Die Entgeltordnung ab der Spielzeit 2020/2021 wird wie nachfolgend bzw. in der Anlage beschrieben angepasst.
Das Theater wird beauftragt die digitale Entgeltordnung ab sofort umzusetzen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Aktualisierung der Entgeltordnung aufgrund der Inbetriebnahme der „Digitalen Bühne“ des Theater Erlangen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die bisherige Entgeltordnung wird um die digitalen Angebote bzw. Veranstaltungsformate des Theater Erlangen angepasst bzw. erweitert.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Änderungen:
1. Die Entgelte pro digitaler Veranstaltung liegen zwischen 3 Euro und 14 Euro (anstatt 7 Euro und 29 Euro im Analogen).
2. Festlegung für kostenneutrale digitale Sonder- bzw. Einführungsformate durch die Intendanz
3. Digitale Klassenzimmerstücke bzw. alle Stücke der „digitalen Bühne“ für Klassen, Studierendengruppen bei Buchung über Lehrer*in/ Dozent*in: Pauschale pro Gruppe 40 Euro, keine Mindestteilnehmerzahl, max. 35 Schüler*innen/Student*innen inkl. Lehrpersonal, zentrale Anmeldung und Rechnungsstellung erforderlich, keine Aufwandspauschale.
4. Digitale Workshops der Theaterpädagogik: Pauschale pro Gruppe 30 €, keine Mindestteilnehmerzahl, max. 35 Schüler*innen/ Student*innen inkl. Lehrpersonal, zentrale Anmeldung und Rechnungsstellung erforderlich, keine Aufwandspauschale.
5. Digitale theaterpädagogische Sonderprojekte auf Anfrage: Die Preise werden je nach Umfang und Personenkreis von der Intendanz, auf Basis der Preise für digitale Veranstaltungen, festgelegt.
6. Digitale Führungen: zwischen 0 und 14 Euro.
7. Ermäßigungen sind aus organisatorischen Gründen für die digitalen Theaterangebote nicht möglich.
8. Keine Versandkostenpauschale (2,50 Euro) und keine Gebühr für den Kartenumtausch (2,00 Euro)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Entgeltordnung DIGITAL Theater Erlangen