DA-Bau-Beschluss Vorentwurf
Der Vorentwurfsplanung zur
Umgestaltungsmaßnahme im Schulhof der Grundschule Frauenaurach wird zugestimmt.
Aufgrund der bereits sehr detaillierten Vorentwurfsplanung wird abweichend von der DA Bau auf den separaten Beschluss des Entwurfsplans verzichtet.
Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungsschritte zu veranlassen und die Umgestaltungsmaßnahme entsprechend der vorgelegten Planung im Jahr 2021 fertig zu stellen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Der Bedarf für die
Umgestaltung des Pausenhofs der Grundschule Frauenaurach wurde mit Beschluss
des Stadtrates vom 27.05.2020 (siehe Vorlage 40/229/2020) festgestellt. Die Verwaltung
wurde beauftragt, die Planungen weiterzuführen.
In der
Prioritätenreihenfolge ist die Gestaltung eines neuen Ruhebereichs
vorgesehen. Geplant ist, den
versiegelten Bereich teilweise zu
entsiegeln und mit Baum- und Strauchpflanzungen, sowie der Platzierung von
Holzliegen und –bänken aufzuwerten. Gefahrenquellen, welche von dem maroden
Plattenbelag mit vielen Stolperstellen ausgehen, können im Zuge einer
Neupflasterung beseitigt werden. Somit werden das Kleinklima sowie die
Aufenthaltsqualität für die Schüler*innen deutlich verbessert.
Aktualisierte
Kostenschätzung: ca. 83.000 €
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Das Bestandsweidengebüsch sowie kleinere Sträucher an der Fassade sollen durch Baumpflanzungen sowie durch ein Pflanzbeet mit Blühsträuchern, Gräsern und Stauden ersetzt werden. Es ist geplant, einen groß- sowie einen kleinkronigen Baum zu pflanzen. Dies stellt eine deutliche ökologische, kleinklimatische sowie gestalterische Aufwertung des im Sommer beliebten, schattigen „Ruhebereichs“ dar. Ergänzt wird die Bepflanzung mit zwei Holzliegen sowie zwei Holzbänken. Die momentane Entwässerung des Plattenbelages ist auf die Hauswand gerichtet, was zu Schädigungen der Fassade führte. Eine Neupflasterung und Rampe zum Eingang soll durch versickerungsfähiges Betonpflaster mit einem Gefälle zur Grünfläche hin erfolgen, samt einer Entwässerungsrinne vor der zu erneuernden Treppe. Die Kosten für Pflaster und Treppe werden anteilig durch das GME getragen. Zudem ist eine Verlängerung des Weges zur Sportplatzwiese hin erwägt, deren genauer Verlauf noch an die Örtlichkeiten angepasst wird.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die vorgelegte Vorentwurfsplanung soll beschlossen werden.
Diese wurde mit den Ämtern 40 und 24 sowie der Schulleitung abgestimmt.
Es ist vorgesehen, im Anschluss die Entwurfs- und Ausführungsplanung zu erstellen. Anschließend soll die Ausschreibung und Vergabe der Maßnahmen im Sommer 2021 erfolgen. Die Durchführung der Maßnahme soll im Anschluss im Spätsommer, vornehmlich den letzten Wochen der Sommerferien 2021 durchgeführt werden.
4. Klimaschutz:
Die Entsiegelung
befestigter Flächen und die Pflanzung von Bäumen tragen zur Verbesserung des
Stadtklimas bei. Die anteiligen klimarelevanten Kosten belaufen sich auf ca.
16.000 €.
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
83.000 € |
bei IPNr.: 211.400 bei Amt 40 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 211.400
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Einsichtnahme durch
das Revisionsamt
Das Revisionsamt hat die
Unterlagen zur Vorentwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.
Anlagen: Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: Vorentwurf