Die Verwaltung wird beauftragt, die Brandschutzmängel im Bereich Garagentheater/Theatercafé vor einer Wiedereröffnung nach der Corona-Pause dauerhaft zu beseitigen und hierzu die als Vorzugsvariante bewertete Lösung (Var. 1.3) umzusetzen.
Dies beinhaltet die Schaffung eines eigenen straßenseitigen Notausgangs im Garagentheater zulasten von Zuschauerplätzen (vgl. Grundvariante 1) und die Integration von Garderobe und Kasse im Café ohne bauliche Abtrennung eines Foyerbereichs (vgl. Untervariante 1.3).
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Herstellung einer zulässigen Situation des vorbeugenden Brandschutzes insbesondere von Flucht- und Rettungswegen im Bereich Garagentheater/Theatercafé unter Erhalt eines historisch wertvollen Kulturorts in der Erlanger Altstadt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die Nutzungen der Räume für das Garagentheater sowie das Theatercafé haben sich über die Jahre entwickelt und entsprechen in Teilen nicht mehr der vorliegenden Baugenehmigung. Bisher geplante und umgesetzte Brandschutznotmaßnahmen können für einen Weiterbetrieb beider Nutzungen in dieser Form seitens Verwaltung nicht mehr verantwortet werden, was nun auch mittels externem Brandschutzgutachten bestätigt wurde. Zudem entsprechen sie nicht den heutigen Arbeitsschutz- und Nutzungsanforderungen.
Die externe Bewertung des vorbeugenden Brandschutzes im Bereich Garagentheater/Theatercafé kommt zu dem Ergebnis, dass die Flucht- und Rettungswegsituationen sowohl aus dem „Theater in der Garage“, als auch dem Theatercafé unzureichend gelöst sind.
Der Gutachter fordert daher vor Wiederaufnahme der Nutzung v.a. folgende bauliche Maßnahmen:
1. brandschutztechnische Ertüchtigung des Mittelgangs im Bereich der Schneiderei zu einem sog. notwendigen Flur u.a. mit versch. Optimierungen der Elektroverteilung und der Zugänglichkeiten, sowie dessen Freihalten von Brandlasten,
2. Einbau einer Rauchableitung im Bühnenbereich,
3. Verbesserung des Fluchtwegs in Richtung Kindergarten durch Abbruch und Ersatz der als Lager genutzten Anbauten (Gartenhütte und Überseecontainer) und Sicherung der Begehbarkeit z.B. durch Beleuchtung,
4.
Beseitigung der Engstelle Eingangsfoyer zum
Garagentheater/Theatercafé bzw. ergänzendes Freihalten von Brandlasten in
diesem Bereich (kein Kassenbetrieb und keine offene Garderobe)
(Die vorhandene Foyertrennwand zum Café ist in jedem Fall in einer neuen
Brandschutzausführung zu ersetzen/zu beseitigen).
Die Umsetzung von Nr. 3 und v.a. Nr. 4 haben dabei gravierenden Einfluss auf die Funktionsfähigkeit von Garagentheater bzw. Café, sodass deren Fortbestand in Frage steht.
Sicher ist, dass auch
ein Festhalten am status quo nicht möglich ist, da dies die Nutzungsuntersagung
beider Einrichtungen zur Folge hat.
Hierzu wurden folgende Lösungsvarianten geprüft:
(fettgedruckt: Vorzugsvariante)
Variante 1: im Garagentheater einen eigenen
straßenseitigen Notausgang zulasten von Zuschauerplätzen zu schaffen (vgl.
Grundvariante 1)
i.V.m. Untervariante 1.1 (Verlegung von
Garderobe/Kasse in ehem. Horteingang)
Untervariante 1.2 (eigener
Zu-/Ausgang Café über ehem. Horteingang)
Untervariante 1.3 (Integration Garderobe und Kasse in Café)
Variante 2: das vorhandene Foyer zu vergrößern und dort eine Garderobe zulasten von Gastplätzen im Café brandschutztechnisch abzutrennen.
