Betreff
Gebührenverzicht bei städt. Kindertagesstätten und Erlass von Kostenbeiträgen in der Kindertagepflege
Vorlage
51/002/2020
Aktenzeichen
IV/51/RR006
Art
Beschlussvorlage

Für den Monat Juni wird auf die Elterngebühren in städt. Kindertageseinrichtungen für die Eltern verzichtet, deren Kinder an keinem Tag in der Einrichtung betreut wurden.

 

Für den Fall, dass der Freistaat Bayern seine Kostenübernahme erweitert oder verändert, kann die Verwaltung des Jungenamts entsprechende Modifikationen vornehmen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Gebührenfreiheit für den im Antrag genannten Personenkreis.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

      Änderung der Gebührensatzung für Kindertagesstätten

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      Seit 16.03.2020 gilt auf Grund einer staatl. Allgemeinverfügung für Kindertagesstätten ein
Betretungsverbot. Ausgenommen von dieser Regelung sind z.B. Kinder von Eltern, die in systemrelevanten Berufen arbeiten oder auch allein Erziehende, die berufstätig sind.

      Derzeit (Stand 07.05.2020) nehmen in Erlangen ca. 18% der Kinder an der Notbetreuung teil.

 

      Die Forderung der Eltern, die ihre Kinder nicht in der Notbetreuung unter bringen können nach einer Erstattung der Beiträge der Freien Träger und der Gebühren bei städt. Einrichtungen kam man bisher nicht nach, da eine bayernweit eine staatl. Lösung in Aussicht stand.

 

      Diese liegt nun vor. Das entsprechende Schreiben liegt als Anlage bei. Dort wird erläutert, wie die Kostenbeteiligung des Landes gestaltet ist: Die Entlastung für die Eltern kommt allerdings nur zum Tragen, wenn der Träger auf die Gebühr verzichtet. Nachdem die Gebührensatzung der Stadt Erlangen eine Kostenerstattung für derartige Fälle nicht vorsieht, die Entlastung aber

 

 

      auch Erlanger Bürgern zu Gute kommen soll und bereits.auch für den Monat Mai die Entlastung greifen sollte, wurde für diesen Monat aufgrund einer Eliverfügung des Oberbürgermeisters, die in dieser Sitzung zur Kenntnis gegeben wird, eine Gebührenbefreiung vorgenommen.

     

      Für die Monate Juni und ggf. für Folgemonate ist ein Stadtratsbeschluss erforderlich, da die Angelegenheit für diese Monate nicht unaufschiebbar ist.

 

      Zu den finanziellen Konsequenzen wurde in der Eilverfügung folgendes ausgeführt: es ist festzustellen, dass der Erstattungsbetrag z.B. bei Spiel- und Lernstuben und auch bei einigen Kostenstufen der Kindergärten höher ist, als die Beiträge der Eltern. Dieser Unterschiedsbetrag verbleibt beim Träger Stadt Erlangen. In anderen Bereichen ist der Erstattungsbetrag höher. Insgesamt dürften Minderinnahme von ca. 30.000,00 Euro zu Buche schlagen.

      Nachdem seit 11.05.2020 der Personenkreis der Berechtigten für einen Betreuungsplatz erheblich angestiegen ist, nehmen auch die Erstattungen ab. Andererseits sind für diese Fälle dann wieder Gebühren der Wirtschaftlichen Jugendhilfe zu übernehmen, so dass es bei der Kostenschätzung bleibt.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

Ca. 30.000 Euro Mindereinnahmen

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:

 

Schreiben des StMAS