Betreff
Erlanger Literaturpreis für Poesie als Übersetzung
Vorlage
47/111/2020
Aktenzeichen
IV/47/GA020
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.

 

Die Stadt Erlangen verleiht zukünftig alle zwei Jahre den „Erlanger Literaturpreises für Poesie als Übersetzung“ im Rahmen des Erlanger Poetenfest. Der Preis ist mit 5.000 € dotiert.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Im Jahr 2005 wurde im Rahmen des 25. Erlanger Poetenfests zum ersten Mal der „Erlanger Literaturpreis für Poesie als Übersetzung“ verliehen. Stifter war bis 2019 die Kulturstiftung Erlangen, organisiert wurden die Jurysitzungen und die Preisverleihung durch das Kulturamt in Zusammenarbeit mit dem Leiter der Erlanger Übersetzerwerkstatt und Jurysprecher Dr. Adrian La Salvia, der seit 2019 Leiter der Stadtbibliothek Erlangen ist. Der Preis, der sich in seiner Ausrichtung an sprachschöpferische Übersetzer*innen wendet, konnte sich im Literaturbetrieb schnell etablieren und genießt hohe Anerkennung. Er schafft ein Bewusstsein dafür, wie sehr Übersetzungen und Einflüsse aus fremden Sprachen und Kulturen die deutschsprachige Gegenwartsliteratur bereichern. Gerade heute, in einer Zeit, in der die Schnelligkeit der Kommunikation häufig die Sorgfalt überlagert, ist er ein Zeichen dafür, wie wichtig ein bewusster Umgang mit Sprache ist.


Im vergangenen Jahr kündigte die Kulturstiftung an, sich aus der Vergabe des Preises zurückziehen zu wollen, um zukünftig Mittel für neue Förderschwerpunkte frei zu haben. Kulturamt und Stadtbibliothek hatten damals bereits signalisiert, dass es zu begrüßen wäre, wenn die Stadt die Fortsetzung dieses renommierten Preises zukünftig gewährleisten könnte.

In Deutschland werden jährlich mehr als 1.000 Literaturpreise vergeben, vergleichbare Übersetzer*innenpreise haben jedoch nur wenige Orte zu bieten. Hier hat Erlangen ein Alleinstellungsmerkmal. Darüber hinaus kann die Stadt mit diesem Preis auch ein wichtiges Zeichen in Sachen Kulturförderung setzen, da Übersetzer*innen immer noch zu den am schlechtesten bezahlten Akteuren des Literaturbetriebs zählen. Dieser Aspekt gewinnt besondere Bedeutung dadurch, dass der Erlanger Literaturpreis für Poesie als Übersetzung in den letzten Jahren überwiegend an junge, weibliche Autorinnen verliehen wurde.

 

      Das Poetenfest Erlangen ist im Übrigen das einzige große Literaturfest im deutschsprachigen Raum, das einen eigenen Literaturpreis vergibt.

 

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

      Der alle zwei Jahre verliehene Erlanger Literaturpreis für Poesie als Übersetzung ist ein Preis von Übersetzer*innen für Übersetzer*innen. Der/die Preisträger*in wird von einer Jury ermittelt, die sich aus dem Teilnehmer*innenkreis der jährlich in Erlangen stattfindenden Übersetzerwerkstatt zusammensetzt. Der Juryvorsitzende ist Dr. Adrian La Salvia. Dieses bislang einzigartige Konzept verbürgt die herausragende sprachschöpferische Qualität und Innovationskraft der ausgezeichneten Arbeiten. So wurde der Preis über die Jahre von einem eher klassischen Übersetzer*innenpreis zu einem Preis für mehrsprachiges Schreiben weiterentwickelt.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      Seit 2005 verleiht die Kulturstiftung Erlangen den Erlanger Literaturpreis für Poesie als Übersetzung auf dem Poetenfest. Ab 2021 soll das Kulturreferat der Stadt Erlangen den Preis vergeben, Jurysitzung und Preisverleihung werden weiterhin vom Kulturamt in Zusammenarbeit mit der Stadtbibliothek ausgerichtet. Im Zuge der Bemühungen der Stadt Erlangen, auch freie Künstlerinnen und Künstler für ihre Leistungen angemessen zu entlohnen, sollen den in der Jury mitwirkenden Autorinnen und Autoren Reise- und Übernachtungskosten erstattet sowie eine kleine Aufwandsentschädigung bezahlt werden.

 

     

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: