Betreff
Photovoltaikanlagen auf dem Dach der Turnhalle des BBGZ
Vorlage
24/005/2020
Aktenzeichen
VI/24
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Herr StR Dr. Richter fragt an, ob neben der bereits geplanten PV-Anlage auf dem Dach der Turnhalle des BBGZ zur Eigenstromversorgung noch Platz für eine weitere Anlage wäre, wie groß diese Potentialfläche sei und ob die ESTW Interesse zu Nutzung hätten.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die bisherige Planung und Beschlusslage der PV-Anlage auf dem Turnhallendach (Nebengebäude) des BBGZ wurde grundsätzlich auf den Eigenstrombedarf ausgelegt. Die Hallendachfläche selbst über den Sportflächen ist aus statischen Gründen nicht geeignet.

 

Weitere Flächen über den Nebengebäuden waren statisch bislang auf Begrünung ausgelegt und sind nur mit Einschränkungen für eine parallele PV-Nutzung geeignet. Einerseits muss der Grünflächenanteil mindestens im Bereich der Auflager reduziert werden, andererseits ergeben sich durch die Teilverschattungen durch Bäume und v.a. Anbauten (Laternendach, Sekuranten, Entlüftungen, Dachkuppeln) nicht optimal geeignete, zusammenhängende Flächen. Aus diesem Grund wurde eine Vermietung an Extern nicht weiterverfolgt.

 

Vor dem Hintergrund der zuletzt auch seitens der Politik geäußerten Intention der Maximierung von PV-Anlagen auf städtischen Flächen wird nun die geplante PV-Anlage soweit möglich erweitert. Die Leistung der Anlage erhöht sich damit um ca. 50 KWp.

Der nötige Investitionsbedarf muss noch exakt ermittelt werden und wird dann zur gegebenen Zeit in die Haushaltsanmeldung eingebracht.

 

 

 


Anlagen: