Betreff
Anfrage von Frau Stadträtin Dr. Marenbach zum Bau eines Hotel-, Gewerbe- und Bürogebäudes mit Tiefgarage;
hier: Lärmschutzwand zum Gebäude Koldestraße 16;
Paul-Gossen-Straße 75; Fl.-Nr. 1949/113; Az.: 2019-635-BA
Vorlage
63/004/2020
Aktenzeichen
VI/63
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


In der Sitzung des BWA am 26.07.2020 hat Frau Stadträtin Dr. Marenbach angefragt, ob bei der großen Glas-Schallschutzwand bei dem o.g. Bauvorhaben etwas zum Vogelschutz angebracht werden könnte.

 

Hierzu nimmt die Verwaltung folgendermaßen Stellung:

§ 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) erfordert, bei der Wand Maßnahmen gegen Vogelanprall zu treffen. Dies geschieht durch Maßnahmen zur Reduzierung von Durchsicht und Spiegelung (z. B. durch reflexionsarmes Glas unter 15 % Reflexionsgrad) oder durch Anbringung von Aufklebern gegen Vogelanprall.
Diese Maßnahmen gegen Vogelanprall an den Glasflächen sind erforderlich, da in der Umgebung noch Baumbestände vorhanden sind und aufgrund der Gebäudeanordnungen mit einem Einflug in den Gebäudezwischenraum und damit einer erhöhten Gefahr von Vogelanprall zu rechnen ist, der zu vermeiden ist.

Der Bauherr wurde am 09.10.2019 und aufgrund der Anfrage der Stadträtin Frau Dr. Marenbach im BWA am 14.07.2020 erneut am 26.07.2020 an die Sache erinnert.

 

Beide Male wurde seitens des Bauherren versichert, dass entsprechende Maßnahmen in Abstimmung mit dem Amt für Umweltschutz und Energiefragen vorgenommen werden.


Anlage:          Lageplan