Betreff
Übertragung und Verwendung des Budgetergebnisses 2019 des Amtes 39
Vorlage
39/001/2020
Aktenzeichen
I/39
Art
Beschlussvorlage

Dem bereinigten Gesamtbudgetergebnis 2019 des Amtes 39 i.H.v. -26.967,99 EUR und dem entsprechend den Budgetierungsregeln vorgesehenen Ausgleich des Verlustes durch Entnahme aus der Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes von 26.967,99 EUR wird zugestimmt.

 

Mit dem Vorschlag zur Verwendung der Restmittel in der Budgetrücklage des Amtes von 19.505,75 EUR besteht, vorbehaltlich der Beschlussfassung über die Übertragung der Budgetergebnisse durch den Stadtrat, Einverständnis.

Eine endgültige Beratung und Beschlussfassung über den Verlustvortrag erfolgt in Haupt-, Finanz- und Personalausschuss und Stadtrat.


1.   Ergebnis/Wirkungen
Der Übertrag des negativen Gesamtbudgetergebnisses zu 100 % als Verlust in das nächste Haushaltsjahr soll dem Fachamt einen Anreiz zu verstärkter Wirtschaftlichkeit bieten.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

in EUR

2.1

Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis 2019 des Amtes 39 beträgt

-26.967,99

 

(2018: 27.786,84 EUR, 2017: -2.712,12 EUR)

 

 

 

 

Die Lastschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2019 haben betragen

 

für das 1.Halbjahr

-40.799,54

 

 

für das 2.Halbjahr

-6.536,13

 

 

Der Budgetrahmen wurde durch die Lastschriften somit reduziert um insgesamt 

47.335,67

 

 

 

 

In den Investitionshaushalt 2019 wurden übertragen

0,00

 

(2018: 0,00 EUR, 2017: 0,00 EUR)

 

 

 

 

Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis ist im Wesentlichen zurückzuführen auf:

 

Zur Aufgabenerledigung von Amt 39 musste im Kalenderjahr 2019 Personal überplanmäßig beschäftigt werden. Hieraus ergab sich die o. g. Lastschrift bei der Abrechnung der Personalaufwendungen. Diese Aufwendungen sind für das negative Gesamtbudgetergebnis von Amt 39 verantwortlich. 

 

 

2.2

Das Arbeitsprogramm 2019 konnte mit folgenden Änderungen erfüllt werden:

 

Das Arbeitsprogramm 2019 konnte nicht wie geplant erfüllt werden, da aufgrund der personellen Ausstattung häufig nur dringliche Kontrollen durchgeführt werden konnten. Viele Plankontrollen mussten verschoben werden.

2.3

Der vorgesehene Verlustvortrag ist der beiliegenden Budgetabrechnung der Kämmerei zu entnehmen.

 

 

2.4

Zum Ausgleich des Verlustvortrages sind folgende Maßnahmen geplant
(Einsparvolumen in EUR):

Beträge in Euro

 

2.4.1

Entnahme aus der Budgetrücklage

26.967,99

 

2.4.2

 

 

 

2.4.3

 

 

 

2.4.4

 

 

 

2.5

Entwicklung der Budgetergebnisrücklage des Amtes 39 im Jahr 2019

 

Stand am 01.01.2019

46.473,74

 

Entnahmen 2019 aufgrund Fachausschussbeschluss vom  

 

 

 

geplante
Entnahme

tatsächliche Entnahme

 

 

für

0,00

0,00

 

 

für

0,00

0,00

 

 

für

0,00

0,00

 

 

tatsächliche Entnahmen gesamt:

-0,00

 

zuzüglich Gutschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2019

 

 

Gutschrift 1. Halbjahr

 

 

 

Gutschrift 2. Halbjahr

 

 

 

Gutschriften Personalabrechnung gesamt:

 

 

abzüglich Rücklagenentnahme zur Vermeidung eines Verlustvortrages

-26.967,99

 

= gegenwärtiger Rücklagenstand

 

19.505,75

 

 

 

 

 

Folgende Verwendung des gegenwärtigen Rücklagenstandes ist geplant:

 

 

2.5.1

Vorhaltung für entstehende Kosten amtl. Vollzugsmaßnahmen im Tierschutz         und Tierseuchenfall (z. B. Tierunterbringungen, etc.)

8.000,00

 

2.5.2

Vorhaltung für bereits durchgeführte amtl. Vollzugsmaßnahmen, deren Eintreibung noch unklar ist (z. B. Unterbringungskosten für Tiere, etc.)

6.505,75

 

2.5.3

Abschluss kurzfristiger Beschäftigungsmaßnahmen und Bereitstellung von Personal bei personellen Engpässen des Amtes für Durchführung von Pflichtaufgaben

5.000,00

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: