Betreff
Übertragung und Verwendung des Budgetergebnisses 2020 des Bauaufsichtsamtes (Amt 63)
Vorlage
63/029/2021
Aktenzeichen
VI/63
Art
Beschlussvorlage

Dem bereinigten Gesamtbudgetergebnis 2020 des Amtes 63 i.H.v. -68.380,92 EUR und dem entsprechend den Budgetierungsregeln vorgesehenen Ausgleich des Verlustes durch Entnahme aus der Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes von -68.380,92 EUR wird zugestimmt.

Mit dem Vorschlag zur Verwendung der Restmittel in der Budgetrücklage des Amtes von 481,31 EUR besteht, vorbehaltlich der Beschlussfassung über die Übertragung der Budgetergebnisse durch den Stadtrat, Einverständnis.

Eine endgültige Beratung und Beschlussfassung über den Verlustvortrag erfolgt in Haupt-, Finanz- und Personalausschuss und Stadtrat.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Übertrag des negativen Gesamtbudgetergebnisses zu 100 % als Verlust in das nächste Haushaltsjahr soll dem Fachamt einen Anreiz zu verstärkter Wirtschaftlichkeit bieten.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

in EUR

2.1

Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis 2020 des Amtes 63 beträgt

-68.380,92

 

(2019: 104.681,74 EUR, 2018: 33.950,21 EUR)

 

 

 

 

Die Lastschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2020 haben betragen

 

für das 1.Halbjahr

--,--

 

 

für das 2.Halbjahr

--,--

 

 

Der Budgetrahmen wurde durch die Lastschriften somit reduziert um insgesamt 

--,--

 

 

 

 

In den Investitionshaushalt 2020 wurden übertragen

900,00

 

(2019: --,-- EUR, 2018: --,-- EUR)

 

 

 

 

Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis ist im Wesentlichen zurückzuführen auf:

 

Mindereinnahmen aus Verwaltungsgebühren aufgrund rückläufiger Genehmigungsverfahren bei Großprojekten. Das Gebührenaufkommen aus Baugenehmigungen ist nicht beeinflussbar.

 

 

2.2

Das Arbeitsprogramm 2020 konnte wie geplant erfüllt werden:

 

2.3

Der vorgesehene Verlustvortrag ist der beiliegenden Budgetabrechnung der Kämmerei zu entnehmen.

 

 

2.4

Zum Ausgleich des Verlustvortrages sind folgende Maßnahmen geplant
(Einsparvolumen in EUR):

Beträge in Euro

 

2.4.1

 

 

 

2.4.2

 

 

 

2.4.3

 

 

 

2.4.4

 

 

 

2.5

Entwicklung der Budgetergebnisrücklage des Amtes 63 im Jahr 2020

 

Stand am 01.01.2020

50.000,00

 

Entnahmen 2020 aufgrund Fachausschussbeschluss vom (16.06.2020)

 

 

 

geplante
Entnahme

tatsächliche Entnahme

 

 

für IP-Nr. 521K351 „Einrichtungsgegenstände, Geräte, GWG“

10.000,00

11.200,00

 

 

für

 

 

 

 

für

 

 

 

 

tatsächliche Entnahmen gesamt:

-11.200,00

 

zuzüglich Gutschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2020

 

 

Gutschrift 1. Halbjahr

30.062,23

 

 

Gutschrift 2. Halbjahr

--,--

 

 

Gutschriften Personalabrechnung gesamt:

+30.062,23

 

= gegenwärtiger Rücklagenstand

68.862,23

 

abzüglich Rücklagenentnahme zur Vermeidung eines Verlustvortrages

-68.380,92

 

= in der Budgetrücklage verbleibender Betrag

 

481,31

 

 

 

 

 

Folgende Verwendung des gegenwärtigen Rücklagenstandes ist geplant:

 

 

2.5.1

Allgemeine Sachausstattung (z. Bsp. Einrichtungsgegenstände, Geräte, IT, Sicherheitsausstattung für neue MA)

481,31

 

2.5.2

 

 

 

2.5.3

 

 

 

2.5.4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Verlustvortrag nach 2021 i.H.v. 0,00 EUR
(der Verlustvortrag wird durch Mittelentzug aus dem laufenden Budget 2020 umgesetzt)


Anlage: Budgetabrechnung 2020 der Kämmerei