Betreff
Taxi-Gutscheine für ErlangenPass-Inhaber*innen ab 60 Jahre
Vorlage
50/027/2021
Aktenzeichen
V/50/WM021
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


 

1.         Hintergrund

 

Menschen der Altersgruppe 60plus gelten als Risikogruppe bei einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2. Sie sind deshalb in besonderem Maße angehalten, Kontakte möglichst zu reduzieren und den Aufenthalt im öffentlichen Raum begrenzt zu halten.

 

Zur Unterstützung dieser Zielgruppe wurden durch Amt 50 deshalb Wertcoupons ausgegeben, die als Alternative zur Nutzung des ÖPNV für Fahrten mit dem Taxi eingesetzt werden können. Damit sollte dem Problem begegnet werden, dass auch beispielsweise wichtige Arztbesuche aus Angst vor einer Infektion vermieden werden oder soziale Kontakte selbst im begrenzten Umfang nicht mehr gepflegt werden. Das Angebot richtete sich mit der Begrenzung auf ErlangenPass-Inhaber*innen gezielt an sozial benachteiligte Menschen, die bereits aus finanziellen Gründen Einschränkungen ihrer Teilhabe erfahren und i.d.R. über kein eigenes KfZ verfügen.

 

Zur Finanzierung wurden Zuschussmittel eingesetzt, die das Land Bayern den bayerischen Kommunen für die Unterstützung älterer Menschen während der Covid-19-Pandemie zur Verfügung gestellt hat. Auch aus diesem Grund erfolgte eine Beschränkung auf die Altersgruppe 60+.

 

Das Projekt wurde im SGA am 23.09.2020 ausführlich im Hinblick auf die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen (auch bezüglich der Abgrenzung zu gesetzlichen Leistungen) sowie die Vorgehensweise vorgestellt. Dieser Bericht informiert über den Zwischenstand.

 

2.         Verteilung und Inanspruchnahme

 

2.1      ErlangenPass-Inhaber*innen ab 60 Jahre

 

ErlangenPass-Inhaber*innen ab 60 Jahren wurden ab Mitte Oktober – etwa zu Beginn der „2. Welle“ der Covid-19-Pandemie - persönlich durch die ErlangenPass-Stelle angeschrieben und über das Angebot informiert. Bei Bedarf konnten sie sich telefonisch oder per E-Mail melden und Taxigutscheine anfordern. Die Gutscheine wurden per Post versandt.

 

 

 

Jede*r Berechtigte erhielt auf Nachfrage zunächst ein Gutscheinheft mit einem Gesamtwert von 25 €, aufgeteilt auf Einzelcoupons zu 1 x 10 € sowie 3 x 5 €. Damit sollte ein nach individuellen Bedürfnissen flexibler Einsatz der Coupons ermöglicht werden. So kann etwa für eine Fahrt auch nur ein oder ein Teil der Coupons eingesetzt und der Differenzbetrag für die Taxikosten aus eigenen Mitteln bezahlt werden. Nach Maßgabe verfügbarer Gutscheinhefte konnten pro Person bis zu vier weitere Gutscheinhefte nachgefordert werden, so dass pro Person eine Unterstützung im Gesamtumfang von bis zu maximal 125 € möglich war (5 x 25 €). Die Coupons werden von der ErlangenPass-Stelle mit der individuellen ErlangenPass-Nummer bedruckt und sind somit nicht übertragbar.

 

Die Taxigutscheine können direkt beim Fahrer eingelöst werden und werden gesammelt direkt über die Taxigenossenschaft mit Amt 50 monatlich abgerechnet. Dieses Verfahren wurde mit der Taxigenossenschaft abgestimmt. Die Fahrer*innen und Fahrer wurden direkt über die Taxi-Genossenschaft über das Verfahren informiert. 

 

Bis zum Stand 20.01.2021 wurden 285 Taxigutscheine von 200 Berechtigten (rund 44% der berechtigten ErlangenPass-Inhaber*innen ab 60 Jahre) abgefordert. Von 56 Personen (rd. 28 % derjenigen, die das Angebot in Anspruch genommen haben) wurden mehrfach (bis zu fünfmal) Gutscheinhefte nachgefragt. Bei einem Wert eines Gutscheinhefts von 25 € entsprechen die bisher ausgegebenen Gutscheine einem Gesamtbetrag von 7.125 €.

 

Bis zum 20.01.2021 wurden jedoch von der Taxisgenossenschaft Gutscheine (noch) nicht in dieser Höhe bei Amt 50 abgerechnet. Über die Gründe hierüber kann bislang nur spekuliert werden. Mögliche Gründe könnten sein:

 

-     dass berechtigte Personen zwar ein Gutscheinheft anfordern, bevor das zur Verfügung stehende Gesamtkontingent möglicherweise vergeben ist, aktuell aber noch kein Bedarf für die Nutzung bestanden hat;

-     dass vorhandene Coupons „aufgespart“ werden, um in dringenderen Fällen darauf zurückgreifen zu können und zuvor für notwendige Wege alternative Beförderungsmöglichkeiten genutzt werden;

-     dass ältere Menschen u.U. weniger gewohnt sind, ein Taxi in Anspruch zu nehmen und dies daher nur selten oder erst dann in Erwägung ziehen, wenn keine akzeptablen Alternativen mehr bestehen;

-     dass im Zuge der steigenden Infektionszahlen und der zunehmenden Kontaktbeschränkungen ältere Menschen ihre Mobilität stark reduziert haben und die Gutscheine erst bei künftigen Lockerungen eingesetzt werden;

-     zudem werden verwendete Gutscheine von der Taxigenossenschaft gesammelt über einen längeren Zeitraum abgerechnet.

