hier: Beschluss gemäß DA Bau
Den Ausführungen in der Begründung und der vorgelegten
Entwurfsplanung zur Errichtung einer Querungshilfe in der Nägelsbachstraße auf
Höhe des Durchgangs zum Besiktasplatz wird zugestimmt.
Amt 66 wird beauftragt, die Maßnahme abzustimmen, vorzubereiten, auszuschreiben und im Jahr 2020 durchzuführen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie Verbesserung der Zugänglichkeit zur Innenstadt
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Nach Fertigstellung des Landratsamtes ERH und der angrenzenden Wohnanlage ist ein stark erhöhter querender Fuß- und Radwegverkehr über die Nägelsbachstraße auf Höhe des Durchgangs zum Besiktasplatz zu verzeichnen.
Derzeit sind an dieser Stelle, nahe am Kurvenbereich mit 3 Fahrspuren, keine Vorkehrungen für ein sicheres Queren vorhanden.
Gegenstand dieses Beschlusses ist die Errichtung einer barrierefrei eingerichteten Querungshilfe.
Es wird weiterhin geprüft, ob mittelfristig ein Baumstandort möglich ist oder zumindest ein mobiles Grün eingesetzt werden kann.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Auf Grundlage des UVPA-Beschlusses vom 25.06.2019 erfolgt der Bau einer Mittelinsel in der Nägelsbachstraße auf Höhe des Durchganges zum Besiktasplatz. Die Querungshilfe inkl. der Anpassung der Geh- und Radwege wird gemäß dem Erlanger Standard ausgeführt.
Die fußläufige Verbindung zwischen neuem Landratsamt / angrenzender Wohnanlage und dem Besiktasplatz / Rathaus / Nürnberger Straße wird sicherer gestaltet, da die vormals zu querenden 3 Fahrspuren auf jeweils eine verringert werden. Zusätzlich wird die Mittelinsel und die anschließenden Gehwege mit Leiteinrichtungen für eine barrierefreie Querung ausgestattet.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
Begründungen:
Die Durchführung einer Straßenneu-/-umbaumaßnahme
erzeugt artbedingt CO2-Emissionen. Diese sollen jedoch durch einen
möglichst geringen Eingriff in den Bestand und Wiederverwertung vorhandener
Materialien reduziert werden.
Die Umbaumaßnahme, in barrierefreier Ausführung,
ist zur Erhöhung / Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit notwendig und
steigert die Attraktivität des Fußgängerverkehrs.
Alternative Handlungsoptionen:
Verzicht auf den Ausbau und Beibehaltung des bisherigen Zustandes.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
100.000,- € |
bei IPNr.: 541.840 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 541.840
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes
Die Entwurfsplanungsunterlagen
mit ergänzender Kostenermittlung haben dem Revisionsamt gemäß Nr. 5.5.3 DA-Bau
vorgelegen und wurden einer kurzen Durchsicht unterzogen.
Bemerkungen waren
nicht veranlasst
veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)
20.02.2020, gez. Deuerling
Datum, Unterschrift
Anlagen: Anlage
1 – Übersichtslageplan
Anlage 2 –
Lageplan