1. Die Verwaltung wird nicht beauftragt, ein Förderprogramm
für ökologisch-nachhaltige Start-Ups zu konzipieren und hierfür einen
entsprechenden Anforderungskatalog für Bewerber*innen auszuarbeiten.
2. Der Antrag Nr. 301/2020 vom 12.10.2020 von der Klimaliste Erlangen zum Arbeitsprogramm der Abt. Wirtschaftsförderung und Arbeit ist hiermit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Unterstützung und Beratung
von Existenzgründern ist fester Bestandteil des Serviceangebots der
Referatsstabstelle Wirtschaftsförderung und Arbeit. Hierbei wird sie
unterstützt von den Aktivsenioren Bayern, mit denen sie regelmäßig gemeinsam
ein sehr niedrigschwelliges Beratungsangebot zur Begleitung von
Existenzgründer*innen und kleinen und mittleren Unternehmen anbietet. Hierbei
spielt die Art und die Geschäftsidee des Start-Ups nur insofern eine Rolle, als
dass das Geschäftsmodell, die für eine Geschäftsgründung zu berücksichtigenden
Parameter sowie die Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells diskutiert und auf den
Prüfstand gestellt werden, jeweils in Abhängigkeit der konkreten Bedarfe und
Beratungswünsche der Existenzgründer*innen.
Im Bereich der Start-Up Förderung, auch im Bereich GreeenTech, gibt es in
Deutschland in Bayern und Deutschland zwischenzeitlich ein umfassendes Angebot
an Beratungs- und insbesondere Finanzierungsmöglichkeiten (z.B. durch die
Deutsche Bundesstiftung Umwelt über ihr Green Startup Sonderprogramm, durch die
KfW oder die LfA) einschließlich relevanter Gründermessen (so z.B.
ZZERODIGITAL, die erste digitale Gründer- und Unternehmensmesse, die Mitte
November 2020 stattfinden wird).
Vor diesem Hintergrund ist die Konzeption und Entwicklung eines eigenständigen
kommunalen Förderprogramms nicht zielführend. Das Verhältnis zwischen
erforderlichem Aufwand (strukturell, personell und finanziell) und mittel- und
langfristig möglicherweise erzielbaren Erfolgen bei der Förderung von Start-ups
ist als ungünstig einzustufen. Diese Einschätzung wird bestätigt u.a. auch
durch die Gründungsberatung der FAU, die darauf hinweist, dass idR der Zugang
zur Finanzierung nicht die eigentliche Problematik bei der Unternehmensgründung
ist, sondern vielmehr die Qualität des Businessplans sowie der Aufbau eines
verlässlichen Netzwerks, um die eigene Geschäftsidee zu befördern.
Darüber hinaus sollte grundsätzlich von direkten kommunalen
Wirtschaftsförderungsmaßnahmen abgesehen werden, insbesondere dann, wenn alternative
Instrumente wie die oben genannten bundes- oder landesseitig zur Verfügung
stehen. Hierauf hat auch das Bayerische Innenministerium im Zuge der jüngsten
Corona-Hilfsmaßnahmen noch einmal explizit hingewiesen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag Nr. 301/2020 der Klimaliste
Erlangen