Der Bau und Werkausschuss
beschließt:
Den Ausführungen in der Begründung und der vorgelegten Entwurfsplanung Neugestaltung der Schellingstraße zwischen Hofmann- und Henkestraße gemäß
1 Übersichtslageplan Pl.-Nr.: 2-2101.0E
1 Lageplan Pl.-Nr.: 2-2101.1E
1 Höhenplan Pl.-Nr.: 2-2101.3E
1 Regelquerschnitt Pl.-Nr.: 2-2101.4E
wird zugestimmt. Die Originalpläne sind im Sitzungssaal ausgehängt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
An der Schellingstraße mussten in den letzten Jahren aufgrund irreversibler Schädigungen zahlreiche Bäume entfernt werden. Ursache der Schäden sind unzureichende Standortbedingungen mit zu kleinen und durch parkende Fahrzeuge verdichteten Wurzelräumen, sowie Anfahrschäden durch Kfz.
Vor diesem Hintergrund sollen jetzt 14 klein- bzw. schmalkronige Bäume neu gepflanzt werden sowie Baumquartiere geschaffen werden, die einen ausreichend großen Wurzelraum für die Bäume bieten und gegen Befahren und Beparken durch Kfz geschützt sind. Eine Bepflanzung der Baumstandorte mit niedrigen Sträuchern verstärkt den Begrünungserfolg. Um die Pflanzung von Bäumen realisieren zu können, müssen die noch verbliebenen, teilweise abgängigen 7 Bäume gefällt werden. Drei der sieben Bäume fallen mit einem Umfang größer 80 cm unter die Baumschutzverordnung. Für die Fällung dieser Bäume liegt bereits eine Genehmigung vor, so dass sie noch im Februar durchgeführt werden kann.
Im Vorfeld der Maßnahme wird die Trasse der Gasleitung, die im Bestand direkt unter den Baumquartieren liegt, von den ESTW in den westlichen Straßenraum verlegt.
Der östliche Gehweg in der Schellingstraße ist in einem schlechten Zustand. Wegen der Verbreiterung des Grünstreifens ist es außerdem erforderlich zur Höhenangleichung die Osthälfte der Fahrbahn Schellingstraße im Vollausbau auszubauen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Auf Grundlage des UVPA Beschlusses vom 19.11.19 wurde von der Verwaltung die Entwurfsplanung für den Ausbau der Schellingstraße erstellt.
Die Querschnittsaufteilung und die Oberflächenbefestigung sind auf den ausgehängten Plänen ersichtlich.
Die Einfassung und der Schutz der Baumscheiben erfolgt in Abweichung zum UVPA-Beschluss nicht durch sog. "Hochbeete", da dies durch die nunmehr vorgesehene richtlinienkonforme Umlegung der Gasleitung entbehrlich geworden ist. Dies ist sowohl aus stadtgestalterischen Aspekten als auch hinsichtlich der Attraktivität und Nutzbarkeit des Gehweges sinnvoll und richtig. Der Schutz der Baumscheiben gegen Befahrung erfolgt durch die bereits im Stadtgebiet eingesetzten Metallbügel. Die genaue Ausgestaltung wird zwischen den beteiligten Ämtern abgestimmt. Im Sinne einer natürlichen Entwässerung werden die an die Baumscheiben anschließenden Gehwegbereiche unmittelbar in die Baumscheiben entwässert.
Das anfallende Oberflächenwasser wird über Straßenabläufe der städtischen Kanalisation zugeführt.
Die Beleuchtungsanlage im Bereich der Schellingstraße wird entsprechend den aktuellen Vorschriften und Normen für eine verkehrssichere Straßenbeleuchtung sowie unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Umweltfreundlichkeit neu konzipiert.
Vorgesehen ist der Einsatz von energieeffizienten LED-Leuchten mit warmweißem Licht. Insgesamt sind zwei Betonmaste (BJ 1961) abzubauen und vier neue 7,5m Aluminium-Maste zu stellen. In diesem Zuge erfolgt die Anbindung der neuen Leuchtstellen an ein neueres, bereits verlegtes Kabel, sodass das alte ölpapier-isolierte NKBA-Kabel (BJ 1958) außer Betrieb genommen werden kann. Der Energieverbrauch der Anlage sinkt von 164 W (2 x 82 W) auf 76 W (4 x19 W).
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die vorgelegte Entwurfsplanung soll beschlossen werden.
Es ist vorgesehen im Anschluss die Ausführungsplanung zu erstellen.
Die Kostenberechnung auf Basis
der Entwurfsplanung ergibt für die Erschließung ein Investi-
tionsvolumen in Höhe von insgesamt ca. 540.000 € (einschließlich Beleuchtung,
Begrünung und dem Anteil aus dem Konzessionsvertrag für die Umverlegung der
Gasleitung). Die bisherigen Projektkosten wurden im Rahmen der weiteren
Konkretisierung der Planung fortgeschrieben. So haben sich neben der
Kostenkonkretisierung bei den Tiefbauarbeiten auch Kostensteigerungen bei den
Leitungsumlegungen und bei der Begrünung ergeben. Die vorhandenen Mehrkosten
werden entsprechend dem eigenen Anteil von EB 77 und 66 gemeinsam finanziert.
Die erforderlichen Mittelumbuchungen werden nach Schaffung der Voraussetzungen
beantragt.
Der Bau der Schellingstraße soll in 2021 erfolgen
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
Begründungen:
In der Regel haben Baustellen immer negative Auswirkungen auf das Klima. Mit dem geplanten Vorhaben wird jedoch die Erneuerung des Baumbestandes in der Schellingstraße ermöglicht. Es sind 14 Baumneupflanzungen mit nachhaltigen Baumquartieren vorgesehen.
Alternative Handlungsoption:
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit auf die Umsetzung des Bauvorhabens zu
verzichten und somit die Erneuerung des Baumbestandes nicht zu realisieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
ca. 540.000 € |
bei IPNr.: 541.419 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten -
jährliche Unterhaltskosten Straße: Beleuchtung: |
1.700 € 480 € |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind im Entwurf des Investitionsprogramms zum HH 2021 bei IVP Nr. 541.419
wie folgt vorgesehen:
2021: 365.000 €
2022: 30.000 €
Vor diesem Hintergrund besteht ein zusätzlicher Finanzmittelbedarf im Jahr 2021 in Höhe von 145.000 €.
sind nicht vorhanden
Einsichtnahme durch
das Revisionsamt
Das Revisionsamt hat die
Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.
Anlagen: Übersichtslageplan
(Anlage 1)
Lageplan
(Anlage 2)
Querschnitt
(Anlage 3)