Betreff
Anlage eines Fußgängerüberweges am Knotenpunkt Dorfstraße/ Steudacher Straße sowie Maßnahmen an der Einmündung Forchheimer Straße/ Holzweg/ Dorfstraße,
Antrag 44/2018 der SPD-Fraktion und Antrag Nr. 103/2018 der CSU-Fraktion
Vorlage
614/095/2020
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage
  1. Der Bericht der Verwaltung bzgl. der Einmündung Forchheimer Straße/Holzweg in die Dorfstraße wird zur Kenntnis genommen.

  2. Die Verwaltung wird beauftragt die dargelegten Maßnahmen bzgl. der Einmündung Dorfstraße/ Steudacher Straße weiterzuverfolgen und zur Umsetzung zu bringen.

  3. Der Antrag Nr. 044/2018 der SPD-Fraktion und der zweite Punkt des Antrages Nr. 103/2018 der CSU Fraktion sind hiermit abschließend bearbeitet.

 


1.    Ergebnis/ Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Verwaltung wurde beauftragt die Schulwegsicherheit in Büchenbach im Bereich der Dorfstraße auf Höhe der Forchheimer Straße und des Holzwegs zu verbessern.

Weiterhin soll die Sicherheit der Fußgänger im Bereich der umgestalteten Einmündung Dorf-straße / Steudacher Straße bei der Überquerung der Steudacher Straße verbessert werden.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

1.       Einmündung Forchheimer Straße/Holzweg in die Dorfstraße:
Auf der genannten Fläche findet derzeit Mischverkehr statt. Sowohl Fußgänger als auch Radfahrer sowie der Kfz-Verkehr haben keine zugeordneten Bereiche.
Um aus dem Holzweg und aus Richtung Mönaustraße zur Grundschule Büchenbach zu gelangen muss die Kreuzung Dorfstraße / Holzweg / Forchheimer Straße in West-Ost-Richtung überquert werden. Durch die Lage ‚neben‘ der Dorfstraße, den Pflasterbelag sowie die Baumscheibe in der Mitte hat die Kreuzung den Charakter eines Platzes. Fahrzeuge aus der Forchheimer Straße in Richtung Dorfstraße müssen den ‚Platz‘ über den Holzweg ausfahren. Die Zufahrt zur Forchheimer Straße erfolgt zwischen der Baumscheibe und dem Bestatter an der östlichen Seite. Weiterhin finden sich in diesem Bereich keine Anlagen für den Fußverkehr. Besonders für Kinder ist die Wegesituation unübersichtlich und schwer zu verstehen.

Die Verwaltung stellte einen ersten Planungsentwurf im Stadtteilbeirat Büchenbach am 26.03.2019 vor.
Zur Konkretisierung der Planung fand außerdem ein Ortstermin am 08.05.2019 statt. Hierbei waren der Stadtteilbeirat, Vertreter der Schule sowie des Elternbeirats, Anwohner und Mitarbeiter der Stadtverwaltung anwesend.

Durch die Umsortierung der Kreuzung soll die Situation für Fußgänger nun verbessert werden. Die Fahrbeziehungen Dorfstraße / Forchheimer Straße sollen gebündelt zwischen Baumscheibe und Bestatter erfolgen. Hierzu sollen Poller zwischen der Baumscheibe und dem Anwesen Forchheimer Straße 1 als Durchfahrtssperre errichtet werden. Um die Sichtbeziehung zwischen Fußgängern entlang der Dorfstraße und Fahrzeugen aus dem Holzweg zu verbessern ist es vorgesehen, Poller im Einmündungsbereich zu beiden Seiten des Holzwegs zu setzen. Widerrechtliches Parken auf den Gehwegen kann somit unterbunden werden und besonders für Kinder verbessert sich die Situation somit deutlich.
Die Verkehrsrechtliche Anordnung hierzu ist bereits erstellt und wartet auf den Vollzug durch das Tiefbauamt.

2.       Einmündung Steudacher Straße in die Dorfstraße:
Es wurde beantragt, einen Fußgängerüberweg zur Verbesserung der Querungssituation für Fußgänger im Kreuzungsbereich Steudacher Straße / Dorfstraße einzurichten.
Die derzeitige Lage ist, dass der Fußgänger Vorrang vor dem abbiegenden Fahrzeugen aus der Dorfstraße besitzt und den von der Kernbergstraße/ Steudacher Straße kommenden Verkehr Vorrang gewähren muss. Dementsprechend ist es für den Fußgänger schwierig bei starken Verkehr die Steudacher Straße zu überqueren.

Als Lösung hierfür ist ein Fußgängerüberweg äußerst kritisch zu betrachten. Insbesondere, wenn die Querungszahlen für einen Fußgängerüberweg nicht vorliegen, vermittelt dieser eine scheinbare Sicherheit für die Fußgänger, die häufig nicht vorhanden ist. Zudem darf der Kfz-Verkehr nach § 26 Abs. 2 StVO auf dem Fußgängerüberweg nicht warten.
Dementsprechend werden Fußgängerüberwege grundsätzlich seitens der Straßenverkehrsbehörde nur äußerst restriktiv eingesetzt.
Bauliche Querungshilfen sind stets zu bevorzugen.

Nachdem es derzeit im Stadtgebiet Erlangen keine Fußgängerüberwege an nicht bevorrechtigten Einmündungen gibt, wird versuchshalber im Kreuzungsbereich Steudacher Straße / Dorfstraße ein abgesetzter Fußgängerüberweg eingerichtet.
Als zwingende Voraussetzungen für einen abgesetzten Fußgängerüberweg an nicht bevorrechtigten Einmündungen wird neben den anderen üblichen Voraussetzungen für den Fußgängerüberweg (u. a. Sichtbarkeit und Beleuchtung) die Unmöglichkeit bzw. Unzweckmäßigkeit einer baulichen Lösung (insb. Querungshilfen) und vor allem die Sichtbarkeit des Fußgängerüberweges für den einbiegenden Verkehr gesehen.
Die Absetzung selbst beträgt hier 3,50 m.

Bei einem nicht abgesetzten Fußgängerüberweg werden bzw. müssen die Fahrzeuge in der Regel verbotenerweise auf dem Fußgängerüberweg warten. Somit bringt ein nicht abgesetzter Fußgängerüberweg einerseits für den Fußgänger keine Erleichterung, andererseits stellt dies einen erhöhten Beobachtungsaufwand für den einbiegenden Verkehr dar.
Durch die Absetzung kann stets ein Fahrzeug zwischen dem Fußgängerüberweg und den Kreuzungspunkten der Straße auf das Abbiegen warten und muss nicht den Fußgängerverkehr mitbeobachten.

Festzuhalten ist, dass dies der erste abgesetzte Fußgängerüberweg innerhalb des Stadtgebietes sein wird. Deshalb soll die Maßnahme regelmäßig beobachtet und spätestens 2 Jahre nach der Durchführung auf Erfolg geprüft werden.


 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

x    nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:            
Anlage 1: Antrag 44/2018 der SPD-Fraktion

Anlage 2: Antrag Nr. 103/2018 der CSU-Fraktion

Anlage 3: Dorfstraße Steudacher Straße FGÜ abgesetzt

Anlage 4: Planung Dorfstraße_Holzweg