Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Um den Klimawandel einzudämmen und um die CO2-Neutralität des städtischen
Gebäudebestandes erreichen zu können, ist neben weiteren Maßnahmen der Ausbau
von PV-Anlagen auf städtischen Liegenschaften notwendig.
PV-Flächenausbau auf
städtischen Liegenschaften
Bei Neubaumaßnahmen und Generalsanierungen wird der Einsatz von
PV-Anlagen grundsätzlich geprüft. Der Beschluss 31/040/2020 (StR vom
26.11.2020) untersetzt die Maßgabe, über den Eigenbedarf hinaus die maximal
mögliche Fläche für PV und/oder Solarthermie zu nutzen („Klimaschutz steht vor
Wirtschaftlichkeit.“). Dies betrifft aktuell folgende Maßnahmen:
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BBGZ,
Neubau der Vierfach-Sporthalle (im Bau) – Erweiterung der ursprünglich
geplanten PV-Anlage von ca. 30 kWp auf 100 kWp
-
Neubau
der Sporthalle des Albert-Schweitzer-Gymnasiums (ASG; im Bau) – Erweiterung der
ursprünglich geplanten PV-Anlage von ca. 14 kWp auf 90 kWp.
Darüber hinaus werden gemäß Beschluss 242/046/2020 (BWA 10.11.2020) die
Flächenpotentiale der städtischen Dachflächen zur Nachrüstung oder zur
Erweiterung von PV-Anlagen im Rahmen der personellen Kapazitäten geprüft und
bei baulicher und technischer Eignung schrittweise umgesetzt (Sachstand siehe
Anlage). Eine beschleunigte Prüfung und Umsetzung setzt zusätzliche personelle
Kapazitäten im technischen und anteilig im kaufmännischen Gebäudemanagement
voraus.
Vermietung von Flächen für
PV-Anlagen
Zur Vermietung der Dachflächen städtischer Gebäude zum PV-Ausbau durch
Dritte liegen derzeit keine Anfragen vor. Ein Grund ist die fehlende
Wirtschaftlichkeit durch das Auslaufen der staatlichen Förderung. Für die EStW
sind die im städtischen Bestand vorhandenen Dachflächen ebenso nicht
wirtschaftlich genug. Zudem ist zu berücksichtigen, dass seitens GME die
Begleitung der Maßnahmen von Dritten aus fachlicher Sicht (Hochbau,
Elektrotechnik) und aus Eigentümersicht (Vertragsabwicklung und
-nachverfolgung) ein hoher Verwaltungsaufwand hinzukommt.
Für die Regelung des Umgangs von vorhandenen Bestandsanlagen auf
vermieteten Dachflächen, deren Vertragslaufzeiten enden, sind
Einzelfallentscheidungen zu treffen, die ebenso personelle Ressourcen binden.
Aktuell betrifft das eine PV-Anlage auf dem Rathaus und eine weitere auf der
Heinrich-Kirchner-Schule. In beiden Fällen ist die Übernahme in den städtischen
Bestand vorgesehen.
Fassaden-PV am Rathaus
Zur Maximierung von PV-Flächen ist auch die Errichtung von
Fassaden-PV-Anlagen möglich. Konkret wurden die baulich-technischen
Voraussetzungen und daraus folgernd die Wirtschaftlichkeit von Fassadenanlagen
am Rathaus geprüft (Verweis auf 242/003/2020 im BWA am 16.06.2020).
Mit den Rathausfassaden nach Osten, Süden und Westen stehen wenig
verschattete Flächen zur Verfügung. Das Rathaus als Hochhaus ist jedoch
bauordnungsrechtlich ein Sonderbau, an den erhöhte Brandschutzanforderungen
gestellt werden. Die Bestandsfassade ist an sich intakt, statisch wären bei
Umbaumaßnahmen dennoch zusätzliche Leistungen zu berücksichtigen.
Es wurden zwei Varianten untersucht: Bei der Errichtung von PV-Flächen
mit klassischen PV-Modulen (Dünnschichtmodulen) muss die bestehende (intakte)
Fassade rückgebaut und ein neues Trägersystem mit Brandschutzriegeln errichtet
werden. Es werden Kosten für die PV-Anlage von 190.000 € für ca. 32 kWp
installierte Leistung geschätzt. Hinzu kommen Kosten für die Montage des
Trägersystems, die Demontage und Entsorgung der bestehenden Fassade sowie
Planungsleistungen. Dem steht ein prognostizierter Ertrag von ca. 105.000 €
über 20 Jahre Laufzeit durch vermiedene Strombezugskosten entgegen.
Der Einsatz von neuartigen organischen PV-Folien zum Aufkleben auf die
bestehenden Fassadenteile ergibt Kosten von 105.000 € für die Anlage mit 13,7
kWp Leistung, zuzüglich Kosten für Montage- und Brandschutzmaßnahmen sowie
Planungsleistungen. Dem steht aufgrund des geringeren Wirkungsgrads ein Ertrag
von ca. 45.000 € über 20 Jahre entgegen. Zudem verzögert sich die
Markteinführung der Folien durch die momentane Situation am Markt.
Fazit: Von der Umsetzung einer Fassaden-Photovoltaikanlage am Rathaus wird derzeit
abgesehen, da der Aufwand in keinem Verhältnis zum Ertrag der Anlage steht. Die
Erkenntnisse der Studie können jedoch auf andere Baumaßnahmen übertragen
werden: Fassaden-PV kann bei einer Neubaumaßnahme bzw. bei
Fassadensanierungsmaßnahmen als Teil der Fassade als Variante berücksichtigt
werden. Der Austausch einer intakten Fassade („graue Energie“) ist nicht
nachhaltig. Der Einsatz von PV-Folien bei Bestandsgebäuden wird jedoch
weiterverfolgt, soweit aus statisch-konstruktiven Gründen keine Alternativen
möglich sind.
Anlage: Prioritätenliste PV-Ausbau, Stand Mai 2021