Verschiedene Straßen und Wege sind
fertig gestellt worden. Sie sind in der Folge zu widmen
(Art. 6 BayStrWG).
Die Auswirkungen auf die Widmung sind in der Anlage dargestellt (Ortsstraße in rot, beschränkt öffentlicher Weg in orange).
Widmung von Ortsstraßen
Im Rahmen des 2. Bauabschnittes wurde die Freifläche am Jugendtreff Innenstadt (E-Werk) neugestaltet.
Zug Straße Beschreibung
313 Fuchsengarten Freifläche Jugendtreff Innenstadt (E-Werk) BA 2
Aus Fl.Nr. 1587/3
Träger der Baulast: Stadt Erlangen
Anlage: Lageplan
Die Halskestraße wurde im Rahmen des städtebaulichen Vertrages mit Siemens zum 01.12.2020 übernommen.
Zug Straße Beschreibung
1453 Halskestraße Siemens Campus Modul 1
Fl.Nr. 1949/341, Fl.Nr. 1949 Tfl., Fl.Nr. 1949/351 Tfl.
Träger der Baulast: Stadt Erlangen
Anlage: Lageplan
Die Widmungen werden am Tag nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt wirksam.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Straßen und Wege sind durch
Widmung, Umstufung und Einziehung ihrer Zweckbestimmung zuzuführen bzw. zu
ändern oder zu entziehen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Widmungen, Umstufungen und Einziehungen von Straßen und Wegen sind vom BWA zu beschließen und anschließend ortsüblich bekannt zu machen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Gemäß BayStrWG Art. 6, 7, 8 werden vorgenannte Straßen und Wege gewidmet bzw. umgestuft.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 2 Lagepläne