Der Planung der barrierefreien Querungshilfe an der Kreuzung Brückenstraße/Erlanger Straße/Herzogenauracher Straße wird zugestimmt (siehe Anlage).
Die notwendigen Finanzmittel sind für das Haushaltsjahr 2022 bei Referat II zum Haushalt anzumelden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Auf einen Fraktionsantrag der SPD (284/2019) hin wurde die Situation für Fußgänger an der Kreuzung Brückenstraße/Erlanger Straße/Herzogenauracher Straße bereits planerisch untersucht. Dabei wurde deutlich, dass die Fußwegebeziehungen im Kreuzungsbereich unzureichend gestaltet, umwegig und unsicher sind. Eine Möglichkeit zur direkten und gesicherten Querung der Brückenstraße ist nicht vorhanden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die Stadtverwaltung hat daraufhin die Möglichkeit einer Querungshilfe in Form einer Mittelinsel im Kreuzungsbereich herausgearbeitet (s. Anlage 1). Dabei wird die Brückenstraße um eine Fahrspur reduziert. Somit bleibt eine Fahrspur Richtung Süden und eine Richtung Norden. Auf der Ostseite wird ein Teil des Straßenbegleitgrüns wie der angrenzende Gehweg gepflastert. Zusätzlich erhält die Bushaltestelle „Wallenrodstraße“ südlich der Kreuzung eine richtlinienkonforme Markierung. Die Querungshilfe ist gemäß städtischem Planungsgrundsatz barrierefrei geplant. Die Ausführung kann vorbehaltlich entsprechender Mittelbereitstellungen frühestens 2022 erfolgen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die barrierefreie Querungshilfe steigert die Verkehrssicherheit und die intuitive, direkte Verkehrsführung für zu Fuß Gehende und Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Die Wegebeziehungen des Fußverkehrs werden wesentlich optimiert. Zusätzlich wird dadurch die Erreichbarkeit des ÖPNV verbessert (Bushaltestelle „Brückenstraße“). Die Leistungsfähigkeit für den motorisierten Individualverkehr ist weiterhin gegeben.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv* direkte
Förderung des Fußverkehrs sowie indirekte Förderung des ÖPNV als
umweltverträgliche Verkehrsarten
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
50.000,- € |
bei IPNr.: 541.840 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1 – Plan barrierefreie Querungshilfe Brückenstraße