Antrag 44/2018 der SPD-Fraktion und Antrag Nr. 103/2018 der CSU-Fraktion
- Der Bericht der
Verwaltung bzgl. der Einmündung Forchheimer Straße/Holzweg in die
Dorfstraße wird zur Kenntnis genommen.
- Die Verwaltung wird
beauftragt die dargelegten Maßnahmen bzgl. der Einmündung Dorfstraße/
Steudacher Straße weiterzuverfolgen und zur Umsetzung zu bringen.
- Der Antrag Nr. 044/2018 der SPD-Fraktion und der zweite Punkt des Antrages Nr. 103/2018 der CSU Fraktion sind hiermit abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/ Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die Verwaltung wurde beauftragt die Schulwegsicherheit in Büchenbach im Bereich der Dorfstraße auf Höhe der Forchheimer Straße und des Holzwegs zu verbessern.
Weiterhin soll die Sicherheit der Fußgänger im Bereich der umgestalteten Einmündung Dorf-straße / Steudacher Straße bei der Überquerung der Steudacher Straße verbessert werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
1.
Einmündung Forchheimer Straße/Holzweg in die
Dorfstraße:
Auf der genannten Fläche findet derzeit Mischverkehr statt. Sowohl Fußgänger
als auch Radfahrer sowie der Kfz-Verkehr haben keine zugeordneten Bereiche.
Um aus dem Holzweg und aus Richtung Mönaustraße zur Grundschule Büchenbach zu
gelangen muss die Kreuzung Dorfstraße / Holzweg / Forchheimer Straße in
West-Ost-Richtung überquert werden. Durch die Lage ‚neben‘ der Dorfstraße, den
Pflasterbelag sowie die Baumscheibe in der Mitte hat die Kreuzung den Charakter
eines Platzes. Fahrzeuge aus der Forchheimer Straße in Richtung Dorfstraße
müssen den ‚Platz‘ über den Holzweg ausfahren. Die Zufahrt zur Forchheimer
Straße erfolgt zwischen der Baumscheibe und dem Bestatter an der östlichen
Seite. Weiterhin finden sich in diesem Bereich keine Anlagen für den
Fußverkehr. Besonders für Kinder ist die Wegesituation unübersichtlich und
schwer zu verstehen.
Die Verwaltung stellte einen ersten Planungsentwurf im Stadtteilbeirat
Büchenbach am 26.03.2019 vor.
Zur Konkretisierung der Planung fand außerdem ein Ortstermin am 08.05.2019
statt. Hierbei waren der Stadtteilbeirat, Vertreter der Schule sowie des
Elternbeirats, Anwohner und Mitarbeiter der Stadtverwaltung anwesend.
Durch die Umsortierung der Kreuzung soll die Situation für Fußgänger nun
verbessert werden. Die Fahrbeziehungen Dorfstraße / Forchheimer Straße sollen
gebündelt zwischen Baumscheibe und Bestatter erfolgen. Hierzu sollen Poller
zwischen der Baumscheibe und dem Anwesen Forchheimer Straße 1 als
Durchfahrtssperre errichtet werden. Um die Sichtbeziehung zwischen Fußgängern
entlang der Dorfstraße und Fahrzeugen aus dem Holzweg zu verbessern ist es
vorgesehen, Poller im Einmündungsbereich zu beiden Seiten des Holzwegs zu
setzen. Widerrechtliches Parken auf den Gehwegen kann somit unterbunden werden
und besonders für Kinder verbessert sich die Situation somit deutlich.
Die Verkehrsrechtliche Anordnung hierzu ist bereits erstellt und wartet auf den
Vollzug durch das Tiefbauamt.
2.
Einmündung Steudacher Straße in die Dorfstraße:
Es wurde beantragt, einen Fußgängerüberweg zur Verbesserung der
Querungssituation für Fußgänger im Kreuzungsbereich Steudacher Straße /
Dorfstraße einzurichten.
Die derzeitige Lage ist, dass der Fußgänger Vorrang vor dem abbiegenden
Fahrzeugen aus der Dorfstraße besitzt und den von der Kernbergstraße/
Steudacher Straße kommenden Verkehr Vorrang gewähren muss. Dementsprechend ist
es für den Fußgänger schwierig bei starken Verkehr die Steudacher Straße zu
überqueren.
Als Lösung hierfür ist ein Fußgängerüberweg äußerst kritisch zu betrachten.
Insbesondere, wenn die Querungszahlen für einen Fußgängerüberweg nicht
vorliegen, vermittelt dieser eine scheinbare Sicherheit für die Fußgänger, die
häufig nicht vorhanden ist. Zudem darf der Kfz-Verkehr nach § 26 Abs. 2 StVO
auf dem Fußgängerüberweg nicht warten.
Dementsprechend werden Fußgängerüberwege grundsätzlich seitens der
Straßenverkehrsbehörde nur äußerst restriktiv eingesetzt.
Bauliche Querungshilfen sind stets zu bevorzugen.
Nachdem es derzeit im Stadtgebiet Erlangen keine Fußgängerüberwege an nicht
bevorrechtigten Einmündungen gibt, wird versuchshalber
im Kreuzungsbereich Steudacher Straße / Dorfstraße ein abgesetzter
Fußgängerüberweg eingerichtet.
Als zwingende Voraussetzungen für einen abgesetzten Fußgängerüberweg an nicht
bevorrechtigten Einmündungen wird neben den anderen üblichen Voraussetzungen
für den Fußgängerüberweg (u. a. Sichtbarkeit und Beleuchtung) die Unmöglichkeit
bzw. Unzweckmäßigkeit einer baulichen Lösung (insb. Querungshilfen) und vor
allem die Sichtbarkeit des Fußgängerüberweges für den einbiegenden Verkehr
gesehen.
Die Absetzung selbst beträgt hier 3,50 m.
Bei einem nicht abgesetzten Fußgängerüberweg werden bzw. müssen die Fahrzeuge
in der Regel verbotenerweise auf dem Fußgängerüberweg warten. Somit bringt ein
nicht abgesetzter Fußgängerüberweg einerseits für den Fußgänger keine
Erleichterung, andererseits stellt dies einen erhöhten Beobachtungsaufwand für
den einbiegenden Verkehr dar.
Durch die Absetzung kann stets ein Fahrzeug zwischen dem Fußgängerüberweg und
den Kreuzungspunkten der Straße auf das Abbiegen warten und muss nicht den
Fußgängerverkehr mitbeobachten.
Festzuhalten ist, dass dies der erste abgesetzte Fußgängerüberweg innerhalb des
Stadtgebietes sein wird. Deshalb soll die Maßnahme regelmäßig beobachtet und
spätestens 2 Jahre nach der Durchführung auf Erfolg geprüft werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
x nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Antrag 44/2018 der SPD-Fraktion
Anlage 2: Antrag Nr. 103/2018 der CSU-Fraktion
Anlage 3: Dorfstraße Steudacher Straße FGÜ abgesetzt
Anlage 4: Planung Dorfstraße_Holzweg