Betreff
Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen (EBE)
Wirtschaftsplan 2021
hier: Feststellung gemäß § 13 EBV i. V. m. § 6 Betriebssatzung
Vorlage
EBE-B/005/2020
Aktenzeichen
EBE-B/FS011
Art
Beschlussvorlage

Der Wirtschaftsplan 2021 des Entwässerungsbetriebes wird festgestellt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Vollzug der zugrundeliegenden Rechtsnormen, insbesondere

- Gemeindeordnung Bayern (GO)
- Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)
- Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen

hinsichtlich Wirtschaftsführung und Rechnungslegung.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Einbringung des Wirtschaftsplanes 2021 in den BWA sowie Vorlage im StR
gemäß § 3 Betriebssatzung i. V. m. § 9 Abs. 2 Betriebssatzung.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

-      Begutachtung des Wirtschaftsplanes 2021 im BWA am 13.10.2020

-      Feststellung des Wirtschaftsplanes 2021 im StR am 29.10.2020

Der vorliegende Wirtschaftsplan 2021 des Entwässerungsbetriebes soll gemäß § 5 Abs. 1
der Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen in der Sitzung des BWA
am 13.10.2020 begutachtet und gemäß § 13 Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) i. V. m.
§ 6 Abs. 1 Ziff. 4 BS-EBE in der Sitzung des Stadtrates am 29.10.2020 festgestellt werden.


Wie aus der Übersicht Ziff. 2.1 S. 3 des Wirtschaftsplanes 2021 zu ersehen, wird für das
Wirtschaftsjahr 2021 ein bilanzielles Jahresergebnis von 3.200.000 Euro prognostiziert.
Im Einzelnen wird auf die Ansätze im Wirtschaftsplan 2021 verwiesen.


 

Im Wirtschaftsjahr 2021 sind Gesamtinvestitionsmaßnahmen i.H.v. 23.679,5 Mio Euro geplant, welche sich im Wesentlichen wie folgt aufteilen:

 

Abwasserreinigung             12.200 Mio Euro

Abwassersammlung              9.250 Mio Euro

Sonderbauwerke                   2.055 Mio Euro

 

 

Die Einzelmaßnahmen sind dem „Investitionsprogramm 2020-2024“ im Wirtschaftsplan 2021 der Seiten 20 und 21 zu entnehmen und auf den nachfolgenden Seiten näher erläutert und begründet.

 

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


 

 

 

Anlagen:        Wirtschaftsplan 2021