Variante 3: für das Café zulasten von Gastplätzen einen neuen zweiten Rettungsweg in Richtung ehem. Horteingang (Aufgang Langhaus) zu realisieren.
Variante 4: die bisherige Caféfläche zugunsten des Theaters (Lager und neues Foyer) umzunutzen und die Cafénutzung aufzugeben.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Konsequenzen aus der Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen und Bewertung:
Die unter II.2. genannten Nr. 1 und Nr. 2 haben bei der Realisierung kaum Einfluss auf den Betrieb von Theater und Café.
Die Nr. 3 mit einem ersatzlosen Abbruch der Anbauten (Gartenhütte und Überseecontainer) im Hofbereich ohne Zuweisung von Ersatzflächen, da diese im direkten Theaterumfeld nicht vorhanden sind, werden als äußerst kritisch gesehen. Für den Betrieb von Garagentheater und Café müssen diese daher als Massivbau bauordnungskonform ersetzt werden.
Die für den Theater- und/oder Cafébetrieb entscheidende Einflussgröße ist jedoch die Frage nach der Beseitigung der Engstelle im Eingangsfoyer (Nr. 4). Die bisherige Nutzung als Kasse und Garderobe ist aufgrund der Enge (gefährlicher Kreuzungsverkehr der beiden Personenströme im Fluchtfall) und der Brandlasten nicht zulässig. Auch ist das Raumangebot im Foyer für ein geordnetes Ankommen vor Einlass unzureichend, sodass Besucher z.B. auf der Straße warten.
Gleichzeitig hat sich der Cafébetrieb über die Jahre etabliert und sein Speisenangebot ausgeweitet. Die vorhandene Küche bzw. Technik (Haushaltsherd, Abluft, kein Fettabscheider) ist hierfür nicht ausgelegt. Durch die unterschiedliche Betriebsführung und Organisation von Garagentheater (Amt 44) und Theatercafé (Pächter ist der Förderverein Theater Erlangen e.V., unterverpachtete an Cafébetreiber) entfällt die ursprünglich vorgesehene Synergie von Gäste-/Pausenbewirtung und Spielstätte. Gleichzeitig stehen beide in Abhängigkeit über den gemeinsamen Eingang, die WC-Nutzung im Cafébereich und eben die Kreuzung der Fluchtwege.
Die im Beschlusstext aufgeführten Varianten haben daher folgende Konsequenzen:
Allen Varianten zwingend gemeinsam ist:
- Glaswand Cafe zu Foyer wird in notwendiger Brandschutzqualität ersetzt/beseitigt.
- Anbauten Theater in Richtung Kindergarten werden abgebrochen und unter Beachtung der baurechtlichen Möglichkeiten ersetzt.
Weiter geprüfte Varianten:
Variante |
Vorteile |
Nachteile |
V1 |
- Trennung der Fluchtströme von
Garagentheater und Café |
- Reduzierung der Sitzplätze im
Theater (-13 St.) im Bereich der Fluchtwegführung hin zur Straße |
Untervariante 1.1 |
entspr. Grundvariante V1 |
- Verlegung von Theatergarderobe und
Kasse ohne direkte Verbindung zum Garagentheater - Foyer ist brandlastfrei zu halten
und dient nur der Einlasskontrolle |
Untervariante 1.2 |
entspr. Grundvariante V1 - Theatergarderobe und Kasse bleibt
zwar klein, hat aber direkte Verbindung zum Theater |
- Reduzierung der Sitzplätze im Café |
Vorzugsvariante |
entspr. Grundvariante V1 - Großzügigere Eingangssituation |
- Durchmischung der Nutzungen von
Theaterbetrieb und Café - Schallübertragung von Café ins
Garagentheater |
V2: |
- Wegeführung über gemeinsamen
Zugang kann bleiben |
- deutliche Reduzierung der
Sitzplätze im Café - Foyer ist brandlastfrei zu halten |
V3: |
- Keine baulichen Maßnahmen im
Theater - Café-Fluchtweg auch als separater
Caféeingang nutzbar |
- Reduzierung der Sitzplätze im Café - Gemeinsamer Zugang Café mit
Theater-Fundus (im 1.OG) - Foyer ist weitgehend brandlastfrei
zu halten |
V4: |
- Einfache Schaffung einer
Ersatzfläche für abzubrechende Anbauten in Bühnennähe - Nutzung ehem. Caféfläche dann als
neues Foyer oder in Theaterpausen - Aufwand zum Einbau eines Fettabscheiders
im Café entfällt |
- Aufgabe der Cafénutzung an dieser
Stelle |
Kritisch wird nutzerseitig dabei gesehen, dass bis auf Var. 4 weiter v.a. der zusätzliche Platzbedarf für eine verbesserte Eingangssituation/Garderobe/Kasse für das Theater besteht, andererseits offen ist, ob eine verringerte Zahl an Gastplätzen noch ein wirtschaftliches Betreiben des Cafés ermöglicht. Als Lösung für den Weiterbetrieb nach Umbau würde daher seitens Verwaltung eine Umsatzpacht angestrebt.
