Buckenhofer Weg 3; Gemarkung Bruck; Fl.-Nr. 449/3;
Az.: 2019-1098-VV
Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird zugestimmt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das
Bauvorhaben hervor?)
Bebauungsplan: |
108 |
Gebietscharakter: |
Allgemeines Wohngebiet (WA) |
Widerspruch zum Bebauungsplan: |
- Flachdach statt Satteldach mit max. 30° Dachneigung. - Neubau teilweise außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche. - Garage
außerhalb der hierfür festgesetzten Fläche. |
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Das bestehende Wohngebäude im Buckenhofer
Weg 3 soll rückgebaut und durch einen Neubau ersetzt werden. Nach der durchgeführten Beteiligung der
Fachämter zum Bauantrag und deren Rückäußerungen, ist die Befreiung für die
Anordnung teilweise außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche
städtebaulich vertretbar, jedoch nicht die abweichende Dachform. Es gibt im
Geltungsbereich hierfür keine Bezugsfälle. Seitens der Antragsteller wurden
Adressen benannt. Nach interner Prüfung sind die genannten Adressen jedoch
keine Bezugsfälle: Bei Buckenhofer Weg 11 / 13 handelt es sich lediglich um
rückwärtige, untergeordnete Anbauten mit Flachdach; bei Buckenhofer Weg 14
/16 / Langfeldstr. 11 wurden die Gebäude (mit Flachdach) bereits vor
Inkraftsetzung des BPlans genehmigt und errichtet. Bezugsfälle in der näheren
Umgebung sind nicht vorhanden; deshalb wurde vom zuständigen Fachamt eine
Befreiung hinsichtlich der Dachform nicht befürwortet. |
Am 05.02.2020 hatte der Antragsteller im
Rahmen der Bürgersprechstunde sein Anliegen beim Oberbürgermeister vorgetragen.
Es wurde von Seiten des Oberbürgermeisters
darum gebeten, die Frage der erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen
des Bebauungsplanes, insb. der Dachform (Flachdach anstelle Satteldach), dem
BWA zur Entscheidung vorzulegen.
Ein begrüntes Flachdach ist im Hinblick auf
seine Relevanz für das Klima als grundsätzlich günstig einzuschätzen (u.a.
Wasserrückhalt, Verdunstung, Kleinklima, Vegetation).
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
Anlagen: Lageplan
Ansichten, Schnitte
Luftbild