Betreff
Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Unterstützung der Gemeinde Buckenhof bei ihrer Pflichtaufgabe gemäß Artikel 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes
Vorlage
37/064/2020
Aktenzeichen
III/37
Art
Beschlussvorlage

Die Zweckvereinbarung zur Unterstützung der Gemeinde Buckenhof bei ihrer Pflichtaufgabe gemäß Artikel 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes zwischen der Stadt Erlangen und der Gemeinde Buckenhof (vgl. Anlage) wird geschlossen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Gemeinde Buckenhof hat mit Schreiben vom 07. Dezember 2018 die Stadt Erlangen nach der Möglichkeit angefragt, eine kommunale Zusammenarbeit mit der Feuerwehr Erlangen zu entwickeln. Der Gemeinderat Buckenhof hatte in seiner Sitzung vom 15.11.2018 diese Vorgehensweise beschlossen.

Die Feuerwehr Erlangen wird zukünftig für abgestimmte Einsatzstichworte (ca. 14 Einsätze/Jahr) ein Löschgruppenfahrzeug mit mindestens sechs Personalien zur Verfügung stellen, um die fehlende Tagesalarmsicherheit der Feuerwehr Buckenhof zu kompensieren.

Im Gegenzug verpflichtet sich die Gemeinde Buckenhof der Stadt Erlangen pauschal 15.000,- Euro/Jahr zu zahlen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Im Vorfeld wurden die Rahmenbedingungen in einer gemeinsam abgestimmten Zweckvereinbarung zur Absicherung der Tagesalarmsicherheit der Feuerwehr Buckenhof niedergeschrieben und die notwendigen Gespräche unter anderem mit der Regierung von Mittelfranken geführt. Die Einsatzstichwörter, welche zu einer Alarmierung der Feuerwehr Erlangen durch die ILS Nürnberg in das Gemeindegebiet Buckenhof führen, wurden festgelegt.

Der Entwurf der Zweckvereinbarung wurde der Regierung von Mittelfranken zur rechtlichen und fachlichen Prüfung vorgelegt.

Auf Grund des reinen Unterstützungscharakters dieser vorliegenden Zweckvereinbarung sind weder die Zustimmung des Landkreis Erlangen-Höchstadt noch die Genehmigung des Sachgebiet 12 der Regierung von Mittelfranken notwendig.

 

 

 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Feuerwehr Erlangen wird entsprechend der abgestimmten Einsatzstichwörter durch die ILS Nürnberg initial mit der Feuerwehr Buckenhof in das Gemeindegebiet Buckenhof alarmiert. Der Alarmierungszeitraum ist wochentags von Montag bis Freitag zwischen 6:00 Uhr und 18:00 Uhr. Die Feuerwehr Erlangen entsendet ein Löschgruppenfahrzeug mit mind. 6 Personalien an die Einsatzstelle. Über die Alarm- und Einsatzplanung der Feuerwehr Erlangen ist der Brandschutz im Stadtgebiet auch in dieser Zeit gewährleistet.

Die Vereinbarung gilt unbefristet und kann frühestens nach Ablauf von drei Jahren gekündigt werden. Das außerordentliche Kündigungsrecht bleibt davon unberührt.

 

4.   Klimaschutz

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

15.000 €

bei Sachkonto: 414201

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlage: Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Erlangen und der Gemeinde Buckenhof