Geplantes Vorgehen:
- Eindeutige Richtungsentscheidung Mai 2021 zur Verhinderung der Nutzungsuntersagung beider Einrichtungen
-
Kündigung oder Regelung bzgl. des Pachtvertrags
mit dem Förderverein Theater Erlangen e.V. zum Ende des Jahres 2021
(Kündigungsfrist 6 Monate zum Jahresende)
Hinweis: Kommt es zu keiner Richtungsentscheidung ist eine Kündigung
unausweichlich, da die jetzige Nutzung mit Garagentheater i.V.m. Theatercafé zu
untersagen ist.
- Planung der umzusetzenden Brandschutzmaßnahmen entsprechend der Variantenentscheidung ab Mitte 2021
- Umbau ab Mitte 2022 (Ende Theatersaison 2021/2022)
Stellungnahme
Ref. IV:
Das Theater in der Garage und das Theatercafé in seiner engen räumlichen Verbindung ist in sich zusammen ein traditionsreicher und für die Stadtgesellschaft identitätsstiftende Kulturort. Ziel sollte es sein, sowohl den Theaterbetrieb als auch den Theatercafébetrieb in seiner jeweiligen Funktionalität und Wirtschaftlichkeit soweit möglich zu erhalten und dabei der notwendigen brandschutztechnischen Ertüchtigung Rechnung zu tragen. Bei der Betrachtung der verschiedenen Varianten gilt es daher abzuwägen. Bei der Wahl für eine Variante, die die Sitzplatzkapazitäten für den Pächter spürbar reduzieren würde, bestünde die Gefahr der Unwirtschaftlichkeit, einhergehend mit einem möglichen Attraktivitätsverlust. Das Theatercafé in seiner bisherigen Größe und Platzkapazität sollte insbesondere auch vor dem Hintergrund der Entwicklung in der Altstadt unbedingt erhalten werden. Die Reduktion von Sitzplätzen im Theaterzuschauerraum aufgrund des erforderlichen Einbaus eines Fluchtwegs zur Theaterstraße hin ist zwar schmerzlich, aber unvermeidbar. Dennoch gibt es langfristig für den Theaterbetrieb Perspektiven. Nicht nur der gesamte Komplex des Langhauses ist Teil des vor einigen Jahren bereits vorgelegten Theaterstrukturplans, auch der Anbau einer Studiobühne in Angrenzung an den Gebäudeteil Markgrafentheater ist in den Planungen vorgesehen. Das Theater in der Garage ist zweifelsohne ein Ort mit großen Charme und Geschichte, dennoch ist er auf Dauer und perspektivisch kein angemessener und funktionaler Ort für einen zeitgemäßen Theaterbetrieb. Die Planungen für die Studiobühne gilt es daher unbedingt weiter zu verfolgen.
Ref IV empfiehlt die Variante 1.3., bei der die Sitzplatzkapazität des Theatercafés in vollem Umfang erhalten bliebt. Da durch den neuen Fluchtweg aus dem Zuschauerraum zukünftig das Glasfoyer entfallen kann, könnte die räumliche „Vermischung“ von wartenden Theaterbesucher*innen und Gästen im Theatercafé durchaus auch belebenden und kommunikativen Effekt haben.
