Antrag der CSU-Fraktion und der SPD-Fraktion Nr. 052/2021 vom 23.02.2021
1. Dem Stadtjugendring wird für das Jahr 2021 gestattet, aus
den nicht ausgeschöpften
Zuschüssen des Jugendamtes zur
Förderung der Jugendarbeit finanzielle Mehrbelastungen
der Vereine und Verbände infolge der
Corona-Pandemie auszugleichen.
2. Ansonsten sind nicht verbrauchte Zuschüsse zurückzuzahlen.
3. Die Kriterien für die Verteilung der dafür zur Verfügung
stehenden Mittel werden zwischen
dem Jugendamt und dem Stadtjugendring
festgelegt.
4. Der CSU- und SPD-Fraktionsantrag Nr. 052/2021 vom 23.02.2021 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Erhaltung und Förderung des in Vereinen und Verbänden überwiegend ehrenamtlich getragenen Engagements der Jugendarbeit.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Der Stadtjugendring erhält 2021 insgesamt Zuschüsse in Höhe von 468.717 €. Darin enthalten sind 38.100 € für internationale Jugendbegegnung sowie 83.950 € für Jugendgruppen, insgesamt 122.050 €. Nachdem aufgrund der Corona-Pandemie auch 2021 kaum internationale Jugendbegegnungen stattfinden werden sowie im ersten Quartal Veranstaltungen und Aktionen der Jugendgruppen bereits ausgefallen sind, werden auch 2021 diese Zuschüsse nicht ganz ausgeschöpft.
Nach den städt. Zuschussrichtlinien sind Zuschüsse dem Bewilligungszweck
entsprechend zu verwenden und nicht verbrauchte Zuschüsse zurückzuzahlen.
Etliche Vereine benötigen jedoch weiterhin - wie bereits 2020, vgl. Vorlage Nr.
510/008/2020 - finanzielle Unterstützung wegen Corona-bedingter
Mehrbelastungen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Änderung des Bewilligungszweckes.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 531801/516090/36230010 bzw. 36250010
sind nicht vorhanden
Anlagen: