Der Planung der barrierefreien Querungshilfe in der
Schallershofer Straße auf Höhe der Bushaltestellen „Alterlangen, Schallershofer
Straße“ wird zugestimmt (siehe Anlage).
Die notwendigen Finanzmittel sind für das Haushaltsjahr 2022 zum Haushalt anzumelden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
An die Verwaltung wurde aus dem Seniorenbeirat das Anliegen einer fehlenden, sicheren Querungsmöglichkeit für Fußgänger in der Schallershofer Straße auf Höhe der Bushaltestellen „Alterlangen, Schallershofer Straße“ herangetragen. Vor allem für Bewohner des Bodelschwingh-Hauses, die unter anderem auf Rollatoren angewiesen sind, ist es an dieser Stelle ohne Bordabsenkung sehr beschwerlich, die stadteinwärts führende Bushaltestelle zu erreichen. Die vorhandenen Lichtsignalanlagen (LSA) nördlich und südlich der Haltestellen befinden sich beide etwa 220m von den Haltestellen entfernt, was für mobilitätseingeschränkte Personen einen erheblichen Umweg darstellt.
Aus Sicht der Stadtverwaltung ist das Anliegen nach einer direkten Fußwegebeziehung zu den Bushaltestellen nachvollziehbar und berechtigt. Die Verwaltung hat alternativ die Verlegung einer der beiden LSA geprüft. Dies wurde als nicht zielführend eingestuft, da die nördlich gelegene LSA hauptsächlich dem Schülerverkehr dient und die südlich gelegene für die Radverkehrsverbindung zwischen Siedlerweg und Büchenbacher Steg von wesentlicher Bedeutung ist.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
In einer tiefergehenden Analyse wurde die Möglichkeit einer
Querungshilfe in Form einer Mittelinsel herausgearbeitet. Bei der Planung
werden sämtliche Grundstückszufahrten sowie Fußwegeverbindungen beachtet. Die
Querungshilfe ist gemäß Planungsgrundsatz barrierefrei geplant. Die Ausführung
kann vorbehaltlich entsprechender Mittelbereitstellungen frühestens 2022
erfolgen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Durch die Querungshilfe werden erstens die Fußwegebeziehungen zu den Bushaltestellen sowie zweitens die Wegebeziehung zwischen dem Fußweg zur Florian-Geyer-Straße und den westlich der Schallershofer Straße gelegenen Quell- und Zielpunkten wesentlich verbessert. Drittens wird der Fußverkehr als umweltverträgliche Mobilitätsform direkt und viertens indirekt auch der ÖPNV gefördert. Zu guter Letzt stellt die Querungshilfe einen wichtigen Beitrag zu einer inklusiven Mobilitätsgestaltung dar.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv* direkte Förderung des Fußverkehrs sowie indirekte Förderung
des ÖPNV als umweltverträgliche Verkehrsarten
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz
handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem
Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung
zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
100.000,- € |
bei IPNr.: 541.840 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1 – Plan barrierefreie Querungshilfe Schallershofer Straße