Stellungnahme Förderverein Theater Erlangen:
è
siehe Anlage
Stellungnahme Theater Erlangen
Nach ausführlichen
Gesprächen aller Beteiligten (GME, Theater, Förderverein) konnte keine
uneingeschränkt glückliche Lösung gefunden werden, um der geforderten
Brandlastreduzierung im gemeinsam genutzten Eingangsbereich der Garage und des
Cafés sowie der Verbesserung der Fluchtwegsituation Rechnung zu tragen.
Die
Brandschutzauflagen adäquat umzusetzen, erfordert deutlich mehr Platz für
Fluchtwege etc., um den Theaterbetrieb und den Betrieb des Theatercafés in
bekannter Weise fortzuführen. Da es aber keine Möglichkeit der Raumerweiterung
gibt, müssen die Brandschutzauflagen innerhalb der bestehenden Räumlichkeiten
umgesetzt werden.
An der Fülle von
Varianten ist ablesbar, dass alle Beteiligten in alle Richtungen versucht
haben, eine Lösung zu finden. Zuletzt blieben die Varianten 1.1–1.3 und 4 als
denkbare Möglichkeiten in der Diskussion. Variante 1, 2 und 3 wurden von den
Akteur*innen als nicht praxistauglich ausgeschlossen.
Gleich welche
Kompromiss-Variante zur Umsetzung kommt, muss die Platzreduzierung der
Nutzflächen durch den dauerhaften Abbau des Containers im Hof (Lager des
Theaters) und den Abbau des Gartenhäuschens (Lager des Cafés) in jedem Fall
durch entsprechende Anbauten kompensiert werden (vgl. Varianten 1.1–1.3; einzig
bei Variante 4 würde ein neuer Anbau entfallen). Für das Theater ist der
Spielbetrieb ohne entsprechende Lagerkapazität für Bühnenbildelemente in
unmittelbarer Nähe der Bühne nicht aufrechtzuerhalten.
Für die Umsetzung
der Brandschutzauflagen stehen grundsätzlich drei Optionen im Raum:
- Theater und Theatercafé werden geschlossen. („Sicher ist, dass auch
ein Festhalten am Status quo nicht möglich ist, da dies die
Nutzungsuntersagung beider Einrichtungen zur Folge hat.“, vgl.
Beschlussvorlage, S. 2).
- Beide Akteure müssen Kompromissbereitschaft zeigen und beide
Akteure – Theater und Theatercafé – nehmen Einschränkungen und
Veränderungen hin, um ein beiderseitiges „Überleben“ zu sichern (vgl.
Variante 1.1–1.3).
- Ein Akteur muss schließen (vgl. Variante 4). Das Theatercafé wird
in gewohnter Weise nicht weiterbetrieben und zu Gunsten eines neuen
Theaterfoyers mit Kasse, Garderobe und Gastronomie aufgegeben (die
Schließung des Theaters zu Gunsten des Theatercafés ist in keiner Variante
vorgesehen).
Das Hauptproblem
liegt in der Nutzung des gemeinsamen Eingangsbereichs, der für das Theater auch
als Abendkasse und Garderobe dient. Laut Pachtvertrag des Theatercafés stehen
den „Theaterbesuchern […] während der Betriebszeiten die Garderobe und die
Toiletten im Café zur Verfügung. Dem Personal des Theaters ist die Nutzung der
Toiletten jederzeit, auch außerhalb der Öffnungszeiten des Theatercafés zu
ermöglichen. Das Theater kann das Café als Pausenfoyer nutzen. Die Verpächterin
ist berechtigt, in der Pachtsache einen Kartenverkauf einzurichten.“
Entsprechend dieser vertraglichen Übereinkunft sind Theaterkasse und Garderobe
in der Pachtfläche des Theatercafés unterzubringen und die heutige Situation
entspricht eben dieser Verabredung. Durch das aktuelle Brandschutzgutachten ist
allerdings die Fortführung der gegenwärtigen Kassen- und Garderobensituation
nicht mehr möglich, da durch die entstehende Brandlast an dieser Stelle der
Eingangsbereich als Notausgang für Theater und Theatercafé so nicht zulässig
ist.
