Betreff
Ortsumgehung Eltersdorf - aktueller Sachstand
Vorlage
66/004/2020
Aktenzeichen
VI/66
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Entsprechend dem Beschluss des Stadtrates vom 26.07.2018 wurde von der Stadt Erlangen die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für den Neubau der Ortsumgehung Eltersdorf bei der Regierung von Mittelfranken beantragt. Nach öffentlicher Auslegung der Planfeststellungsunterla-gen und Bearbeitung der eingegangenen Einwendungen fand am 21.01.2020 der Erörterungstermin im Zuge des Planfeststellungsverfahrens in Erlangen statt. Auf Grundlage der im Erörterungstermin nochmals vorgetragenen und konkretisierten Einwendungen der Betroffenen hatte die Regierung von Mittelfranken der Stadt Erlangen aus den Einwendungen einige Anfragen und Aufforderungen zur Stellungnahme zurückgemeldet. Im Wesentlichen sind hier die Themen Naturschutz / Artenschutz, Lärmschutz und Straßenplanung betroffen. Die Stadt Erlangen muss diese nunmehr bearbeiten und zur abschließenden Bewertung durch die Planfeststellungsbehörde einreichen.

 

Naturschutz/ Artenschutz:

 

Der Landesbund für Vogelschutz und der Bund Naturschutz lehnten den Neubau der Ortsumgehung Eltersdorf zwar dem Grunde nach ab, forderten jedoch für das weitere Verfahren die Erstellung neuer Gutachten. Begründet wird dies mit der Auffassung der Verbände, dass die Gutachten aus Sicht der Einwender auf alten Methodenstandards erstellt worden seien und einige Rahmenbedingungen die Ergebnisse nicht richtig darstellen würden. So würden z.B. die Überschreitung des 5-Jahreszeitraumes bis zur Endentscheidung der Planfeststellungsbehörde, die mittlerweile eingetretene Änderung der methodischen Standards sowie die mögliche Beeinflussung der Kartierungen durch die benachbarte Großbaustelle der Deutschen Bahn eine nicht mehr zutreffende Darstellung der tatsächlichen Verhältnisse ergeben.

Die Planfeststellungsbehörde bestätigte gegenüber der Stadt Erlangen zwar die grundsätzliche Rechtmäßigkeit und Richtigkeit der Gutachten, sprach jedoch die Empfehlung aus, die Kartierung/Begutachtung auf Basis der aktuellen Situation zu wiederholen. Die Verwaltung konnte sich dieser Empfehlung inhaltlich anschließen, da bei dem sensiblen Themenbereich Naturschutz / Artenschutz nur eine von allen Betroffenen akzeptierte Grundlagenermittlung und darauf aufbauende Kompensation der notwendigen Eingriffe, die Grundlage für eine nachvollziehbare und transparente Planung darstellen kann.

Die Planungsgemeinschaft Schüßler-Plan / Gauff Ingenieure wurde daraufhin im Frühjahr 2020 mit der Aktualisierung der faunistischen Kartierungen und der Biotoptypenkartierungen beauftragt. Das beauftragte Gutachten liegt wegen der vorgegebenen Systematik der Untersuchungen voraussichtlich bis Mitte des Jahres 2021 vor.

 

 

 

Lärmschutz:

 

Im Zusammenhang mit der Untersuchung der verkehrlichen Auswirkungen der OU Eltersdorf und den damit verbundenen Veränderungen der Schallemissionen aus dem Straßenverkehr hat sich gezeigt, dass auch hier die bisherigen Ermittlungen dem Grunde nach korrekt sind, die künftigen Entscheidungen der Stadt Erlangen bezüglich verkehrsberuhigender Maßnahmen im Ortsteil Bruck aber nicht berücksichtigt wurden. Deshalb soll zur Schaffung einer breiten Akzeptanz bei den Betroffenen eine entsprechende Verkehrssituation untersucht und berücksichtigt werden, die dann zusätzlich zu der bisherigen Ermittlung auch die in Bruck beabsichtigten Maßnahmen sowohl im Verkehrs- als auch im Lärmgutachten beinhaltet.

Das Planungsbüro Schüßler-Plan wurde mit der Aktualisierung des Verkehrsgutachtens und auf Basis der neuen Verkehrszahlen mit der Aktualisierung des Lärmgutachtens beauftragt. Die Aktualisierung des Verkehrsgutachtens erfolgt bis voraussichtlich III. Quartal 2020.

 

Straßenplanung:

 

Die bisherige Planung OU Eltersdorf hatte die Anbindung und Verknüpfung der vorhandenen Verkehrswege entsprechend den gültigen Richtlinien und im gegebenen Umfang berücksichtigt.

Im Rahmen des Erörterungstermins wurde von verschiedenen Stellen die Anfrage gestellt, ob eine Weiterführung des Stadtweges nach Süden mittels einer zusätzlichen Unterquerung der Ortsumgehung zwischen Kreisverkehr-Süd und der DB-Brücke möglich wäre, damit die Wegeführug sowohl für den Radverkehr als auch für den landwirtschaftlichen Verkehr weiter optimiert werden könnte. Dieser Sachverhalt wurde von der Verwaltung geprüft mit dem Ergebnis, dass an dieser Stelle ein Durchlassbauwerk errichtet werden soll, um die Ortsumgehung verkehrssicher unterqueren zu können.

Mit der planerischen Umsetzung wird ebenso die Planungsgemeinschaft Schüßler-Plan / Gauff Ingenieure beauftragt.

 

Weiteres Vorgehen:

 

Nach Auswertung der Gutachten und Ausarbeitung der Planung und anschließender technischer Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt Nürnberg als zukünftigen Straßenbaulastträger werden dem Stadtrat die überarbeiteten und abgestimmten Unterlagen zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Anschließend werden die Unterlagen an die Regierung von Mittelfranken mit der Bitte um Prüfung und Erlass des Planfeststellungbeschlusses übermittelt. Derzeit gehen wir von einer Übermittlung der Unterlagen im III. Quartal 2021 aus.


Anlagen: