Betreff
Schaffung von zusätzlichen Räumen für das Christian-Ernst-Gymnasium durch Umnutzung der Hausverwalterwohnung - Bedarfsnachweis nach DABau
Vorlage
40/222/2020
Aktenzeichen
IV/40-1
Art
Beschlussvorlage
  1. Der Bedarf für die aufgezeigten Maßnahmen am Christian-Ernst-Gymnasium zur Schaffung zusätzlicher Raumkapazitäten und einem Hausmeisterstützpunkt wird festgestellt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen fortzuführen und die Finanzmittel für das Haushaltsjahr 2021 anzumelden.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das Christian-Ernst-Gymnasium (CEG) hat im Schuljahr 2019/2020 823 Schüler*innen in 34 Klassen und verfügt über 30 Klassenräume und 27 Fachräume. Die Schülerzahlen werden laut Prognose ab dem Schuljahr 2021/2022 etwas sinken und nach dem Vollausbau des G9 ab dem Schuljahr 2025/2026 auf bis zu 36 Klassen ansteigen. In den Folgejahren werden bis zu 40 Klassen erwartet, der Höchststand aus dem Schuljahr 2009/2010 (1.006 Schüler*innen) wird jedoch nicht mehr erreicht. Die Schule wird somit ihre Raumkapazitäten komplett ausschöpfen. Eine Generierung weiterer Kapazitäten im Schulgebäude ist nur in sehr begrenztem Maße möglich. Der zu erwartende Klassenanstieg durch die Wiedereinführung des G9 wird deshalb bereits seit dem Schuljahr 2018/2019 bei den Aufnahmekapazitäten berücksichtigt.

 

Die Förderbandbreiten laut Schulbauverordnung werden u.a. im Unterrichtsbereich, dem Verwaltungsbereich und dem arbeitstechnischen Bereich unterschritten und auch die Gesamtfläche der Schule liegt unterhalb des Basiswertes der Förderbandbreiten. Der Basiswert ist dabei jedoch nicht als Mindeststandard zu verstehen. Er kann demnach auch unterschritten werden, sofern ein einwandfreier Schulbetrieb gewährleistet ist.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Schulleitung des CEG ist an das Amt für Gebäudemanagement und das Schulverwaltungsamt mit dem Wunsch herangetreten, die derzeit ungenutzte Hausverwalterwohnung umzubauen, um dadurch weitere Raumkapazitäten für die Schule zu schaffen. Der Bedarf für diese Räume kann, auch im Hinblick auf den Vollausbau des G9, bestätigt werden (s. o.).

 

Das Konzept sieht vor, zwei Besprechungsräume (alternativ soll einer davon als PC-Arbeitsraum für Lehrer) sowie einen Fachraum Geographie zu errichten.

Weiterhin notwendig ist ein Flächenbedarf für die Hausverwaltung. Vorzusehen ist ein gut erreichbarer Raum mit (Büro-)Arbeitsplatz und angrenzender Lagerfläche. Die Festlegung der Situierung erfolgt im Zuge der Planung. 

 

Der Fachraum Geografie wird als integrierter Fachunterrichtsraum konzipiert und soll kompetenzorientierten Unterricht durch die enge Verknüpfung von theoretischem und praktischem Arbeiten ermöglichen. Der Raum soll multifunktional auch für andere Fächer und als Prüfungsraum nutzbar sein.

 

Folgende bauliche Maßnahmen sind für die Umnutzung der Hausverwalterwohnung erforderlich:
Umbau der Räumlichkeiten gemäß Nutzungs- und Brandschutzkonzept in Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde, Anpassung der haustechnischen Installationen und Erneuerung des Innenausbaus, soweit notwendig.

 

Für die Umnutzung der Räumlichkeiten ist eine entsprechende Ausstattung erforderlich.

Die Besprechungsräume bzw. der HV-Arbeitsplatz werden mit (Besprechungs-)Tischen und –stühlen, Schränken sowie PC-Arbeitsplätzen ausgestattet.

Der Fachraum Geographie verfügt über einen Experimentierbereich, hier sind Laborspültische, fahrbare Materialtische sowie ein Sandkastenmodell eingeplant. Der Unterrichtsbereich wird mit einem digitalen Lehrerarbeitsplatz, digitaler Tafel, Wandtafeln, Schülermobiliar, Schränken und Vitrinen ausgestattet. Im Nebenraum wird für die Lagerung von Unterrichtsmaterialien ein Hochregalsystem installiert.

Die Einrichtungskosten sind mit rd. 47.000 € zu kalkulieren. Die notwendige IT-Ausstattung wird vom städtischen IT-Dienstleister KommunalBIT gemietet, die Finanzierung der entsprechenden Verrechnungssätze ist in das IT-Sonderbudget einzuplanen.

  

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Das Amt für Gebäudemanagement übernimmt die Planung der baulichen Maßnahmen und deren Ausführung. Das Schulverwaltungsamt stimmt die erforderliche Ausstattung mit der Schulleitung des CEG ab.

Mit der Regierung von Mittelfranken wird geklärt, ob zu den Maßnahmen eine entsprechende Förderung nach FAG gewährt werden kann.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten

(Ausstattung):

47.000 €

bei IPNr.: 217B.K351

Sachkosten:

Sachkosten Umbau

Noch nicht bekannt

bei Sachkonto:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: