Betreff
Fraktionsantrag 120/2020 – Grüne Liste Bio-Fair-Vegan in der Rathaus-Kantine
Vorlage
243/002/2020
Aktenzeichen
VI/24
Art
Beschlussvorlage

1.       Die Emissionswerte der beliebtesten Kantinengerichte werden anhand einer Veröffentlichung sowie eines dauerhaften Aushanges beispielhaft dargestellt.

2.       Die Nachfrage nach vegetarischen und veganen Gerichten soll durch ein schmackhaftes Angebot sowie durch Werbemaßnahmen gesteigert werden.


Der Fraktionsantrag Nr. 120/2020 ist damit abschließend bearbeitet.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit Antrag 120/2020 beantragt die Stadtratsfraktion Grüne Liste:

  1. Berechnung und Ausschreibung der Emissionswerte der Gerichte in der Rathauskantine.
  2. Preisaufschlag bzw. Preisnachlass für Gerichte mit hoher bzw. niedriger CO²e-Bilanz
  3. Ausschließliche Verwendung von Bio-, fair gehandelten und veganen Produkten für die Sitzungsverpflegung

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Verwaltung verfolgt das Ziel, den Mitarbeiter*innen ein attraktives und vielfältiges Speiseangebot mit einem guten Preis-/Leistungsverhältnis zu bieten, um im Vergleich zur zahlreich vorhandenen Konkurrenz wettbewerbsfähig zu bleiben. Durch ein schmackhaftes Angebot sowie durch Werbemaßnahmen soll die Nachfrage nach vegetarischen und veganen Gerichten gesteigert werden.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Seit der Neueröffnung der Kantine im Jahr 2017 unter eigener Leitung konnte der Einsatz folgender Lebensmitteln gesteigert werden:

 

Fairtrade:
Kaffee, Tee, Schokolade, Kakao (vor 2017: nur Kaffee)

 

 

Bio (neu seit 2017):
Milchprodukte, Eier, z. T. Getränke. Obst und Gemüse abhängig von Verfügbarkeit und Qualität.

 

Regional:

Backwaren, Getränke. Obst und Gemüse nach Verfügbarkeit.

 

Ø  Der Anteil von Bio- und fair gehandelten Produkten beträgt aktuell mind. 25 % an den Gesamtaufwendungen für den Einkauf von Lebensmitteln.

 

Der Anteil vegetarischer und veganer Gerichte stellt sich wie folgt dar:

 

Rathauskantine:
50 % vegetarisch, darunter gelegentlich vegane Gerichte

 

Sitzungsverpflegung + Catering allgemein:
Mind. 50 % vegetarisch, darunter gelegentlich vegane Gerichte. Letztendlich in Abstimmung und nach Wunsch des Auftraggebers.

 

Berücksichtigung der Emissionswerte bei der Preisgestaltung

 

Die Preisgestaltung der Mittagsgerichte (Fleisch-/Fischgericht: 5,00 €, vegetarisches Gericht: 4,00 €) erfolgte 2017 in Abstimmung mit dem Personalamt sowie dem Personalrat und berücksichtigt auch die im Rathausumfeld zahlreiche vorhandene Konkurrenz (Neuer Markt, Arcaden, diverse Bäcker und Metzger). Durch diese Preisfestlegung wird bereits für das Fleischgericht, das in der Regel eine höhere CO²-Bilanz hat, ein höherer Preis verlangt.

 

Ziel ist es, den Mitarbeiter*innen ein attraktives und vielfältiges Speiseangebot mit einem guten Preis-/Leistungsverhältnis zu bieten. Ein günstiger Preis ist vor allem den täglichen und häufigen Nutzern der Rathauskantine wichtig (siehe Ergebnis Mitarbeiterumfrage, Nr. 22 – Bereitschaft für Bio-Lebensmittel mehr zu bezahlen).

 

Nachfrage nach CO²-armen Gerichten

 

Die Nachfrage nach vegetarischen und veganen Gerichte soll durch ein schmackhaftes Angebot sowie durch Werbemaßnahmen gesteigert werden. Dazu schlagen wir vor, die Emissionswerte der beliebtesten Kantinengerichte (Fleisch- und Fischgerichte, Nudelgerichte, vegetarische und vegane Speisen, Süßspeisen) zu berechnen und das Ergebnis auszuhängen, um die Kundschaft zum „Umstieg“ auf fleischlose und emissionsarme Gerichte zu animieren.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             Fraktionsantrag Nr. 120/2020