Betreff
Kompostierungsanlage Frauenaurach – Zusammenführung der Entwässerungssysteme für Regen- und Sickerwässer mit Anschluss an den Kanal, Vorentwurfs- und Entwurfsplanungsbeschluss
Vorlage
773/034/2021
Aktenzeichen
I/EB 77
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Der Vorentwurfsplanung zur Zusammenführung der Entwässerungssysteme für Regen- und Sickerwässer sowie den Anschluss an den Kanal wird zugestimmt.

 

Aufgrund der bereits sehr detaillierten Vorentwurfsplanung wird abweichend von der DA Bau auf den separaten Beschluss der Entwurfsplanung verzichtet.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungsschritte zu veranlassen und die Zusammenführung der Entwässerungssysteme für Regen- und Sickerwässer mit Anschluss an den Kanal, entsprechend der vorgelegten Planung im Jahr 2022 (geplant Frühjahr) fertig zu stellen.

 


 

1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Kompostierungsanlage der Stadt Erlangen wurde ursprünglich für die Kompostierung von Grüngut und Bioabfällen konzipiert und mit zwei getrennten Entwässerungssystemen ausgebaut.

Seit dem Wegfall der Kompostierung von Bioabfällen auf der Anlage und der Reduzierung auf deren täglichen Umschlag und Abtransport zum beauftragten Verwerter, war eine separate Sickerwassererfassung für Biosickerwasser nicht mehr erforderlich.

Der Entwässerungsbetrieb hat die anfallenden Abwässer analysiert und deren Einleitbarkeit in den Abwasserkanal bestätigt. Der Fachbereich Gewässerschutz des Umweltamtes hat, im Rahmen einer Regelüberwachung nach § 52 BImSchG, die gemeinsame Erfassung der gesamten Sicker- und Niederschlagswässer und deren Einleitung in den Schmutzwasserkanal angeregt.

Somit wurde vorliegende bauliche Zusammenführung der Entwässerungssysteme und deren Einleitung über einen festen Kanalanschluss in den Schmutzwasserkanal geplant.

Mit der baulichen Umsetzung entfallen künftig aufwändige manuelle Handhabungen des Abpumpens mit fliegenden Schlauchleitungen, die Abwässer werden gezielt in der Auffanggrube erfasst und können von dort in den Schmutzwasserkanal abgeleitet werden. Das erhöht im Sinne des Umweltschutzes auch die Betriebssicherheit und die Wirtschaftlichkeit der Anlage.

In diesem Zusammenhang werden nach fast 30 Jahren Teile des Abwassersystems, die Verla-defläche für die Bioabfälle, schadhafte Asphaltflächen, Rinnen und Sinkkästen saniert sowie die Kompostierungsanlage zur Zurückhaltung von Niederschlägen eines 30-Jährigen Regenwasserereignisses ertüchtigt.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Für die Zusammenführung des Sickerwassersystems werden zwei der bestehenden vier Sickerwasserbehälter stillgelegt. Die beiden verbleibenden Sickerwasserbehälter werden durch Auffüllungen im Volumen minimiert und an das bestehende Regenwassersystem angeschlossen.

Alle anfallenden Oberflächenwässer werden in dem Regenwasserbehälter gesammelt. Für die geordnete, unterirdische Ableitung des Regenwassers wird eine Kanalverbindung zwischen bestehenden Regenwassersystem und bestehenden Kanalanschluss auf dem Grundstück errichtet.

 

Im Zuge der Planung wurde der Überflutungsnachweis für das Grundstück geführt. Das dabei errechnete anfallende Regenwasser muss vollständig und schadlos auf dem Flurstück zurückgehalten werden. Um das zu erreichen wird auf Teilen der West- und Südseite sowie auf der Ost und Nordseite ein ca. 30 cm hoher Erdwall im Bereich der bestehenden Vegetationsflächen aufgeschüttet und begrünt.

 

Zudem wird die schadhafte Verladefläche für Bioabfälle saniert.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die vorgelegte Vorentwurfsplanung soll beschlossen werden.

Diese wurde mit dem Amt 63 und Amt 31 abgestimmt.

Es ist vorgesehen im Anschluss die Entwurfsplanung zu erstellen. Anschließend werden die notwendigen Genehmigungen bei Amt 63 und Amt 31 eingeholt. Im Anschluss wird die Ausfüh-rungsplanung sowie Ausschreibung (Ende 2021) und Vergabe (Anfang 2022) der Maßnahme durchgeführt. Die Ausführung der Maßnahme soll im Frühjahr 2022 erfolgen.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

156.000 €

Wirtschaftsplan EB 77

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden im Wirtschaftsplan EB 77

                 

              sind nicht vorhanden

 

 

Einsichtnahme durch das Revisionsamt

Das Revisionsamt hat die Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.

 


Anlagen:        Übersichtskarte

                        Vorentwurf