Betreff
Gesamtfortschreibung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Gemeinde Heßdorf, Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
hier: Stellungnahme der Stadt Erlangen
Vorlage
611/065/2021
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt, zum Entwurf der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Gemeinde Heßdorf die unter Ziff. II Begründung Punkt 3.4 aufgeführte Stellungnahme abzugeben.

 

Folgende Inhalte der Planung werden kritisch beurteilt:

             Größenordnung der ausgewiesenen Gewerbeflächen, v.a. unmittelbar an der Anschlussstelle Erlangen Nord

             Mögliche Ansiedlung weiterer Einzelhandelsbetriebe

             Zunahme des Pendlerverkehrs

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Negative städtebauliche, verkehrliche und einzelhandelsrelevante Auswirkungen auf die Stadt Erlangen sollen vermieden werden.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Es soll eine Stellungnahme zum Entwurf der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Gemeinde Heßdorf abgegeben werden.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

3.1 Verfahren

Im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB hat die Gemeinde Heßdorf die Stadt Erlangen zur Gesamtfortschreibung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes beteiligt. Die Frist für eine Stellungnahme läuft bis zum 12.07.2021. Der Stadt Erlangen wurde eine Fristverlängerung bis zum 23.07.2021 gewährt.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB hat die Stadt Erlangen mit Schreiben vom 27.04.2018 zum Vorentwurf Stellung genommen.

Der gesamte Entwurf des Flächennutzungsplans (FNP) der Gemeinde Heßdorf ist in Anlage 1 und der Teilbereich, der an den Ortsteil Dechsendorf anschließt, in Anlage 2 dargestellt.

 

3.2 Ziel und Zweck der Planung

Die Gemeinde Heßdorf beabsichtigt, den seit dem 10.12.2012 wirksamen Flächennutzungs- und Landschaftsplan angesichts der seither erfolgten und künftigen Gemeindeentwicklung insgesamt fortzuschreiben. In den letzten Jahren waren einige teils sehr kleinräumige Änderungen durchgeführt worden.

 

Im Entwurf des FNP sind zahlreiche zusätzliche Bauflächen geplant. Den größten Anteil nehmen gewerbliche Bauflächen (ca. 12 ha), gefolgt von Wohnbauflächen ein (ca. 10,6 ha) ein, aber auch zusätzliche gemischte Bauflächen (ca. 3 ha) und Sonderbauflächen (ca. 2,7 ha) sind – zum Teil in der Nähe des Erlanger Stadtgebiets – vorgesehen.

 

3.3 Lage und Kennwerte der Gemeinde

Die Gemeinde Heßdorf liegt im mittelfränkischen Landkreis Erlangen-Höchstadt und ist Mitglied der im Jahr 1980 mit der Nachbargemeinde Großenseebach gebildeten Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf. An das Gemeindegebiet grenzt im Westen das Grundzentrum Weisendorf und die Gemeinde Großenseebach, im Süden das Mittelzentrum Herzogenaurach und im Osten die Stadt Erlangen als Teil der gemeinsamen Metropole Nürnberg/Fürth/Erlangen/Schwabach.

Am 31.12.2016 hatte die Gemeinde Heßdorf insgesamt 3.543 Einwohner auf einer Gesamtfläche von 2.478 ha.

In den Regionalplänen werden die Grundzentren und die Nahbereiche aller Zentralen Orte festgelegt. Anlässlich der dreizehnten Änderung des Regionalplans, die am 01.12.2007 in Kraft getreten ist, wurde Großenseebach dem Nahbereich des Kleinzentrums bzw. jetzigen Grundzentrums Heßdorf zugeordnet. Heßdorf hat damit die Aufgabe, auch den Grundbedarf der Bevölkerung der Gemeinde Großenseebach zu decken.

 

3.4 Stellungnahme der Verwaltung

Die geplante Ausweisung von Wohnbauflächen wurde gegenüber dem Vorentwurf von 18,3 ha auf ein realistisches Maß von 10,6 ha reduziert. Angesichts einer bei ca. 3.500 stagnierenden Einwohnerzahl ist diese Entwicklung positiv zu bewerten. 