In der Folge heißt
dies, dass neue Fluchtwege entstehen und/oder Theaterkasse und Garderobe neu im
Theatercafé (vgl. Pachtvertrag) positioniert werden müssen.
Für das Theater ist
die Einlasssituation der Garage seit jeher ungünstig: Zuschauer*innen warten
bei Regen und Kälte auf der Straße bis zum Einlass, der Kartenkauf findet
extrem beengt statt, die Garderobenkapazitäten sind bei weitem nicht ausreichend
und im Sommer mit Außenbewirtung gibt es für die Zuschauer*innen oft kein
Durchkommen ins Theater. Oftmals wird der Eingang von den Zuschauer*innen nicht
einmal gefunden, da das Theatercafé vor allem in den Sommermonaten den gesamten
Außenbereich für die Bewirtung nutzt und so das Erscheinungsbild dominiert.
Trotz dieser
prekären Einlasssituation für den Theaterbetrieb und unsere Zuschauer*innen hat
das Theater die gewachsene Situation immer akzeptiert, wissend, dass das
Theatercafé eine hohe Bedeutung und lange Tradition hat.
Eine weitere
Verschlechterung der ohnehin problematischen Einlasssituation kann das Theater
jedoch in keinem Fall hinnehmen. Variante 1.1, mit einer Kasse und Garderobe im
ehemaligen Horteingang, ist für das Theater nicht akzeptabel. Nicht nur, dass
Zuschauer*innen wie bislang bei Wind und Wetter vor dem Eingang warten müssen,
sie würden bei dieser Variante sogar zeitweilig ohne Jacke und Mantel (2/3 der
Spielzeit fallen auf die Monate Oktober–April) vor der Türe stehen. Vor allem
im Anschluss an eine Vorstellung, wenn 60–80 Erlanger*innen (oftmals
Schüler*innen oder Kindergartenkinder) ohne Jacke gleich welcher Witterung auf
der Straße stehen und bei der Garderobenausgabe unvermeidlich warten müssen,
wird klar, dass dies keine praxistaugliche Variante ist – es käme buchstäblich
einem Einstellen des Spielbetriebs gleich. Darüber hinaus würde das Theater
nicht nur ca. 12 Sitzplätze verlieren, sondern hätte außerdem doppelten
Personaleinsatz (neben dem üblichen Kassen- und Garderobenpersonal käme hier
noch Einlasspersonal dazu).
Die Variante 1.2
hält einen möglichen Kompromiss bereit. Dieser versucht den Status quo des
Einlasses zu erhalten und der Brandschutzauflage durch neue Fluchtwege für
Theater und Café Rechnung zu tragen. Das Theater müsste und würde weiterhin die
prekäre Einlasssituation akzeptieren und gleichzeitig ca. 12
Zuschauer*innenplätze verlieren. Das Theatercafé würde ca. 5-6 Sitzplätze
verlieren, um einen eigenen Notausgang über den ehemaligen Hortausgang zu ermöglichen.
Beide Akteure verlieren also Sitzplätze, wobei die Mindereinnahmen auf Seiten
des Theatercafés über eine Verringerung der Pacht ebenso kompensierbar wären
wie die Mindereinnahmen des Theaters über die Stadt. Grundsätzlich wäre es ein
Mittelweg, der der aktuellen Situation am nächsten käme und Theater und
Theatercafé in ähnlicher Form weiter agieren ließe.
