Die Annahme der unter Ziff. II. 2. aufgeführten Spende von 30.000 FFP2-Masken (im Wert von ca. 60.000 €) wird genehmigt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Aufgrund der sehr hohen
Infektionsdynamik und zur stärkeren Eindämmung des Infektionsgeschehens hat der
Bayerische Ministerrat zum 18.
Januar 2021 eine Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken u.a. eingeführt im
- Öffentlichen
Personennahverkehr
- Einzelhandel
- für die Patienten in
Arzt- und Zahnarztpraxen und allen sonstigen Praxen, in denen
medizinische, therapeutische und pflegerische Leistungen erbracht werden
- bei Gottesdiensten
Für Kinder unter 15 Jahren gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske nicht.
Um auch Menschen mit geringem Einkommen die Möglichkeit zu geben den ÖPNV zu
nutzen, ihre Einkäufe zu tätigen etc. muss dieser Personengruppe schnell und
unbürokratisch ein Kontingent an Masken zu Verfügung gestellt werden.
Zudem sollen Einrichtungen,
die Angebote für diese finanziell benachteiligten Menschen vorhalten (z.B.
Tafel, Bahnhofsmission), mit ausreichend Masken versorgt werden,
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Annahme der Spende von 30.000
FFP2-Masken der Firma Kingline GmbH, Westliche Stadtmauerstr. 1a, D-91054
Erlangen.
Die Verteilung erfolgt durch
das Sozialamt an.
3. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: