Wirtschaftsplan 2021
hier: Feststellung gemäß § 13 EBV i. V. m. § 6 Betriebssatzung
Der Wirtschaftsplan 2021 des Entwässerungsbetriebes wird festgestellt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Vollzug der
zugrundeliegenden Rechtsnormen, insbesondere
- Gemeindeordnung Bayern
(GO)
- Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)
- Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen
hinsichtlich
Wirtschaftsführung und Rechnungslegung.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Einbringung des
Wirtschaftsplanes 2021 in den BWA sowie Vorlage im StR
gemäß § 3 Betriebssatzung i. V. m. § 9 Abs. 2 Betriebssatzung.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
- Begutachtung des Wirtschaftsplanes 2021 im BWA am
13.10.2020
- Feststellung des Wirtschaftsplanes 2021 im StR am
29.10.2020
Der vorliegende Wirtschaftsplan 2021 des
Entwässerungsbetriebes soll gemäß § 5 Abs. 1
der Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen in der
Sitzung des BWA
am 13.10.2020 begutachtet und gemäß § 13 Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)
i. V. m.
§ 6 Abs. 1 Ziff. 4 BS-EBE in der Sitzung des Stadtrates am 29.10.2020
festgestellt werden.
Wie aus der Übersicht Ziff. 2.1 S. 3 des Wirtschaftsplanes 2021 zu ersehen,
wird für das
Wirtschaftsjahr 2021 ein bilanzielles Jahresergebnis von 3.200.000 Euro
prognostiziert.
Im Einzelnen wird auf die Ansätze im Wirtschaftsplan 2021 verwiesen.
Im Wirtschaftsjahr 2021 sind
Gesamtinvestitionsmaßnahmen i.H.v. 23.679,5 Mio Euro geplant, welche sich im
Wesentlichen wie folgt aufteilen:
Abwasserreinigung 12.200
Mio Euro
Abwassersammlung 9.250 Mio Euro
Sonderbauwerke 2.055 Mio Euro
Die Einzelmaßnahmen sind dem „Investitionsprogramm
2020-2024“ im Wirtschaftsplan 2021 der Seiten 20 und 21 zu entnehmen und auf
den nachfolgenden Seiten näher erläutert und begründet.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative
Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption
nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen
werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Wirtschaftsplan 2021