Schallershofer Straße 14, 14a, 14b, Gemarkung Erlangen; Fl.-Nr. 3267/190;
Az.: 2020-498-VV
Dem Vorhaben wird zugestimmt und die erforderlichen
Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 101 werden erteilt.
Der Fraktionsantrag Nr. 197/2020 der „Grüne Liste Stadtratsfraktion“ vom 30.09.2020 ist hiermit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das
Bauvorhaben hervor?)
Bebauungsplan: |
101 |
Gebietscharakter: |
Allgemeines Wohngebiet (WA) |
Widerspruch zum Bebauungsplan: |
a.
BV teilweise außerhalb der überbaubaren
Grundstücksflächen. b. Zahl der Vollgeschosse überschritten, geplant "E+3", festgesetzt: "E" bzw. "E+1"; c. Dachform Flachdach statt Satteldach; d. Tiefgarage statt oberirdischer Stellplätze / Garagen auf dafür vorgesehenen Flächen; e. GFZ überschritten, festgesetzt max. 0,7, geplant 1,57; f.
GRZ überschritten, festgesetzt max. 0,4,
geplant 0,47 g.
Errichtung des Nebengebäudes mit Überdachung
der TG-Rampe außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche |
|
|
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen
zu erzielen?)
Geplant ist die
Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit 23 Wohnungen, Sparkassenfiliale
und Tiefgarage auf obengenanntem Grundstück.
Das beantragte
Vorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes
101.
Gem.
§ 31 Abs. 2 BauGB sind Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
möglich, sofern die Grundzüge der Planung nicht berührt sind.
Das
Bauvorhaben (ehem. 2020-047-VV) wurde im Hinblick darauf im BWA am 10.03.2020
vorgestellt und dort vertagt. In der Zwischenzeit gab es verschiedene
Beratungsgespräche beim Referat für Planen und Bauen. Seitens der Verwaltung
wurde bisher keine Baugenehmigung erteilt.
Mit
Antrag vom 30.09.2020 beantragte die „Grüne Liste Stadtratsfraktion“,
a)
dass von
Seiten des Oberbürgermeisters / Bürgermeisters mit der Antragstellerin
dahingehend gesprochen werden soll, bei dem Neubau 6 – 7 Wohnung als öffentlich
geförderte Wohnung zu errichten und zu vermieten und
b)
den
Bauantrag nochmals im BWA vorzustellen und
c)
den
Bauantrag nochmals im Baukunstbeirat -BKB- zu beraten.
Zu
a)
Das
Verknüpfen der baurechtlichen Rahmenbedingungen, Baugenehmigung mit Forderungen
nach gefördertem Wohnraum ist in diesem rechtlichen Kontext nicht zulässig.
Zu
b)
Der
BWA kann grundsätzlich über erforderliche Befreiungen von den Festsetzungen
eines Bebauungsplanes im Rahmen der Geschäftsordnung entscheiden. Liegen die
gesetzlichen Voraussetzungen hierfür nicht vor (siehe oben), stünde der
Beschluss nicht in Einklang mit § 31 Abs. 2 BauGB.
Zu
c)
Nach
der ersten Beratung im BKB erfolgte eine zweimalige Einzelfallberatung /
Patenschaft durch das Referat für Planen und Bauen i.V.m. einem weiteren
Mitglied des BKB.
Da die Bebauung des Grundstücks
bereits im rechtskräftigen Bebauungsplan als zulässig festgesetzt ist und ein
Bestandsgebäude vorhanden, wird die Bebauung im Hinblick auf das Thema Klima
als „neutral“ bewertet.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Nachbarbeteiligung: Nachbarin ist ausschließlich die Stadt Erlangen. Die Zustimmung wurde erteilt.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Lageplan mit Bauvorhaben
Ansichten
Freiflächen
Fraktionsantrag Nr. 197/2020 der „Grüne Liste Stadtratsfraktion“
Ausschnitt aus dem BPlan
Luftbild