Die Michael-Vogel-Straße soll als Einbahnstraße mit
Fahrtrichtung nach Süden ausgewiesen werden. Der Radverkehr soll in
Gegenrichtung zugelassen werden.
Der Antrag Nr. 435/2020 des Oberbürgermeisters ist hiermit abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Mit
Antrag vom 14.12.2020 wurde beantragt, dass die Straßen Hertleinstraße (Süd
nach Nord), Fließbachstraße (Ost nach West) und Michael-Vogel-Straße (Nord nach
Süd) als Einbahnstraßen (mit Radverkehr in Gegenrichtung) ausgewiesen werden
sollen.
Während der Zeit der Baustelle in der Äußeren Brucker Straße 2020 hat sich die
Einbahnstraßenregelung in der Hertleinstraße (Süd nach Nord) und der
Michael-Vogel-Straße (Nord nach Süd) bewährt. Die Fließbachstraße war während
des Baustellenbetriebes keine Einbahnstraße.
Verwaltungsseitig
wird die Ausweisung der Fließbachstraße als Einbahnstraße als nicht sinnvoll
angesehen. Die Ausweisung würde zu erhöhten Umwegen führen. Es ist notwendig
für den Verkehrsfluss, an Beginn, Ende und an Kreuzungen von Einbahnstraßen
eine Durchlässigkeit in beide Richtungen für den Verkehr zu ermöglichen.
Verwaltungsseitig wird deshalb vor dem Hintergrund, dass die Michael-Vogel-Straße als Fahrradstraße ausgewiesen ist, als Lösung vorgeschlagen, dass nur die Michael-Vogel-Straße als Einbahnstraße (Fahrtrichtung Süden) ausgewiesen wird. Durch die Wegnahme des Gegenverkehrs verbessert sich die Situation für den Radfahrer deutlich, da insbesondere der Begegnungsverkehr zwischen Kfz wegfällt, der aufgrund der beidseitigen Parker immer wieder zu Problemen führt. Durch den Verzicht auf die Ausweisung der Hertleinstraße als Einbahnstraße wird zudem der Kfz-Verkehr in der Michael-Vogel-Straße reduziert. Dies kommt ebenfalls dem Radfahrer zugute. In der Hertleinstraße könnte dies zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen führen.
In dem Zusammenhang mit der Umplanung wird auch die Gestaltung der Fahrradstraße gemäß dem Erlanger Standard vorgenommen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz
handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem
Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung
zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag Nr. 435/2020
Plan Vorgeschlagene Verkehrsführung
Plan Beantragte Verkehrsführung