Im Vorentwurf wurden ca. 12,8 ha Gewerbeflächen ausgewiesen. Vor allem die zusätzlichen Gewerbeflächen westlich der Anschlussstelle Erlangen – Nord (ca. 8 ha) wurden kritisch betrachtet. Entgegen der Stellungnahme der Stadt Erlangen wurde auf die Gewerbefläche HE 1 westlich der Anschlussstelle Erlangen – Nord im Entwurf des Flächennutzungsplanes nicht verzichtet. Die Gewerbefläche wurde jedoch auf 4,6 ha Fläche reduziert.

Im Ortsteil Röhrach weist der Entwurf gegenüber dem Vorentwurf eine zusätzliche Gewerbefläche (RR 3) auf, so dass im derzeitigen Entwurf noch immer knapp 12 ha Gewerbeflächen vorgesehen werden.

Für die geplanten Gewerbeflächen hat keine Bedarfsermittlung stattgefunden, so dass die Größenordnung von knapp 12 ha nach wie vor nicht nachvollziehbar ist. Die Planunterlagen sollten um einen schlüssigen Bedarfsnachweis ergänzt werden, wie es auch die Regierung von Mittelfranken bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gefordert hat. 

In Anbetracht dessen, dass im bestehenden Gewerbegebiet Heßdorf – östlich der BAB A 3 zahlreiche Einzelhandelsbetriebe angesiedelt wurden, werden insbesondere die umfangreichen zusätzlichen Gewerbeflächen westlich der Anschlussstelle Erlangen-Nord noch immer kritisch gesehen. Auch um eine weitere Zersiedelung des Landschaftsbildes zu vermeiden, sollte auf diese Flächen ganz verzichtet werden.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass zusätzlicher großflächiger Einzelhandel sowie zentrenrelevanter Einzelhandel in den Gewerbegebieten oder im Sondergebiet von der Stadt Erlangen abgelehnt wird. Ein Rückgriff auf die Kaufkraft im Erlanger Stadtgebiet darf bei weiteren Ansiedlungen von Einzelhandelsbetrieben nicht erfolgen.

 

Trotz der Reduzierung der Wohnbauflächen ist durch die Ausweisung der neuen Bauflächen für die Stadt Erlangen eine Erhöhung der Pendlerverkehre - insbesondere im Motorisierten Individualverkehr – zu befürchten. Die verkehrliche Infrastruktur im Erlanger Stadtteil Dechsendorf bzw. am Dechsendorfer Damm befindet sich bekanntlich bereits jetzt an der Grenze der Leistungsfähigkeit bzw. ist diese zeitweise überschritten. Dies betrifft insbesondere die Kreuzung Weisendorfer Straße / Hemhofener Straße, d.h. der Staatsstraßen St 2240 / St 2259. Durch die erhebliche Ausweitung der Gewerbe- und Wohnflächen in Heßdorf ist mit Verkehrssteigerungen auf Erlanger Stadtgebiet (auch als Durchgangsverkehr über o. g. Staatsstraßen) zu rechnen, die die bereits bestehenden Verkehrsprobleme deutlich vergrößern könnten.

Um diese möglichen Konsequenzen beurteilen zu können, bedarf es einer Prognose über die zu erwartenden Verkehrsmengen mit deren räumlicher Verteilung, d.h. mit welchen zusätzlichen Verkehrsmengen und mit welchen Verkehrsarten ist im umliegenden Erlanger Straßennetz zu rechnen.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             Anlage 1: Entwurf der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungs- und Land-                                  schaftsplanes der Gemeinde Heßdorf

                              

                               Anlage 2: Ausschnitt aus dem Entwurf der Gesamtfortschreibung des Flächen                                   nutzungs- und Landschaftsplanes der Gemeinde Heßdorf