 

Da bislang nur in wenigen Einzelfällen Schwierigkeiten bei der Verwendung der Gutscheine zurückgemeldet wurden, kann aber ausgeschlossen werden, dass das Verfahren sich in der Praxis nicht bewährt und daher keine Gutscheine eingereicht werden.

 

2.2      Bezieher*innen von Grundsicherung im Alter ohne ErlangenPass

 

Nicht alle Bezieher*innen von Grundsicherung im Alter, die für den ErlangenPass berechtigt sind, beantragen diesen auch. Deshalb wurde in einer zweiten Phase Anfang Januar 2021 diese Personengruppe angeschrieben und über das Angebot der Taxigutscheine informiert. Da für den Erhalt der Taxi-Gutscheine ein ErlangenPass notwendig ist, sollte damit auch für den ErlangenPass grundsätzlich geworben werden. So könnte die Aufmerksamkeit auch auf andere Vergünstigungen gelenkt und damit eine Steigerung der Inanspruchnahme des ErlangenPass befördert werden.

 

Verlässliche Aussagen dazu, inwieweit der betreffende Personenkreis durch das Angebot motiviert wurde, den ErlangenPass zu beantragen, lassen sich derzeit jedoch noch nicht treffen, da auch hier ggfs. mit zeitlichen Verzögerungen zwischen der Information der Berechtigten und der Antragstellung auftreten.

 

2.3      Zusätzliche Unterstützung hochaltriger Menschen durch Fahrten zum Impfzentrum

 

Personen der Altersgruppe ab 80 Jahren gehören zu einer priorisierten Gruppe für eine Impfung gegen das Coronavirus SARS-COV-2. Die Impfungen für diese Altersgruppe starteten Anfang dieses Jahres. Es wurde deshalb kurzfristig entschieden, dass ErlangenPass-Inhaber*innen dieser Altersgruppe - unabhängig von der bisherigen Inanspruchnahme von Taxigutscheinen - zusätzlich die Möglichkeit erhalten sollen, kostenlos mit dem Taxi zum Impfzentrum zu kommen. Hierfür wurden zusätzlich zwei weitere Taxigutschein über jeweils 25 € angeboten, um unabhängig von der Entfernung zwischen Wohnadresse und Impfzentrum ein Taxi nutzen zu können. Die Kosten hierfür werden durch die Stadt Erlangen getragen. Das bereits bestehende Kontingent von bis zu fünf Gutscheinheften mit Taxigutscheinen bleibt davon unberührt, so dass bei Bedarf auch weitere Gutscheine für andere Fahrten eingesetzt werden können.

 

Mit diesem Angebot soll sichergestellt werden, dass alte Menschen unabhängig von finanziellen Einschränkungen und von der Hilfe Dritter sicher zum Impfzentrum kommen können, wenn sie die Impfung in Anspruch nehmen möchten.

 

Der berechtigte Personenkreis wurde über das Angebot schriftlich informiert, so dass der Gutschein rechtzeitig vor einem Impftermin angefordert und zugesandt werden kann.

 

In den folgenden Impfphasen sollen dann auch weitere ErlangenPass-Inhaber*innen ab 60 Jahren die Möglichkeit erhalten, für Fahrten zum Impfzentrum zusätzliche Gutscheine anzufordern.

 

Die Finanzierung für diese zusätzliche Unterstützung soll aus Mitteln der Budgetrücklage von Amt 50 erfolgen.

 

3.         Perspektiven

 

Das Angebot war zunächst als „Pilotprojekt“ mit einer Laufzeit für sechs Monate (d.h. bis Ende März) angelegt. Da im Januar jedoch die Maßnahmen zur Einschränkungen der Pandemie verlängert bzw. verschärft wurden und durch den Beginn der Impfungen dem berechtigten Personenkreis ab 80 Jahren zusätzlich Fahrten mit Taxigutscheinen zum Impfzentrum ermöglicht werden sollen (s. 2.3), wird die vorgesehene Pilotphase des Projekts zeitlich bis Juni 2021 ausgeweitet. Zudem müssen weitere Entwicklungen der Covid-19-Pandemie abgewartet werden, um mit dem Angebot möglichst bedarfsgerecht flexibel reagieren zu können. Die vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege in die Diskussion eingebrachte Überlegung, „Impf-Busse“ für dezentrale, mobile Impfungen einzusetzen, könnte sich auf den Bedarf an Taxi-Gutscheinen auswirken.

 

Darüber hinaus könnte das Angebot aber auch unabhängig von der Covid-19-Pandemie für Personen ab 60 Jahren grundsätzlich und dauerhaft in die Ermäßigungen des ErlangenPasses aufgenommen werden, um dessen Inanspruchnahme zu steigern. Für diese Entscheidung sollen die weiteren Erfahrungen mit der Nutzung von Taxigutscheinen ausgewertet werden. Sollte sich daraus ergeben, dass eine Ausweitung des Angebotes über die besondere Situation der Covid-19-Pandemie hinaus sinnvoll ist, sollen notwendige Mittel hierfür für den Haushalt 2022 beantragt werden.

 


Anlagen: