Betreff
Mittelbereitstellung für die Errichtung eines temporären Pop-Up-Radweges am
Kosbacher Damm sowie für den Einbau eines schadstoffmindernden Belages bei Fahrbahndeckenerneuerungen
Vorlage
66/020/2020
Aktenzeichen
VI/66
Art
Sitzungsvorlage Mittelbereitstellung

Die Verwaltung beantragt nachfolgende außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:

Erhöhung der Aufwendungen um

Kostenstelle 660290

Allgem. KST Abt. Betrieb/ Unterhalt Straßen

Produkt 54121010

Baulicher Unterhalt von Straßen

135.000 € für

 

Sachkonto 522102

Unterhalt des Infrastrukturvermögens

Die Deckung erfolgt durch Einsparung

 

 

 

 

IP-Nr.547.870

Maßnahmen zur Stärkung des Umweltverbundes

 

Kostenstelle 610090

Allgem. KST Amt 61 (Amt f. Stadtentwicklung u. -planung)

 

in Höhe von

65.000 € bei

 

 

Produkt 54710010

Leistungen für ÖPNV

 

 

Sachkonto 017502

Zugä. Immat VG aus gel. Zuwend - verb. Unternehmen

 

Kostenstelle 201090

Allgem.KSt Abt. Haushalt

 

 

und in Höhe von

70.000 bei

 

 

Produkt 61211010

Kredite, Darlehen, Schuldendienst, v. Dritten gew. Schuldendiensthilfen

 

 

Sachkonto 551701

Zinsaufwendungen an Kreditinstitute

 

 

 

 


1. Ressourcen

Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:

Für den Verwendungszweck stehen im Sachkostenbudget (Ansatz) zur Verfügung

0,00

Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz)  

0,00

Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von

0,00

Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits erfolgt in Höhe von

0,00

 

 

Summe der bereits vorhandenen Mittel

0,00

Gesamt-Ausgabebedarf (inkl. beantragter Mittelbereitstellung)     

135.000

 

Die Mittel werden benötigt     auf Dauer

                                                einmalig im Haushaltsjahr 2020

 

Nachrichtlich:

Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung rd. 2.700.000

 Das Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.

Verfügbare Mittel im Deckungskreis                                                                

 Die IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.

 

 

2. Ergebnis/Wirkungen

(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Verwaltung wurde mit Beschluss UVPA vom 21.07.2020 beauftragt, kurzfristig einen temporären Pop-Up-Radweg am Kosbacher Damm zwischen Möhrendorfer Straße und Odenwaldallee zu errichten. Die Kosten für eine 6-wöchige Dauer wurden auf ca. 45.000 Euro geschätzt.
Die Umsetzung erfolgte vom 03. August bis 09. Oktober 2020. Die Auftragssumme für die 10-wöchige Dauer beträgt rd. 65.000 Euro.

Das Fahrbahndeckenerneuerungsprogramm 2020 wurde im BWA am 11.02.2020 beschlossen. Als Pilotversuch wurde bei der Fahrbahn in der Gebbertstraße ein neuartiger photokatalytischer HighTech-Asphaltbelag zur Reduzierung der Stickoxide eingebaut, vgl. MzK StR am 23.04.2020. Im Anschluss wurde entschieden, auch bei weiteren Projekten des Deckenerneuerungsprogramms (Nägelsbachstraße und Luitpoldstraße) diesen schadstoffmindernden Belag einzubauen. Die Auftragssumme beträgt insgesamt rd. 70.000 Euro.

Beide Projekte wurden im Rahmen der Klimaschutz-Maßnahmen der Stadt Erlangen kurzfristig geplant. In der Budgetkalkulation des Tiefbauamts sind sie nicht berücksichtigt.

 

3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen

(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Mittel in Höhe von 65.000 € für den Pop-Up-Radweg am Kosbacher Damm werden aus Haushaltsmitteln für Maßnahmen zur Stärkung des Umweltverbundes (IP-Nr. 547.870 bei Amt 61) gedeckt. Diese Mittel stehen u.a. für die Förderung des Radverkehrs zur Verfügung. Für den Einbau eines schadstoffmindernden Belages in der Gebbertstraße erfolgt die Deckung in Höhe von
70.000 € aus dem allgemeinen Haushalt.

4. Prozesse und Strukturen

(Wie sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

5. Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

            ja, positiv*

            ja, negativ*

            nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

             ja*

             nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

 

 


Anlagen: