Der Antrag Nr. 409/2020 der Klimaliste Erlangen, während der
Corona-Pandemie das Aufparken auf dem Gehweg im gesamten Innenstadtbereich zu
verbieten, wird abgelehnt.
Der Antrag Nr. 409/2020 der Klimaliste Erlangen ist damit abschließend
bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Mit dem Antrag 409/2020 hat die Klimaliste
Erlangen beantragt, dass im gesamten Innenstadtbereich das Aufparken auf dem
Gehweg für die Dauer der Corona-Pandemie aufgehoben wird.
Eine generelle Aufhebung des Gehwegaufparkens in der Innenstadt ausschließlich
während der Dauer der Corona-Pandemie anzuordnen, wird als nicht zielführend
angesehen.
Die temporäre Aufhebung bedeutet den vorübergehenden Verlust von ca. 420
Parkplätzen und stellt damit einen erheblichen Einschnitt insbesondere für die
Anwohner vor Ort dar.
Die betroffenen Parkplätze sind verschiedenen Bewohnerparkgebieten zugeordnet
und werden während der Corona Pandemie entsprechend gut genutzt (wegen
Homeoffice und Ausgangssperren).
In Kürze wird das Verfahren zur Aufhebung der Aufparkregelung in der Oberen
Karlstraße beginnen.
Verwaltungsseitig ist eine solche Änderung mit erheblichen Arbeitsaufwand
verbunden.
So müsste eine hohe Anzahl (ca. 30) der verschiedensten Verkehrsrechtlichen
Anordnungen mit den dazugehörigen Plänen erstellt werden und durch Amt 66
vollzogen werden. Hierbei ist auch eine Untersuchung der betroffenen
Bewohnerparkgebiete notwendig mit der Fragestellung, ob die Zahl der
Bewohnerparkplätze 50 % der vorhandenen Parkplätze nicht übersteigt.
Aufgrund der Personaldecke in den betroffenen Abteilungen ist eine kurzfristige
Umsetzung nicht möglich. In der Erwartung, dass im Jahr 2022 die Zeit der
Corona –Pandemie beendet sein wird und dann der jetzige Zustand
wiederhergestellt werden soll, steht der erhebliche Arbeitsaufwand in der
Verwaltung in keinem Verhältnis zu dem Nutzen der Maßnahme.
Auch aus Sicht des Klimaschutzes ist eine solche temporäre Maßnahme, für die in
erheblichen Umfang Verkehrszeichen aufgestellt sowie Markierungen auf die
Straße angebracht und auch wieder entfernt werden müssen, nicht als positiv zu
bewerten.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag Nr. 409/2020 der Klimaliste