Betreff
Sachstandsbericht ErlangenPass 2020
Vorlage
50/035/2021
Aktenzeichen
V/50/WM021
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


 

5 Jahre ErlangenPass

 

Trotz des besonderen Jahres 2020 mit vielen Einschränkungen, geschlossenen Geschäften und kultureller Einrichtungen, zeitweisen Aussetzen des Präsenzunterrichtes, Absagen von Ausflügen und sonstigen Einschränkungen wurde der ErlangenPass weiterhin gut nachgefragt. Im Jahr 2020 haben 583 Personen erstmalig einen ErlangenPass beantragt und 3909 Personen haben ihren ErlangenPass verlängert. Damit waren im Jahr 2020 insgesamt 4492 Erlanger*innen im Besitz eines gültigen ErlangenPasses.

 


 

Aufteilung nach Rechtskreisen

 




Die Gruppe der sonstigen Rechtskreise setzt sich wie folgt zusammen:

 

Durch die insgesamt geringere Inanspruchnahme des ErlangenPasses sind die Zahlen bei den einzelnen Rechtskreisen fast durchweg niedriger. Im Rechtskreis SGB II ist ein signifikanter Rückgang von über 500 Pässen zu verzeichnen, während bei den Härtefällen (+56), bei Grundsicherungsempfängern nach dem 4. Kapitel (+20) und im Wohngeld (+14) eine leichte Zunahme zu verzeichnen ist.

Ein Grund des hohen Rückgangs im SGB II könnte – neben einem deutlich reduziertem Angebot - der Wegfall bzw. die Reduzierung der persönlichen Beratungen im Jobcenter sein.

 

 


Aufteilung nach Alter

 

 

Die Zahlen der Pass-Inhaber*innen bis 64 Jahren sind bei allen drei Altersklassen zurückgegangen. In der Altersklasse 0-6 Jahre ist der stärkste Rückgang mit 18 % verzeichnet. In den Altersklassen 7- 25 Jahre und 26 – 64 Jahre sind die Zahlen um 8 bzw. 11 % gesunken. In der Gruppe der Senioren 65+ hingegen hat sich die Zahl der ErlangenPass-Inhaber*innen in den letzten Jahren geringfügig aber stetig erhöht, in diesem Jahr um weitere 8 %.

Dieser Effekt bei den Senior*innen kann durchaus auch auf die besonderen Angebote für Senioren*innen wie die Taxigutscheine zurückgeführt werden.

 

Im Jahr 2020 waren 1928 Kinder (bis 18 Jahre) im Besitz eines gültigen ErlangenPasses.

 

Nutzung der Bäder

 

Bei der Bädernutzung ist ein starker Einbruch der Nutzungen mit dem ErlangenPass festzustellen. Dadurch hat sich der Erstattungsbetrag auf 21 % des Erstattungsbetrages für 2019 verringert. Die stark verminderte Bädernutzung ist vor allem mit der mehrmonatigen Schließung der Bäder während der Zeiten des Lockdowns zu erklären. Auch während der Monate Juli bis Oktober konnte das Bad nur eingeschränkt und mit Voranmeldung besucht werden. Diese Beschränkungen spiegeln sich ebenfalls in den Nutzerzahlen wider. So wurden für das Westbad für 2019 in den Monaten Juli bis Oktober zusammen 2096 Nutzungen im ErlangenPass registriert, für das Jahr 2020 im gleichen Zeitraum hingegen lediglich 655 Nutzungen.

 

Entwicklung der Angebote des ErlangenPasses

 

Im Jahr 2020 gab es bezüglich der Anzahl der Angebote nur geringfügige Änderungen. Es ermöglichen weiterhin über 100 Anbieter (inkl. städt. Ämter) Ermäßigungen mit dem ErlangenPass. Im Laufe des Jahres 2020 gab es kaum Änderungen bei der Anzahl der Angebote, so dass ErlangenPass-Inhaber*innen auch weiterhin aus einem breiten Angebotsspektrum mit über 130 Angeboten auswählen können. Bedeutend erhöht hat sich Ermäßigung der vhs. Hier erhalten ErlangenPass-Inhaber*innen seit Herbst 2020 statt 50 % Ermäßigung jetzt 75 % Rabatt bei der Buchung von Kursen. Ebenfalls ausgeweitet wurde das Angebot bei den Seniorenfahrten, hier werden in Zukunft nicht nur ausgewählte, sondern alle Tagesfahrten mit dem ErlangenPass um 50 % ermäßigt sein.


 

Folgende Angebote sind 2020 neu hinzugekommen:

 

·         Schwimmschule Wassermäuse – 10 % Nachlass

·         Salsa-Tanzkurse im E-Werk – 50 % Ermäßigung

·         Landesbund für Vogelschutz, Kreisgruppe Erlangen – 50 % Ermäßigung bei
Mitgliedsbeitrag

·         NaturErlebniswochen des Amtes für Umweltschutz und Energiefragen in Kooperation
mit Kulturpunkt Bruck – 50 % Ermäßigung

 

Projekt in Erprobung

 

Taxigutscheine für Senior*innen ab 60 Jahren mit ErlangenPass
Stand 12/20 waren 475 Personen für die Inanspruchnahme berechtigt. Weitere Informationen hierzu können der MzK 50/027/2021 entnommen werden. 

 

 

 

 


Anlagen: