1. Der Sachbericht der Verwaltung wird zu Kenntnis genommen.
2. Ziffer 1 und 2 des Dringlichkeitsantrages Nr. 033/2020
der CSU Stadtratsfraktion zum
Stadtrat am 20.02.2020 sind damit
bearbeitet.
Zur Ziffer 1 des
Antrags:
Der Stadtrat hat bereits in seiner Sitzung am 08.12.2016 – und damit weit vor der Kommunalwahl 2020 - einstimmig den „Masterplan Personalmanagement“ beschlossen.
Dabei wurden das Zielsystem und die Strategie für das Personalmanagement der Stadt Erlangen für die nächsten Jahre gemeinsam in einem Lenkungsausschuss auch mit den im Stadtrat vertretenen Fraktionen verabschiedet.
Dabei wurde insbesondere für die „Vision des Personalmanagements“ folgender Slogan ausgewählt und beschlossen:
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestalten die „Stadt für Alle“
mit und bilden eine verlässliche, vielfältige Gemeinschaft. Stadt Erlangen –
offen aus Tradition
Seit mehreren Jahren wird zum Personalmarketing dieser Slogan unter anderem auch auf die offiziellen Briefkuverts der Stadt Erlangen aufgedruckt und steht in keinem zeitlichen Zusammenhang mit der Kommunalwahl:
Die „Stadt für Alle“ aktiv
gestalten!
www.erlangen.de/ausbildung
www.erlangen.de/karriere
Mit dem Hinweis auf die Karrieremöglichkeiten erreicht die Stadt Erlangen eine breite Wahrnehmung als attraktive Arbeitgeberin in vielen sehr unterschiedlichen Berufsfeldern einer Kommunalverwaltung. Das Wahlamt der Stadt Erlangen verwendet bei der Versendung von Wahlunterlagen an Wählerinnen und Wähler besondere Wahlumschläge, welche diesen Aufdruck nicht tragen.
Zur Ziffer 2 des
Antrags:
Der Erlanger
Stadtrat hat am 11.05.2016 mit 46 gegen zwei Stimmen das „Leitbild gute Bürgerbeteiligung“ angenommen (Vorlage 13/109/2016). Darin heißt es unter anderem
unter der Überschrift „Information und Transparenz“: „Gute Bürgerbeteiligung
braucht frühzeitige, umfassende, verständliche und zugängliche Information. Das
umfasst die Begründung der Planungen, die Ideen und inhaltlichen Überlegungen,
die Informationen über die Wirkung und Konsequenzen der Planungen, die
Erläuterung der Finanzierung, die Erläuterung der Beteiligungsmöglichkeiten, die
Transparenz der Zeitplanung.“ Unter der Überschrift „Zeitpunkt und Konzept“
heißt es „Gute Bürgerbeteiligung beginnt zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Ziel
ist eine gut informierte Bürgerschaft. Das erfordert von Seiten der Verwaltung
die Veröffentlichung einer Vorhabenliste mit Zeitplan und vorgesehenen
Beteiligungsmöglichkeiten, die Veröffentlichung dieser Vorhabenliste auch über
Aushänge in Stadtteilzentren und öffentlichen Gebäuden […].“
Mit der Konzeption
der Vorhabenliste wurde das Bürgermeister- und Presseamt beauftragt. Mit der
Vorlage 13/233/2018 wurde der Stadtrat über das
Konzept der Liste und die erstmalige Veröffentlichung informiert. In der
Vorlage heißt es zu der Funktion der Vorhabenliste:
„Sie sorgt durch die Auflistung aller Vorhaben und deren Eckdaten für
Information und Transparenz über städtisches Handeln und gibt Auskunft sowohl
über die zeitlichen Rahmendaten des Projekts als auch über den Rahmen und
Gestaltungsspielraum für Beteiligung.
Die Vorhabenliste enthält
·
Vorhaben,
bei denen Bürgerbeteiligung gesetzlich festgelegt ist,
·
Vorhaben,
bei denen informelle Beteiligung geplant ist,
·
Vorhaben,
die viele Menschen in der Stadt betreffen,
·
Vorhaben,
die eine wesentliche Veränderung des Stadtbilds oder der Wohnsituation
darstellen,
·
Vorhaben,
die einen wesentlichen Eingriff in die Natur beinhalten,
·
Vorhaben,
die einen hohen öffentlichen Finanzaufwand bedeuten.
·
Mindestens
eines dieser Kriterien muss für die Aufnahme erfüllt sein.
Zuständig für die Erstellung sind die Fachdienststellen und Referate,
wobei das Bürgermeister- und Presseamt eine koordinierende und
qualitätssichernde Rolle übernimmt. Über das Bürgermeister- und Presseamt haben
Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die bei einem spezifischen Vorhaben
vorgesehenen Möglichkeiten der Beteiligung zu hinterfragen und Beteiligung
anzuregen.“
In der Vorhabenliste werden alle Vorhaben der Stadtverwaltung und des
Stadtrats aufgeführt, die den oben genannten Kriterien entsprechen.
Die
Freischaltung im Internet erfolgte am 27.02.2018. Die Vorhabenliste wird in
geringer Auflage auch als Druckversion in städtischen Dienststellen zur
Verfügung gestellt. Der Stadtrat bzw. der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
(HFPA) werden regelmäßig zum Umsetzungsstand des Leitbildes Gute
Bürgerbeteiligung (13/234/2018, 13/312/2019) und zu den halbjährlich durchgeführten
Aktualisierungen der Vorhabenliste informiert (13/270/2018, 13/348/2019,
13-1/003/2019). Aktuell läuft die turnusgemäße Überarbeitung der Vorhabenliste,
die nächste Information ist im HFPA am 18. März 2020 vorgesehen.
Die im Antrag
genannten Internetseite wurde im Bereich „Wahlen | Kommunalwahl 2020“ online
gestellt. Die Seite wurde in Zusammenarbeit zwischen dem Bürgermeister- und
Presseamt und dem Bürgeramt konzipiert. Die Seite enthält neben wichtigen
Hinweisen zu Wahl- und Wahlverfahren auch Informationen zu den Aufgaben eine*r
Oberbürgermeister*in und des Stadtrats. Um über die vielfältigen Aufgaben von
Stadtrat und Verwaltung und um über weitere Beteiligungsmöglichkeiten zu
informieren, wurde im Sinne des oben genannten Leitbildes auch der Link auf die
Seite erlangen/mitgestalten mit der Vorhabenliste aufgenommen.
Die Seite wurde am
31.1.2020 online gestellt. Am 14.2.2020 wurde auf Wunsch des Bürgeramtes der
QR-Code zur Onlinebeantragung der Briefwahlunterlagen aufgenommen. Ferner wurde
der Link zur Online-Beantragung der Briefwahl ergänzt. Außerdem wurde der Block
Briefwahl an den Anfang der Seite gestellt, um die Auffindbarkeit zu
erleichtern und so Anfragen von Bürger*innen gerecht zu werden.
Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: