Betreff
Antrag 435/2021, Verkehrsregelungen in der Hertleinstraße, Fließbachstraße und Michael-Vogel-Straße, Ausweisung einer Einbahnstraße
Vorlage
614/018/2021
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die Michael-Vogel-Straße soll als Einbahnstraße mit Fahrtrichtung nach Süden ausgewiesen werden. Der Radverkehr soll in Gegenrichtung zugelassen werden.

Der Antrag Nr. 435/2020 des Oberbürgermeisters ist hiermit abschließend bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit Antrag vom 14.12.2020 wurde beantragt, dass die Straßen Hertleinstraße (Süd nach Nord), Fließbachstraße (Ost nach West) und Michael-Vogel-Straße (Nord nach Süd) als Einbahnstraßen (mit Radverkehr in Gegenrichtung) ausgewiesen werden sollen.
Während der Zeit der Baustelle in der Äußeren Brucker Straße 2020 hat sich die Einbahnstraßenregelung in der Hertleinstraße (Süd nach Nord) und der Michael-Vogel-Straße (Nord nach Süd) bewährt. Die Fließbachstraße war während des Baustellenbetriebes keine Einbahnstraße.

 

Verwaltungsseitig wird die Ausweisung der Fließbachstraße als Einbahnstraße als nicht sinnvoll angesehen. Die Ausweisung würde zu erhöhten Umwegen führen. Es ist notwendig für den Verkehrsfluss, an Beginn, Ende und an Kreuzungen von Einbahnstraßen eine Durchlässigkeit in beide Richtungen für den Verkehr zu ermöglichen.

Verwaltungsseitig wird deshalb vor dem Hintergrund, dass die Michael-Vogel-Straße als Fahrradstraße ausgewiesen ist, als Lösung vorgeschlagen, dass nur die Michael-Vogel-Straße als Einbahnstraße (Fahrtrichtung Süden) ausgewiesen wird. Durch die Wegnahme des Gegenverkehrs verbessert sich die Situation für den Radfahrer deutlich, da insbesondere der Begegnungsverkehr zwischen Kfz wegfällt, der aufgrund der beidseitigen Parker immer wieder zu Problemen führt. Durch den Verzicht auf die Ausweisung der Hertleinstraße als Einbahnstraße wird zudem der Kfz-Verkehr in der Michael-Vogel-Straße reduziert. Dies kommt ebenfalls dem Radfahrer zugute. In der Hertleinstraße könnte dies zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen führen.

In dem Zusammenhang mit der Umplanung wird auch die Gestaltung der Fahrradstraße gemäß dem Erlanger Standard vorgenommen.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Antrag Nr. 435/2020

                        Plan Vorgeschlagene Verkehrsführung

                        Plan Beantragte Verkehrsführung