Betreff
Kompensierung der finanziellen Auswirkungen auf Vereine und Verbände infolge der Corona-Pandemie;
Antrag der CSU-Fraktion und der SPD-Fraktion Nr. 052/2021 vom 23.02.2021
Vorlage
510/026/2021
Aktenzeichen
IV/510
Art
Beschlussvorlage

1. Dem Stadtjugendring wird für das Jahr 2021 gestattet, aus den nicht ausgeschöpften
    Zuschüssen des Jugendamtes zur Förderung der Jugendarbeit finanzielle Mehrbelastungen
    der Vereine und Verbände infolge der Corona-Pandemie auszugleichen.

 

2. Ansonsten sind nicht verbrauchte Zuschüsse zurückzuzahlen.

 

3. Die Kriterien für die Verteilung der dafür zur Verfügung stehenden Mittel werden zwischen
    dem Jugendamt und dem Stadtjugendring festgelegt.

 

4. Der CSU- und SPD-Fraktionsantrag Nr. 052/2021 vom 23.02.2021 ist damit bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Erhaltung und Förderung des in Vereinen und Verbänden überwiegend ehrenamtlich getragenen Engagements der Jugendarbeit.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

      Der Stadtjugendring erhält 2021 insgesamt Zuschüsse in Höhe von 468.717 €. Darin enthalten sind 38.100 € für internationale Jugendbegegnung sowie 83.950 € für Jugendgruppen, insgesamt 122.050 €. Nachdem aufgrund der Corona-Pandemie auch 2021 kaum internationale Jugendbegegnungen stattfinden werden sowie im ersten Quartal Veranstaltungen und Aktionen der Jugendgruppen bereits ausgefallen sind, werden auch 2021 diese Zuschüsse nicht ganz ausgeschöpft.


Nach den städt. Zuschussrichtlinien sind Zuschüsse dem Bewilligungszweck entsprechend zu verwenden und nicht verbrauchte Zuschüsse zurückzuzahlen. Etliche Vereine benötigen jedoch weiterhin - wie bereits 2020, vgl. Vorlage Nr. 510/008/2020 - finanzielle Unterstützung wegen Corona-bedingter Mehrbelastungen.

 

 

 

 

 

     

      3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

      Änderung des Bewilligungszweckes.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 531801/516090/36230010 bzw. 36250010

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: