Rechtsamt nicht alle für die Beschlussvorlage notwendigen
Unterlagen vorliegen, werden wir den Tagesordnungspunkt nicht melden.
Der Beschluss des Vertrags wird dann für den nächstmöglichen Termin vorgesehen.
Auf dieses Vorgehen und die Folgen eines nicht rechtzeitigen Vorliegens
endabgestimmter Unterlagen werden die Vorhabenträger*innen rechtzeitig und
gesondert hingewiesen.
Nachdem Billigungs- und Auslegungsbeschlüsse von Bebauungsplänen stets in dieselben Sitzungen des UVPA bzw. StR wie die Beschlussvorlagen zu den zugehörigen Städtebaulichen Verträgen eingebracht werden, weist die Verwaltung daraufhin, dass hierdurch ebenso eine Verschiebung der Billigungs- und Auslegungsbeschlüsse verbunden ist.
Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
X
nein
Anlage: Fraktionsantrag Nr. 152/2021 vom 09.06.2021