Die Variante 1.3
hält einen Kompromiss bereit, der vielleicht der ursprünglichen Idee und
Tradition, Theater und Theatercafé als gemeinsamen Player zu verstehen, am
ehesten entspricht. Durch das Wegfallen der Glaswand und damit dem Verbinden
von Theater und Theatercafé wie zu den Anfängen des Garagentheaters, würde zwar
das Theater ca. 12 Sitzplätze verlieren, dennoch sehen wir darin die Chance, der
ursprünglichen Verabredung (vgl. obenstehender Auszug aus dem Pachtvertrag)
gerecht zu werden und die traditionsreiche Verbindung zwischen
Förderverein/Café und Theater neu zu beleben, zu kräftigen und für die Zukunft
gemeinsam zu gestalten. Wenn das GME eine Schall- und Geruchsisolierung
zwischen Theater und Café auch ohne die aktuell eingebaute Glaswand sichern
kann, scheint dies für das Theater eine denkbare Variante, trotz der
schmerzlichen Einbußen an Zuschauer*innen und Einnahmen, den eine Reduzierung
des Platzangebots für das Theater bedeuten würde.
Denn schon lange
ist das Café ein eigener wirtschaftlicher Betrieb und bis auf wenige Ausnahmen
(Premieren oder durch Initiativen des Theaters mit Bespielung des Cafés z. B.
„Viel gut essen“, „Ralph auf der Rolle“) vom Theaterbetrieb entkoppelt. Die
jüngere Zuschauer*innengeneration (Schüler*innen, Student*innen), die –
anknüpfend an die frühen Jahre der Garage – auch heute noch vermehrt das
Publikum der Garage bildet, fühlt sich im Theatercafé mit der abgrenzenden
Glaswand wenig angesprochen. Die derzeitig spürbare Kluft zwischen
Zuschauer*innen und Gästen des Cafés (von einzelnen Ausnahmen abgesehen) hätte
mit dieser Variante wieder eine Chance sich zu schließen.
Während Variante
1.2 den Status quo der Koexistenz mit beiderseitigen Einschränkungen in etwa
halten würde, könnte mit Variante 1.3 wieder ein engerer, gemeinsamer Weg
bestritten werden.
Variante 4, die
Aufgabe des Theatercafés zu Gunsten einer Foyer- und Einlasssituation, die
bundesweit bei jedem professionellen Stadttheater selbstverständlich ist, muss
das Theater präferieren. Nur durch diese Lösung können wir dem heutigen
Anspruch an Theater gerecht werden. Schon lange ist ein Theaterbesuch nicht
mehr nur die Vorstellung selbst. Stückeinführungen und Nachgespräche
beispielsweise sind Standard, können jedoch durch den parallel stattfindenden
Cafébetrieb derzeit nicht stattfinden. Nur durch Variante 4 wären diese
dringend notwendigen, vermittelnden Formate auch bei Garagenproduktionen möglich.
Denn klar ist: Zu einem zeitgemäßen Theater mit dem städtischen Auftrag,
Kinder- und Jugendtheater zu stärken, niederschwellige Angebote zu präsentieren
und partizipativer für Erlanger Bürger*innen im Sinne der „Kultur für alle“ zu
agieren, gehören auch entsprechende Räumlichkeiten.
Heute sind alle
Zuschauer*innen des Garagentheaters dazu gezwungen, das Bewirtungsangebot
(falls nach einer Vorstellung überhaupt Platz ist) anzunehmen. Schüler*innen
und Student*innen sind ohne Konsum des dortigen Speisen- und Getränkeangebots
in einem wirtschaftlich betriebenen Café nicht erwünscht. Dies ist der zentrale
Unterschied zu einem Theaterfoyer, bei dem es keinen Verzehrzwang gibt und das
Publikum sich zum Verweilen und Austausch eingeladen fühlt. Somit kann sich das
Theater für seine Arbeit und sein Publikum nur für diese Variante aussprechen,
auch wenn das Theatercafé damit seinen angestammten Platz verlieren würde.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
Sind entscheidungsabhängig und
werden im Zuge der weiteren Vorentwurfsplanung ermittelt |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden und werden im HH-Verfahren angemeldet
Anlagen: GR-Skizzen der Varianten 1-4 mit Grundsatzaussagen zu Brandschutzmaßnahmen
GR-Skizze
Untervariante 1.1 mit Verlegung Garderobe und Kasse
GR-Skizze
Untervariante 1.2 mit eigenem Ausgang Café
GR-Skizze
Untervariante 1.3 Integration Garderobe und Kasse in Café
Stellungnahme Theater Förderverein e.V.