Betreff
Antrag Nr. 409/2020 der Klimaliste; Aufparken im Innenstadtbereich während der Corona-Pandemie verbieten
Vorlage
614/012/2020
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Der Antrag Nr. 409/2020 der Klimaliste Erlangen, während der Corona-Pandemie das Aufparken auf dem Gehweg im gesamten Innenstadtbereich zu verbieten, wird abgelehnt.
Der Antrag Nr. 409/2020 der Klimaliste Erlangen ist damit abschließend bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Mit dem Antrag 409/2020 hat die Klimaliste Erlangen beantragt, dass im gesamten Innenstadtbereich das Aufparken auf dem Gehweg für die Dauer der Corona-Pandemie aufgehoben wird.

Eine generelle Aufhebung des Gehwegaufparkens in der Innenstadt ausschließlich während der Dauer der Corona-Pandemie anzuordnen, wird als nicht zielführend angesehen.
Die temporäre Aufhebung bedeutet den vorübergehenden Verlust von ca. 420 Parkplätzen und stellt damit einen erheblichen Einschnitt insbesondere für die Anwohner vor Ort dar.
Die betroffenen Parkplätze sind verschiedenen Bewohnerparkgebieten zugeordnet und werden während der Corona Pandemie entsprechend gut genutzt (wegen Homeoffice und Ausgangssperren).
In Kürze wird das Verfahren zur Aufhebung der Aufparkregelung in der Oberen Karlstraße beginnen.

Verwaltungsseitig ist eine solche Änderung mit erheblichen Arbeitsaufwand verbunden.
So müsste eine hohe Anzahl (ca. 30) der verschiedensten Verkehrsrechtlichen Anordnungen mit den dazugehörigen Plänen erstellt werden und durch Amt 66 vollzogen werden. Hierbei ist auch eine Untersuchung der betroffenen Bewohnerparkgebiete notwendig mit der Fragestellung, ob die Zahl der Bewohnerparkplätze 50 % der vorhandenen Parkplätze nicht übersteigt.
Aufgrund der Personaldecke in den betroffenen Abteilungen ist eine kurzfristige Umsetzung nicht möglich. In der Erwartung, dass im Jahr 2022 die Zeit der Corona –Pandemie beendet sein wird und dann der jetzige Zustand wiederhergestellt werden soll, steht der erhebliche Arbeitsaufwand in der Verwaltung in keinem Verhältnis zu dem Nutzen der Maßnahme.

Auch aus Sicht des Klimaschutzes ist eine solche temporäre Maßnahme, für die in erheblichen Umfang Verkehrszeichen aufgestellt sowie Markierungen auf die Straße angebracht und auch wieder entfernt werden müssen, nicht als positiv zu bewerten.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Antrag Nr. 409/2020 der Klimaliste