Die Verwaltung beantragt
nachfolgende außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:
Erhöhung der Aufwendungen um
Kostenstelle
400090 |
Produkt
21000010 |
807.865 € für |
|
Sachkonto
525521 |
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahme
Sachmittelbudget |
Kostenstelle
400090 |
in Höhe von |
807.865 € bei |
Produkt
21000010 |
Sachkonto
414101 |
1. Ressourcen
Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:
Für den Verwendungszweck stehen im Sachkostenbudget (Ansatz) zur Verfügung |
0 € |
Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz) |
0 € |
Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von |
0 € |
Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits erfolgt in Höhe von |
0 € |
|
|
Summe der bereits vorhandenen Mittel |
0 € |
Gesamt-Ausgabebedarf (inkl. beantragter Mittelbereitstellung) |
807.865 € |
Die Mittel werden
benötigt auf
Dauer
einmalig im Haushaltsjahr 2020
Nachrichtlich:
Verfügbare Mittel im Budget zum
Zeitpunkt der Antragstellung 3.595.651,64 €
Das
Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.
Verfügbare Mittel im Deckungskreis €
Die
IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.
2. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Aufgrund der
veränderten Unterrichtsbedingungen im Rahmen der Corona-Pandemie haben sich die
Voraussetzungen für schulisches Lernen verändert. Um eine Kombination aus
Präsenzunterricht und häuslichem Lernen allen Schüler*innen verantwortlich und
dem Bildungsauftrag entsprechend durchführen zu können, ist sicherzustellen,
dass möglichst alle Schüler*innen digitale Arbeits-und Kommunikationswege
nutzen können.
3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Für die Stadt Erlangen wurde vom Bayerischen
Kultusministerium aus Bundesmitteln ein „Sonderbudget Leihgeräte“ im
DigitalPakt Schule in Höhe von 870.865 € reserviert.
Dieses Sonderbudget bietet ein zusätzliches Förderinstrument zur Beschaffung von mobilen Endgeräten inclusive Zubehör, welches Schüler*innen, denen aufgrund unzureichender technischer Ausstattung der verlässliche Zugang zum Lernen mit digitalen Medien und Werkzeugen nicht möglich ist, als Leihgeräte für die Zeit des Lernens zu Hause zur Verfügung gestellt werden können.
Das Sonderbudget umfasst die Vollfinanzierung ohne Eigenbeteiligung der kommunalen Sachaufwandsträger und ist als kurzfristiges Instrument gedacht. Die Ausstattung der Schulen mit mobilen Geräten zum Verleih soll schnell umgesetzt werden.
Hinsichtlich des Beschaffungsverfahrens wurden vom Bundeswirtschaftsministerium aufgrund der derzeitigen Lage Erleichterungen vorgegeben. Ein Mittelabruf ist bis zum 31.07.2020 möglich, dieser erfolgt seitens Amt 40, sobald der Antrag zur Verfügung steht.
Nach Bedarfsabfrage an den Schulen ist in Absprache mit der Zentralen
Vergabestelle die Vergabe im Wege eines Verhandlungsverfahrens vorgesehen.
4. Prozesse und Strukturen
(Wie
sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)
Für die Durchführung des Beschaffungsverfahrens ist die Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 807.865 € erforderlich. Die Aufwendungen werden durch die Fördermittel aus dem Sonderbudget Leihgeräte in vollem Umfang bezuschusst.
Anlagen: Schreiben
des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus vom
26.05.2020 mit Anlage