Betreff
Unterbringung von Obdachlosen außerhalb der Öffnungszeiten Rathaus
Vorlage
50/029/2021
Aktenzeichen
V/50/WM021
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Zum Stichtag 01.11.2018 wurde das städtische Übernachtungsheim Wöhrmühle geschlossen und die Liegenschaft Dorfstr. 17 in Betrieb genommen.

„Mit Beschluss vom 13.06.2018 (Nr. 50/114/2018) stimmte der Sozial- und Gesundheitsausschuss der Schließung der Wöhrmühle grundsätzlich zu; Voraussetzung für eine tatsächliche Schließung ist jedoch, dass für den Personenkreis der derzeit im Übernachtungswohnheim versorgten Personen ein entsprechendes Angebot zur Verfügung gestellt wird.

 

Mit Beschluss des Stadtrates vom 26.07.2018 (Nr. 241/078/2018) wurde der Gebäudekomplex, Dorfstr. 17, für die Unterbringung von Obdachlosen oder von Obdachlosigkeit bedrohten Menschen angemietet. […]

 

Für die Unterbringung von Notfällen außerhalb der Dienstzeiten (z.B. bei einem Anruf der Bahnhofsmission oder der Polizei) wird im Bereich der Obdachlosenverwaltung ein Notfalltelefon eingerichtet. Die durchgehende Bereitschaft wird durch einen Dienstplan geregelt und sichergestellt.“ (Beschluss des Stadtrates vom 25.10.2018, Vorlagennummer 50/128/2018)

 

Eine Auswertung zum Zeitraum 01.11.2018 – 31.10.2020 hat ergeben, dass es im Betrachtungszeitraum zu ca. 10 tatsächlichen Einweisungen im Rahmen des o. g. Rufbereitschaftsdienstes gekommen ist.

 

Unter Berücksichtigung der eingesetzten Ressourcen und im Einvernehmen mit der Polizeiinspektion Erlangen-Stadt wurde daher festgehalten, dass die Obdachlosenunterbringung zu Nachtzeiten sowie am Wochenende, ab dem 01.02.2021 eigenverantwortlich durch die Polizeiinspektion, als originär zuständige Institution (Art. 10 BayLStVG, Art. 3 BayPAG), sichergestellt wird. Die Räumlichkeiten hierfür werden weiterhin von der Stadt Erlangen in der Dorfstr. 17 bereitgestellt und unterhalten.

Zu den allgemeinen Amts- bzw. Dienstzeiten der Obdachlosenbehörde gehen die untergebrachten Personen in deren Zuständigkeitsbereich über.

 


Anlagen: