Betreff
Barrierefreie Querungshilfe Schallershofer Straße
Vorlage
613/049/2020
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Der Planung der barrierefreien Querungshilfe in der Schallershofer Straße auf Höhe der Bushaltestellen „Alterlangen, Schallershofer Straße“ wird zugestimmt (siehe Anlage).

 

Die notwendigen Finanzmittel sind für das Haushaltsjahr 2022 zum Haushalt anzumelden.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

An die Verwaltung wurde aus dem Seniorenbeirat das Anliegen einer fehlenden, sicheren Querungsmöglichkeit für Fußgänger in der Schallershofer Straße auf Höhe der Bushaltestellen „Alterlangen, Schallershofer Straße“ herangetragen. Vor allem für Bewohner des Bodelschwingh-Hauses, die unter anderem auf Rollatoren angewiesen sind, ist es an dieser Stelle ohne Bordabsenkung sehr beschwerlich, die stadteinwärts führende Bushaltestelle zu erreichen. Die vorhandenen Lichtsignalanlagen (LSA) nördlich und südlich der Haltestellen befinden sich beide etwa 220m von den Haltestellen entfernt, was für mobilitätseingeschränkte Personen einen erheblichen Umweg darstellt.

 

Aus Sicht der Stadtverwaltung ist das Anliegen nach einer direkten Fußwegebeziehung zu den Bushaltestellen nachvollziehbar und berechtigt. Die Verwaltung hat alternativ die Verlegung einer der beiden LSA geprüft. Dies wurde als nicht zielführend eingestuft, da die nördlich gelegene LSA hauptsächlich dem Schülerverkehr dient und die südlich gelegene für die Radverkehrsverbindung zwischen Siedlerweg und Büchenbacher Steg von wesentlicher Bedeutung ist.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

In einer tiefergehenden Analyse wurde die Möglichkeit einer Querungshilfe in Form einer Mittelinsel herausgearbeitet. Bei der Planung werden sämtliche Grundstückszufahrten sowie Fußwegeverbindungen beachtet. Die Querungshilfe ist gemäß Planungsgrundsatz barrierefrei geplant. Die Ausführung kann vorbehaltlich entsprechender Mittelbereitstellungen frühestens 2022 erfolgen.


3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Durch die Querungshilfe werden erstens die Fußwegebeziehungen zu den Bushaltestellen sowie zweitens die Wegebeziehung zwischen dem Fußweg zur Florian-Geyer-Straße und den westlich der Schallershofer Straße gelegenen Quell- und Zielpunkten wesentlich verbessert. Drittens wird der Fußverkehr als umweltverträgliche Mobilitätsform direkt und viertens indirekt auch der ÖPNV gefördert. Zu guter Letzt stellt die Querungshilfe einen wichtigen Beitrag zu einer inklusiven Mobilitätsgestaltung dar.

 

4.   Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv* direkte Förderung des Fußverkehrs sowie indirekte Förderung des ÖPNV als umweltverträgliche Verkehrsarten

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

100.000,- €

bei IPNr.: 541.840

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:
Anlage 1 – Plan barrierefreie Querungshilfe Schallershofer Straße