Betreff
Eilverfügung des Oberbürgermeisters gemäß Art. 37 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung;
Erlass von Elternbeiträgen in städt. Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege
Vorlage
51/001/2020
Aktenzeichen
IV/510
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Auf die beiliegende Eilverfügung des Oberbürgermeisters vom 29.04.2020 wird verwiesen.

 

Für den Erlass der Gebühren bzw. Kostenbeiträge für den Monat Juni wird eine gesonderte Beschlussvorlage in diese Sitzung eingebracht, nachdem eine Entscheidung der entsprechenden Gremien rechtzeitig möglich ist.


Anlagen:        1. Eilverfügung des Oberbürgermeisters gemäß Art. 37 Abs. 3 Satz 1 GO

                        2. Schreiben des Bayer. Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales