Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Die Stadt Erlangen verleiht zukünftig alle zwei Jahre den „Erlanger Literaturpreises für Poesie als Übersetzung“ im Rahmen des Erlanger Poetenfest. Der Preis ist mit 5.000 € dotiert.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Im Jahr 2005 wurde im Rahmen des 25. Erlanger Poetenfests zum ersten Mal der „Erlanger Literaturpreis für Poesie als Übersetzung“ verliehen. Stifter war bis 2019 die Kulturstiftung Erlangen, organisiert wurden die Jurysitzungen und die Preisverleihung durch das Kulturamt in Zusammenarbeit mit dem Leiter der Erlanger Übersetzerwerkstatt und Jurysprecher Dr. Adrian La Salvia, der seit 2019 Leiter der Stadtbibliothek Erlangen ist. Der Preis, der sich in seiner Ausrichtung an sprachschöpferische Übersetzer*innen wendet, konnte sich im Literaturbetrieb schnell etablieren und genießt hohe Anerkennung. Er schafft ein Bewusstsein dafür, wie sehr Übersetzungen und Einflüsse aus fremden Sprachen und Kulturen die deutschsprachige Gegenwartsliteratur bereichern. Gerade heute, in einer Zeit, in der die Schnelligkeit der Kommunikation häufig die Sorgfalt überlagert, ist er ein Zeichen dafür, wie wichtig ein bewusster Umgang mit Sprache ist.
Im vergangenen Jahr kündigte die Kulturstiftung an, sich aus der Vergabe des
Preises zurückziehen zu wollen, um zukünftig Mittel für neue Förderschwerpunkte
frei zu haben. Kulturamt und Stadtbibliothek hatten damals bereits
signalisiert, dass es zu begrüßen wäre, wenn die Stadt die Fortsetzung dieses
renommierten Preises zukünftig gewährleisten könnte.
In Deutschland werden jährlich mehr als
1.000 Literaturpreise vergeben, vergleichbare Übersetzer*innenpreise haben
jedoch nur wenige Orte zu bieten. Hier hat Erlangen ein Alleinstellungsmerkmal.
Darüber hinaus kann die Stadt mit diesem Preis auch ein wichtiges Zeichen in
Sachen Kulturförderung setzen, da Übersetzer*innen immer noch zu den am
schlechtesten bezahlten Akteuren des Literaturbetriebs zählen. Dieser Aspekt
gewinnt besondere Bedeutung dadurch, dass der Erlanger Literaturpreis für
Poesie als Übersetzung in den letzten Jahren überwiegend an junge, weibliche
Autorinnen verliehen wurde.
Das Poetenfest Erlangen ist im Übrigen das einzige große Literaturfest im deutschsprachigen Raum, das einen eigenen Literaturpreis vergibt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Der
alle zwei Jahre verliehene Erlanger Literaturpreis für Poesie als Übersetzung
ist ein Preis von Übersetzer*innen für Übersetzer*innen. Der/die Preisträger*in
wird von einer Jury ermittelt, die sich aus dem Teilnehmer*innenkreis der
jährlich in Erlangen stattfindenden Übersetzerwerkstatt zusammensetzt. Der
Juryvorsitzende ist Dr. Adrian La Salvia. Dieses bislang einzigartige Konzept
verbürgt die herausragende sprachschöpferische Qualität und Innovationskraft
der ausgezeichneten Arbeiten. So wurde der Preis über die Jahre von einem eher
klassischen Übersetzer*innenpreis zu einem Preis für mehrsprachiges Schreiben
weiterentwickelt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Seit 2005 verleiht die Kulturstiftung Erlangen den Erlanger Literaturpreis für Poesie als Übersetzung auf dem Poetenfest. Ab 2021 soll das Kulturreferat der Stadt Erlangen den Preis vergeben, Jurysitzung und Preisverleihung werden weiterhin vom Kulturamt in Zusammenarbeit mit der Stadtbibliothek ausgerichtet. Im Zuge der Bemühungen der Stadt Erlangen, auch freie Künstlerinnen und Künstler für ihre Leistungen angemessen zu entlohnen, sollen den in der Jury mitwirkenden Autorinnen und Autoren Reise- und Übernachtungskosten erstattet sowie eine kleine Aufwandsentschädigung bezahlt werden.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
bei Sachkonto: |
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Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: