Betreff
Barrierefreie Querungshilfe Brückenstraße
Vorlage
613/064/2021
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Der Planung der barrierefreien Querungshilfe an der Kreuzung Brückenstraße/Erlanger Straße/Herzogenauracher Straße wird zugestimmt (siehe Anlage).

 

Die notwendigen Finanzmittel sind für das Haushaltsjahr 2022 bei Referat II zum Haushalt anzumelden.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Auf einen Fraktionsantrag der SPD (284/2019) hin wurde die Situation für Fußgänger an der Kreuzung Brückenstraße/Erlanger Straße/Herzogenauracher Straße bereits planerisch untersucht. Dabei wurde deutlich, dass die Fußwegebeziehungen im Kreuzungsbereich unzureichend gestaltet, umwegig und unsicher sind. Eine Möglichkeit zur direkten und gesicherten Querung der Brückenstraße ist nicht vorhanden.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Stadtverwaltung hat daraufhin die Möglichkeit einer Querungshilfe in Form einer Mittelinsel im Kreuzungsbereich herausgearbeitet (s. Anlage 1). Dabei wird die Brückenstraße um eine Fahrspur reduziert. Somit bleibt eine Fahrspur Richtung Süden und eine Richtung Norden. Auf der Ostseite wird ein Teil des Straßenbegleitgrüns wie der angrenzende Gehweg gepflastert. Zusätzlich erhält die Bushaltestelle „Wallenrodstraße“ südlich der Kreuzung eine richtlinienkonforme Markierung. Die Querungshilfe ist gemäß städtischem Planungsgrundsatz barrierefrei geplant. Die Ausführung kann vorbehaltlich entsprechender Mittelbereitstellungen frühestens 2022 erfolgen.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die barrierefreie Querungshilfe steigert die Verkehrssicherheit und die intuitive, direkte Verkehrsführung für zu Fuß Gehende und Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Die Wegebeziehungen des Fußverkehrs werden wesentlich optimiert. Zusätzlich wird dadurch die Erreichbarkeit des ÖPNV verbessert (Bushaltestelle „Brückenstraße“). Die Leistungsfähigkeit für den motorisierten Individualverkehr ist weiterhin gegeben.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv* direkte Förderung des Fußverkehrs sowie indirekte Förderung des ÖPNV als umweltverträgliche Verkehrsarten

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

50.000,- €

bei IPNr.: 541.840

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             Anlage 1 – Plan barrierefreie Querungshilfe Brückenstraße