Für den Monat Juni wird auf die Elterngebühren in städt.
Kindertageseinrichtungen für die Eltern verzichtet, deren Kinder an keinem Tag
in der Einrichtung betreut wurden.
Für den Fall, dass der Freistaat Bayern seine Kostenübernahme erweitert oder verändert, kann die Verwaltung des Jungenamts entsprechende Modifikationen vornehmen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Gebührenfreiheit für den im Antrag genannten Personenkreis.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Änderung der Gebührensatzung für Kindertagesstätten
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Seit 16.03.2020 gilt auf
Grund einer staatl. Allgemeinverfügung für Kindertagesstätten ein
Betretungsverbot. Ausgenommen von dieser Regelung sind z.B. Kinder von Eltern,
die in systemrelevanten Berufen arbeiten oder auch allein Erziehende, die
berufstätig sind.
Derzeit (Stand 07.05.2020) nehmen in Erlangen ca. 18% der Kinder an der Notbetreuung teil.
Die Forderung der Eltern, die ihre Kinder nicht in der Notbetreuung unter bringen können nach einer Erstattung der Beiträge der Freien Träger und der Gebühren bei städt. Einrichtungen kam man bisher nicht nach, da eine bayernweit eine staatl. Lösung in Aussicht stand.
Diese liegt nun vor. Das entsprechende Schreiben liegt als Anlage bei. Dort wird erläutert, wie die Kostenbeteiligung des Landes gestaltet ist: Die Entlastung für die Eltern kommt allerdings nur zum Tragen, wenn der Träger auf die Gebühr verzichtet. Nachdem die Gebührensatzung der Stadt Erlangen eine Kostenerstattung für derartige Fälle nicht vorsieht, die Entlastung aber
auch Erlanger Bürgern zu Gute kommen soll und bereits.auch für den Monat Mai die Entlastung greifen sollte, wurde für diesen Monat aufgrund einer Eliverfügung des Oberbürgermeisters, die in dieser Sitzung zur Kenntnis gegeben wird, eine Gebührenbefreiung vorgenommen.
Für die Monate Juni und ggf. für Folgemonate ist ein Stadtratsbeschluss erforderlich, da die Angelegenheit für diese Monate nicht unaufschiebbar ist.
Zu den finanziellen Konsequenzen wurde in der Eilverfügung folgendes ausgeführt: es ist festzustellen, dass der Erstattungsbetrag z.B. bei Spiel- und Lernstuben und auch bei einigen Kostenstufen der Kindergärten höher ist, als die Beiträge der Eltern. Dieser Unterschiedsbetrag verbleibt beim Träger Stadt Erlangen. In anderen Bereichen ist der Erstattungsbetrag höher. Insgesamt dürften Minderinnahme von ca. 30.000,00 Euro zu Buche schlagen.
Nachdem seit 11.05.2020 der Personenkreis der Berechtigten für einen Betreuungsplatz erheblich angestiegen ist, nehmen auch die Erstattungen ab. Andererseits sind für diese Fälle dann wieder Gebühren der Wirtschaftlichen Jugendhilfe zu übernehmen, so dass es bei der Kostenschätzung bleibt.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
Ca. 30.000 Euro Mindereinnahmen |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Schreiben des StMAS